Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28581
OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12 (https://dejure.org/2013,28581)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.08.2013 - 5 U 368/12 (https://dejure.org/2013,28581)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. August 2013 - 5 U 368/12 (https://dejure.org/2013,28581)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,28581) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übermittlung eines neunzehnseitigen Schriftsatzes per Fax fünf Minuten vor Mitternacht i.R.d. Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Versenden eines Schriftsatzes per Telefax kurz vor Fristlauf kann verspätet sein; §§ 85 Abs. 2, 233, 520 Abs. 2 ZPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 520 Abs. 2; ZPO § 233
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist bei Beginn der Übertragung des 19-seitigen Schriftsatzes per Telefax fünf Minuten vor Fristablauf

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    19-seitigen Schriftsatz fünf vor zwölf gefaxt: Wiedereinsetzung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Faxübermittlung eines 19-seitigen Schriftsatzes um 23.55 Uhr begründet Verschulden an Fristversäumnis - Rechtsanwalt muss angesichts der Uhrzeit einen zeitlichen Sicherheitszuschlag einplanen

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    19-seitige Berufungsbegründung um "5 vor 12" gefaxt: Keine Wiedereinsetzung! (IBR 2013, 789)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    19-seitige Berufungsbegründung um "5 vor 12" gefaxt: Keine Wiedereinsetzung! (IMR 2013, 521)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2013, 3797
  • MDR 2014, 179
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 25.11.2004 - VII ZR 320/03

    Verschulden eines Rechtsanwalts an Fristversäumung wegen unerwartet langer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    In der Rechtsprechung ist eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen worden bei einer Faxübermittlung 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, wenn die ordnungsgemäße Übermittlung am Folgetag lediglich 1:33 Minuten gedauert hat und die Übermittlung nach den Angaben in der eidesstattlichen Versicherung der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht daran gescheitert ist, dass die Telefonleitung besetzt war (BGH, Beschl. v. 20.12.2007 - III ZB 73/07 - JurBüro 2009, 168), bzw. bei einer Faxübermittlung 15 Minuten vor Ablauf der Frist bei einem 18seitigen Schriftsatz, wenn zuvor ein 22seitiger Schriftsatz in rund 11 Minuten übersandt werden konnte und bei Nichtzustandekommen der Verbindung noch die Übermittlung des Schriftsatzes auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.11.2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678).

    Auch in der Entscheidung des BGH, Urt. v. 25.11.2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678 wird darauf abgestellt, dass aus technischen Gründen mit unterschiedlichen Sendezeiten gerechnet werden muss.

  • BFH, 15.11.2012 - XI B 70/12

    Keine Wiedereinsetzung bei Störung im Telefaxgerät und fehlender Absicherung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    Das war verspätet, denn die Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (BFH, Beschl. v. 15.11.2012 - BFH/NV 2013, 401) und die Begründungsschrift unterzeichnet ist (BGH, Beschl. v. 15.6.2004 - VI ZB 9/04 - MDR 2004, 1252).

    Die Tatsachen, die eine Wiedereinsetzung rechtfertigen können, sind innerhalb dieser Frist vollständig, substantiiert und in sich schlüssig darzulegen (BFH, Beschl. v. 15.11.2012 - BFH/NV 2013, 401).

  • BVerfG, 01.08.1996 - 1 BvR 121/95

    Effektivität des Rechtsschutzes bei Übermittlung einer Prozesserklärung per

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    Der Nutzer eines Telefaxgerätes hat mit der Wahl eines anerkannten Übermittlungsmediums, der ordnungsgemäßen Nutzung eines funktionsfähigen Sendegeräts und der korrekten Eingabe der Empfängernummer das seinerseits Erforderliche zur Fristwahrung getan, wenn er so rechtzeitig mit der Übermittlung beginnt, dass unter normalen Umständen mit ihrem Abschluss bis 24.00 Uhr zu rechnen ist (BVerfG, Beschl. v. 01.08.1996 - 1 BvR 121/95 - NJW 1996, 2857).
  • BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98

