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   OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11   

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https://dejure.org/2012,3896
OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11 (https://dejure.org/2012,3896)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19.04.2012 - 5 U 33/11 (https://dejure.org/2012,3896)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 19. April 2012 - 5 U 33/11 (https://dejure.org/2012,3896)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rabüro.de

    Zur Hemmung der Verjährungsfrist durch Verhandlungen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 203 S. 1
    Begriff der Verhandlungen i.S. von § 203 S. 1 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Der Begriff der "Verhandlungen" im Sinne von § 203 S. 1 BGB ist weit auszulegen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.11.2008 - IX ZR 158/07

    Beendigung der Verjährungshemmung durch "Einschlafenlassen" der Verhandlung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11
    Ein Abbruch der Verhandlungen durch ein solches "Einschlafenlassen" ist jedoch nur dann anzunehmen, wenn der Berechtigte den Zeitpunkt versäumt, zu dem eine Antwort auf die letzte Anfrage des Ersatzpflichtigen spätestens zu erwarten gewesen wäre, falls die Regulierungsverhandlungen mit verjährungshemmender Wirkung hätten fortgesetzt werden sollen (BGH NJW 2009, 1806 Tz. 10 f.).
  • BGH, 14.07.2009 - XI ZR 18/08

    Hemmung durch Verhandlungen mit dem Hauptschuldner

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11
    Nicht erforderlich ist, dass dabei Vergleichsbereitschaft oder Bereitschaft zum Entgegenkommen signalisiert wird oder dass Erfolgsaussicht besteht (BGHZ 182, 76 Tz. 16 m. w. N.).
  • BGH, 17.04.1984 - IX ZR 153/83

    Durchsetzung der Auskunftspflicht des Drittschuldners

    Auszug aus OLG Brandenburg, 19.04.2012 - 5 U 33/11
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 92 Abs. 1 S. 1 ZPO, wobei der Senat, weil der Rechtsstreit teilweise noch im ersten Rechtszug anhängig ist, nur über die Kosten des Berufungsverfahrens entscheiden kann (vgl. BGH NJW 1984, 1901, 1902).
  • OLG Hamm, 30.10.2014 - 5 U 2/14

    Darlegungs- und Beweislast bei behauptetem Erwerb des Eigentums an einer

    Denn soweit ein Anspruch nach § 987 besteht, hat der Eigentümer im Falle unverschuldeter Ungewissheit über den Anspruchsumfang auch einen Auskunftsanspruch nach § 242 oder § 260 (BeckOK BGB/Fritzsche BGB § 987 Rn. 72 m. w. N.; BGHZ 32, 76, 96 = NJW 1960, 1105; BGH NZM 2005, 830, 831; OLG Dresden VIZ 1999, 556, 558 f mwN; OLG Hamburg NJWE-MietR 1997, 228, 229; OLG Brandenburg, Urteil vom 19.04.2012 - 5 U 33/11 = BeckRS 2012, 09663; MüKoBGB/Baldus BGB § 987 Rn. 25).
  • OLG Brandenburg, 04.07.2012 - 4 U 182/11

    Abtretung einer Grundschuld: Zulässigkeit von Einwendungen aus dem

    In einem solchen Fall der materiell-rechtlichen Ermächtigung decken sich nämlich, wie genauso im Fall einer treuhänderischen Rückübertragung der Forderung, die prozessualen und die materiell-rechtlichen Befugnisse des im Titel als Gläubiger ausgewiesenen Ermächtigten; deswegen ist in einem solchen Fall eine auf das Auseinanderfallen von formeller und materieller Berechtigung gestützte Vollstreckungsgegenklage unbegründet (s. auch OLG Hamm, Urteil vom 30.06.2011 - I-5 U 33/11, Bl. 532 ff ; OLG Köln Urteil vom 06.02.2002 - 13 U 18/01).
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