    Zurückweisung eines Antrags auf Wiedereinsetzung wegen einer dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    Anders wurde dies gesehen beim Absenden eines 11seitigen Schriftsatzes allenfalls zwei Minuten vor Mitternacht, dessen Übertragung 4 Minuten gedauert hat, so dass eine schuldhafte Verspätung angenommen worden ist (BVerfG, 19.11.1999 - 2 BvR 565/98 - NJW 2000, 574).
  • BVerfG, 21.06.2001 - 1 BvR 436/01

    Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes durch

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    Dem ist vom Rechtsuchenden gegebenenfalls durch einen zeitlichen "Sicherheitszuschlag" Rechnung zu tragen (BVerfG, Beschl. v. 21.06.2001 - 1 BvR 436/01 - NJW 2001, 3473).
  • BGH, 15.06.2004 - VI ZB 9/04

    Rechtsfolgen fehlender Unterzeichnung der Berufungsbegründung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    Das war verspätet, denn die Frist ist nur gewahrt, wenn die gesendeten Signale vom Telefaxgerät noch vor Ablauf des letzten Tages der Frist vollständig empfangen werden (BFH, Beschl. v. 15.11.2012 - BFH/NV 2013, 401) und die Begründungsschrift unterzeichnet ist (BGH, Beschl. v. 15.6.2004 - VI ZB 9/04 - MDR 2004, 1252).
  • BGH, 20.12.2007 - III ZB 73/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen fehlgeschlagener Übermittlung eines

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    In der Rechtsprechung ist eine Erfüllung dieser Anforderungen angenommen worden bei einer Faxübermittlung 9 Minuten vor Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, wenn die ordnungsgemäße Übermittlung am Folgetag lediglich 1:33 Minuten gedauert hat und die Übermittlung nach den Angaben in der eidesstattlichen Versicherung der Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Beklagten nicht daran gescheitert ist, dass die Telefonleitung besetzt war (BGH, Beschl. v. 20.12.2007 - III ZB 73/07 - JurBüro 2009, 168), bzw. bei einer Faxübermittlung 15 Minuten vor Ablauf der Frist bei einem 18seitigen Schriftsatz, wenn zuvor ein 22seitiger Schriftsatz in rund 11 Minuten übersandt werden konnte und bei Nichtzustandekommen der Verbindung noch die Übermittlung des Schriftsatzes auf anderem Wege möglich gewesen wäre (BGH, Urt. v. 25.11.2004 - VII ZR 320/03 - NJW 2005, 678).
  • BGH, 10.07.2012 - VIII ZB 15/12

    Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 01.08.2013 - 5 U 368/12
    Auch ein Empfangsbeginn 8 Minuten vor Fristablauf durch das Faxgerät des Gerichts bei einem 13seitigen Schriftsatz wurde noch als ausreichend angesehen, wenn der Absender über Erfahrungswerte verfügte, dass frühere Sendungen an das Gericht in einer Zeitspanne erfolgten, die bei einem 13seitigen Schriftsatz unter 8 Minuten gelegen hätte (BGH, Beschl. v. 10.07.2012 - VIII ZB 15/12 - NJW-RR 2012, 1341).
  • BVerwG, 01.09.2014 - 2 B 93.13

    Späte Telefaxübermittlung ohne "Sicherheitsfrist"; Anforderungen an zeitliche

    Anders wurde dies gesehen beim Absenden eines 11-seitigen Schriftsatzes allenfalls zwei Minuten vor Mitternacht, dessen Übertragung vier Minuten gedauert hat, sodass eine schuldhafte Verspätung angenommen worden ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 19. November 1999 a.a.O.; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 1. August 2013 - 5 U 368/12 - NJW 2013, 3797 ).
  • OLG Stuttgart, 14.08.2014 - 2 U 84/14

    Wiedereinsetzung in die Berufungsfrist: Beginn der Übersendung per Telefax 18

    Zunächst genügte die Einlegung eines nebst Anlagen 41 Seiten umfassenden Schriftsatzes in ein Telefaxgerät um 23.42 Uhr (GA 119 ff.) bzw. um 23.43 Uhr (Anlage W 1) nicht den Anforderungen, die an einen Rechtsanwalt zu stellen sind, wenn der Schriftsatz vollständig vor 0.00 Uhr beim Berufungsgericht einzugehen hat (vgl. in diesem Zusammenhang auch Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Beschluss vom 1. August 2013, Az.: 5 U 368/12 = NJW 2013, 3797 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht