Weitere Entscheidungen unten: SG Augsburg, 13.08.2007 | OLG Köln, 17.11.2004

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,8784
OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2005,8784)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10.03.2005 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2005,8784)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 10. März 2005 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2005,8784)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtsfolgen einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung im Domainrecht; Anforderungen an das Vorliegen eines Verstoßes gegen die Verpflichtung aus einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung durch den Domain-Inhaber ; ...

  • online-und-recht.de
  • Judicialis

    BGB § 339; ; BGB § 276; ; BGB § 278

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 276 § 278 § 339
    Pflichten eines Domain-Inhabers, der die vertragstrafenbewehrte Verpflichtung übernommen hat, gegenüber der DENIC die Löschung einer Domain zu erklären

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • wettbewerbszentrale.de (Kurzinformation)

    Muss ein Domain-Inhaber aufgrund einer Unterlassungserklärung eine Domain bei der DENIC löschen, so muss er den zeitlichen Rahmen einhalten, sonst wird die Vertragsstrafe fällig

Verfahrensgang

  • LG Hamburg - 416 O 182/03
  • OLG Hamburg, 10.03.2005 - 5 U 44/04

Papierfundstellen

  • K&R 2006, 286
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Rechtsprechung
   SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9937
SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04 (https://dejure.org/2007,9937)
SG Augsburg, Entscheidung vom 13.08.2007 - S 5 U 44/04 (https://dejure.org/2007,9937)
SG Augsburg, Entscheidung vom 13. August 2007 - S 5 U 44/04 (https://dejure.org/2007,9937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Rettungssanitäters auf Anerkennung einer Berufskrankheit infolge von beim Lagern und Abtransport einer bewusstlosen Patientin aufgetretenen Wirbelsäulenbeschwerden; Voraussetzung der Annahme des Vorliegens einer Berufskrankheit mit an Sicherheit grenzender ...

Kurzfassungen/Presse

  • archive.org (Leitsatz/Kurzinformation)

    Aufgrund multifaktorieller Entstehung bandscheibenbedingter Erkrankungen ist für Anerkennung als Berufskrankheit die Frage wesentlicher Mitverursachung durch berufliche Tätigkeit maßgebend

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (40)

  • LSG Bayern, 25.04.2001 - L 2 U 174/98
    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Zum Tätigkeitsprofil eines Rettungssanitäters äußerte sich das BayLSG (vgl. Urteil vom 25.04.2001, Az.: L 2 U 174/98) dahingehend, dass es allgemein bekannt sei, dass das Berufsbild des Rettungssanitäters nicht von der Tätigkeit des Hebens und Tragens, sondern von wechselnden Vorgängen geprägt sei und dass zwischen den einzelnen Rettungseinsätzen auch bloße Wartezeiten ohne körperliche Beeinträchtigungen anfallen würden.

    Die in der älteren Rechtsprechung (vgl. z.B. BayLSG, Urteil vom 25.04.2001, Az.: L 2 U 174/98) vertretene pauschale Auffassung, der Beruf des Rettungssanitäters sei nicht von Hebe- und Tragebelastungen geprägt und könne daher nicht zum Entstehen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS führen, ist zum einen durch die Einführung des mit dem MDD verbundenen genaueren Berechnungsmodells für die Belastungen überholt und ist zum anderen wegen der zu stark verallgemeinernden Betrachtungsweise nicht vertretbar.

    Sofern sich der Beklagte bei seinem Antrag auf Klageabweisung auf die ältere Rechtsprechung des BayLSG (vgl. BayLSG, Urteil vom 25.04.2001, Az.: L 2 U 174/98) stützt und vorträgt, dass bei einem Rettungssanitäter grundsätzlich nicht vom Vorliegen der arbeitstechnischen Voraussetzungen ausgegangen werden könne, da dieses Berufsbild gerade nicht durch schweres Heben und Tragen geprägt sei, so muss dazu in aller Deutlichkeit darauf hingewiesen werden, dass es sich hierbei um eine unseriöse und in sich widersprüchliche Argumentation des Beklagten handelt.

    Zudem liegt es nahe, bei einem Rettungssanitäter von hohen Belastungsspitzen auszugehen, da - wie schon das BayLSG ( vgl. BayLSG, Urteil vom 25.04.2001, Az.: L 2 U 174/98) zutreffend angenommen hat - die Tätigkeit eines Rettungssanitäters nicht durch dauerndes (d.h. fast ununterbrochenes) Heben und Tragen geprägt ist, sondern durch zeitlich begrenzte Hebe- und Tragevorgänge, bei denen dann aber Gewichte bewegt werden, die die Grenzwerte des Merkblatts zur BK 2108 (vgl. dort Ziff. V) um ein Vielfaches überschreiten.

  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 13/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wirbelsäule - Ursachenzusammenhang -

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Die Frage, ob ein Ursachenzusammenhang zwischen beruflicher Belastung und Gesundheitsschaden besteht, beurteilt sich im Berufskrankheitenrecht (wie auch im Recht des Arbeitsunfalls) nach der Theorie der wesentlichen Bedingung (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2006, Az.: B 2 U 13/05 R).

    Aus diesen Gründen ist auch die Beweisvermutung des § 9 Abs. 3 SGB VII bei der BK 2108 nach heutigem wissenschaftlichen Erkenntnisstand nicht anwendbar (vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2006, Az.: B 2 U 13/05 R).

    Um einen Zusammenhang zwischen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS und der beruflichen Belastung herstellen zu können, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein: Es 1. müssen die arbeitstechnischen Voraussetzungen erfüllt sein, 2. muss der Nachweis einer tatsächlich vorliegenden bandscheibenbedingten Erkrankung geführt werden, 3. müssen die bildtechnisch nachweisbaren degenerativen Verän derungen das altersdurchschnittlich zu erwartende Ausmaß überschreiten, 4. muss der zeitliche Zusammenhang zwischen beruflicher Belastung und Entstehung der Erkrankung gesichert sein und 5. müssen konkurrierende Verursachungsmöglichkeiten anlagebe dingter, statischer, entzündlicher oder unfallbedingter Genese zumindest als Ursachen von überragender Bedeutung aus geschlossen sein (vgl. Schönberger, a.a.O., S. 563 ff; BSG, Urteil vom 22.06.2004, Az.: B 2 U 13/05 R).

    In den Konsensempfehlungen (vgl. Bolm-Audorff, a.a.O., S. 211 ff), die letztlich keine entscheidende Weiterentwicklung der bereits bisher gestellten Anforderungen, sondern lediglich den Mindestkonsens aus den bereits bisher in verschiedenen Ausprägungen vertretenen medizinischen Meinungen darstellen und damit den aktuellen Erkenntnisstand wiedergeben, wie er von der großen Mehrheit der auf diesem Gebiet tätigen Fachwissenschaftler anerkannt wird (zum Begriff des aktuellen Erkenntnisstands vgl. BSG, Urteil vom 27.06.2006, Az.: B 2 U 13/05 R), sind im Sinne einer besseren Übersichtlichkeit und Einordnung verschiedener Schadenskonstellationen unterschiedliche Fallgruppen entwickelt worden.

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 13/02 R

    Berufskrankheit - BKV Anl 1 Nr 2108 - Bestimmtheitsgrundsatz -

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Dieses Modell ist nach der ständigen obergerichtlichen und höchstgerichtlichen Rechtsprechung als geeignete Methode dafür anerkannt, genauere Aufklärung bezüglich der arbeitstechnischen Voraussetzungen zu verschaffen (vgl. z.B. BSG, Urteil vom 18.03.2003, Az.: B 2 U 13/02 R).

    Die im MDD festgeschriebenen Grenzwerte, sowohl bezüglich der Tagesdosis als auch der Gesamtdosis, stellen jedoch keine festen Grenzwerte, sondern allenfalls Orientierungswerte dar (zum Tagesdosiswert: vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2003, Az.: B 2 U 13/02 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 1/02 R; zum Gesamtdosiswert: vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2005, Az.: L 6 U 2188/03).

    Vielmehr ist bei Unterschreitung der Richtwerte im Einzelfall zunächst festzustellen, wie weit die im Einzelfall errechnete Dosis von den Richtwerten entfernt ist, und danach abzuwägen, ob sich aufgrund der im Einzelfall erreichten Belastungswerte und der vorliegenden medizinischen Befunde eine weitergehende medizinische Aufklärung aufdrängt bzw. ob nach detaillierter medizinischer Aufklärung die medizinische Befundlage wesentlich für eine beruflich bedingte Entstehung der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS spricht (ähnlich vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2003, Az.: B 2 U 13/02 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 1/02 R).

  • BSG, 28.06.1988 - 2/9b RU 28/87

    Hypothetisches unfallbezogenes Geschehen - Ursache im Rechtssinne - Tatsächliches

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Kommen mehrere Ursachen in Betracht (konkurrierende Kausalität), so sind nur solche Ursachen als rechtserheblich anzusehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich beigetragen haben (vgl. BSGE 63, 277, 280).

    Die Theorie der wesentlichen Bedingung beruht wie die im Zivilrecht geltende Adäquanztheorie (vgl. dazu Heinrichs, in: Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, 65. Auflage, vor § 249, RdNr. 57 ff; zu den Unterschieden vgl. BSGE 63, 277, 280) auf der naturwissenschaftlich-philosophischen Bedingungstheorie als Ausgangsbasis.

    Auch wenn die Theorie der wesentlichen Bedingung im Unterschied zu der an der generellen Geeignetheit einer Ursache sich orientierenden Adäquanztheorie auf den Einzelfall abstellt (zu den Unterschieden vgl. BSGE 63, 277, 280), bedeutet dies nicht, dass generelle oder allgemeine Erkenntnisse über den Ursachenzusammenhang bei der Theorie der wesentlichen Bedingungen nicht zu berücksichtigen oder entbehrlich wären (vgl. BSG SozR Nr. 6 zu § 589 RVO).

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 26/04 R

    Anerkennung psychischer Gesundheitsstörungen als Unfallfolge

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dagegen nicht gegeben, wenn ein Zusammenhang nur nicht auszuschließen oder bloß möglich ist (vgl. BSG SozR Nr. 41 zu § 128 SGG; BSG SozR Nr. 20 zu § 542 a.F. RVO; BSGE 19, 52 = SozR Nr. 62 zu § 542 a.F. RVO; BSG SozR 3-1300 § 48 Nr. 67; Meyer-Ladewig, in: Meyer-Ladewig, Keller, Leitherer, SGG, 8. Auflage, § 128, RdNr. 3c; Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 26/04 R).

    Denn es gibt bei der Beurteilung von Berufskrankheiten (ebenso wie von Arbeitsunfällen) keine Beweisregel, dass bei fehlender Alternativursache die versicherte naturwissenschaftliche Ursache automatisch auch eine wesentliche Ursache ist (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 26/04 R).

    Dies schließt eine Prüfung ein, ob eine berufliche Belastung nach wissenschaftlichen Maßstäben überhaupt geeignet ist, eine bestimmte körperliche oder seelische Störung hervorzurufen (vgl. BSG, Urteil vom 09.05.2006, Az.: B 2 U 26/04 R).

  • BSG, 02.02.1978 - 8 RU 66/77

    Relative Fahruntüchtigkeit - Alkohol im Verkehr - WesentlicheUnfallursache -

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Alle rechtserheblichen Tatsachen, d.h. insbesondere die schädigende Einwirkung und die Erkrankung (vgl. Bundessozialgericht - BSG -, Urteil vom 22.06.2004, Az.: B 2 U 22/03 R), bedürfen des vollen Beweises, d.h. sie müssen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit vorgelegen haben (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Oder in anderen Worten gesagt - das Gericht muss von der zu beweisenden Tatsache mit einem für das praktische Leben brauchbaren Grad von Gewissheit ausgehen können (vgl. BSGE 45, 285, 287).

    Eine hinreichende Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn nach sachgerechter Abwägung aller wesentlichen Gesichtspunkte des Einzelfalles mehr für als gegen einen Ursachenzusammenhang spricht und ernste Zweifel ausscheiden (vgl. BSGE 45, 285, 286; 60, 58, 59).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 12/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - bandscheibenbedingte

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Ob auch Erkrankungen geringeren Ausmaßes, gegebenenfalls nur radiologische Veränderungen ohne feststellbare Funktionsbeeinträchtigungen, eine bandscheibenbedingte Erkrankung, wie sie für die BK 2108 erforderlich ist, darstellen können, ist Gegenstand der Ausführungen im Urteil des BSG vom 31.05.2005, Az.: B 2 U 12/04 R.

    Eine relevante Änderung in den für das Vorliegen einer bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS erforderlichen Voraussetzungen hat sich durch die angeführten und online am 04.08.2005 publizierten Konsensempfehlungen (vgl. Bolm-Audorff, a.a.O., S. 211 ff) nicht ergeben (vgl. z.B. das nach Veröffentlichung der Konsensempfehlungen ergangene Urteil des LSG Baden-Württemberg vom 06.02.2006, Az.: L 1 U 2572/05, das zur Beschreibung einer bandscheibenbedingten Erkrankung auf die genannte Entscheidung des BSG vom 31.05.2005, Az.: B 2 U 12/04 R, verweist).

  • BSG, 31.05.1996 - 2 BU 237/95

    Rechtsstaatlich gebotene Bestimmtheit bei der Umschreibung einer Berufskrankheit

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Abschließend sei auch darauf hingewiesen, dass die BK 2108 - bei allen medizinischen und rechtlichen Bedenken gegen ihre Berechtigung - nicht der notwendigen Bestimmtheit ermangelt, die Ausfluss des Rechtsstaatsprinzips (Art. 20 Abs. 3 Grundgesetz - GG -) ist (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.1996, Az.: 2 BU 237/95).

    I.Ü. war die vom Beklagten vertretene Meinung, dass monosegmente Bandscheibenschäden wie durch eine berufliche Belastung im Sinne der BK 2108 verursacht sein könnten, schon im Jahre 1996 überholt und von den maßgeblichen medizinischen Wissenschaftlern revidiert worden (vgl. BSG, Beschluss vom 31.05.1996, Az.: 2 BU 237/95).

  • BSG, 19.08.2003 - B 2 U 1/02 R

    Berufskrankheit - arbeitstechnische Voraussetzungen - BKV Anl Nr 2108 -

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Die im MDD festgeschriebenen Grenzwerte, sowohl bezüglich der Tagesdosis als auch der Gesamtdosis, stellen jedoch keine festen Grenzwerte, sondern allenfalls Orientierungswerte dar (zum Tagesdosiswert: vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2003, Az.: B 2 U 13/02 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 1/02 R; zum Gesamtdosiswert: vgl. LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 23.06.2005, Az.: L 6 U 2188/03).

    Vielmehr ist bei Unterschreitung der Richtwerte im Einzelfall zunächst festzustellen, wie weit die im Einzelfall errechnete Dosis von den Richtwerten entfernt ist, und danach abzuwägen, ob sich aufgrund der im Einzelfall erreichten Belastungswerte und der vorliegenden medizinischen Befunde eine weitergehende medizinische Aufklärung aufdrängt bzw. ob nach detaillierter medizinischer Aufklärung die medizinische Befundlage wesentlich für eine beruflich bedingte Entstehung der bandscheibenbedingten Erkrankung der LWS spricht (ähnlich vgl. BSG, Urteil vom 18.03.2003, Az.: B 2 U 13/02 R; BSG, Urteil vom 19.08.2003, Az.: B 2 U 1/02 R).

  • BSG, 10.06.1955 - 10 RV 390/54

    Versorgungsanspruch wegen

    Auszug aus SG Augsburg, 13.08.2007 - S 5 U 44/04
    Nach dieser werden als kausal und rechtserheblich nur solche Ursachen angesehen, die wegen ihrer besonderen Beziehung zum Erfolg zu dessen Eintritt wesentlich mitgewirkt haben (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BSGE 1, 72, 76; Urteil des BSG vom 12.04.2005, Az.: B 2 U 27/04 R).

    Welche Ursache wesentlich ist und welche nicht, muss aus der Auffassung des praktischen Lebens über die besondere Beziehung der Ursache zum Eintritt des Erfolgs bzw. des Gesundheitsschadens abgeleitet werden (vgl. BSGE 1, 72, 76).

  • LSG Bayern, 17.03.2005 - L 3 U 379/03

    Anerkennung und Entschädigung von Wirbelsäulenbeschwerden als Berufskrankheit;

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 27/86

    Ungeklärter Unfallverlauf - Innere Ursache - Bedeutung - Anforderungen an

  • BSG, 30.04.1985 - 2 RU 43/84

    Schädigung der Leibesfrucht - Schädigung während der Geburt

  • BSG, 09.05.2006 - B 2 U 1/05 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Verletztenrente - Kausalität -

  • BSG, 12.04.2005 - B 2 U 27/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Unfallereignis - äußere

  • BSG, 23.03.1999 - B 2 U 12/98 R

    Berufskrankheit - bandscheibenbedingte Erkrankung - Lendenwirbelsäule -

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 34/99 R

    Berufskrankheit, Tatbestandsmerkmal der Aufgabe aller Tätigkeiten

  • BSG, 14.11.1984 - 9b RU 38/84

    Rechtliches Gehör bei Vertretung durch Rechtsanwalt - Vertagung von Amts wegen -

  • BSG, 24.10.1957 - 10 RV 945/55

    Fürsorge und Versorgung nach dem Wehrmachtfürsorge- und Versorgungsgesetz (WFVG)

  • BSG, 18.12.1962 - 2 RU 189/59

    Begriff der wesentlichen Teilursache - Die für das Gebiet des bürgerlichen Rechts

  • BSG, 30.06.1960 - 2 RU 86/56
  • LSG Baden-Württemberg, 06.02.2006 - L 1 U 2572/05

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit eines wiederholten Antrags nach §

  • BSG, 08.12.1983 - 2 RU 33/82

    Berufsbedingte Hauterkrankung - Aufgabe der beruflichen Beschäftigung -

  • BSG, 29.04.1964 - 2 RU 155/62
  • BSG, 22.08.1989 - 2 BU 101/89
  • LSG Baden-Württemberg, 23.06.2005 - L 6 U 2188/03

    Gesetzliche Unfallversicherung - Berufskrankheit - arbeitstechnische

  • BSG, 19.03.1996 - 2 BU 161/95

    Verfahren zur Bewertung einer unfallbedingten Minderung der Erwerbsfähigkeit;

  • LSG Berlin, 17.06.2003 - L 2 U 13/01

    Anspruch auf Anerkennung einer Berufskrankheit und eine Verletztenteilrente;

  • LSG Bayern, 17.03.2005 - L 3 U 359/04

    Anerkennung einer Lendenwirbelsäulen - Erkrankung als Berufskrankheit (BK);

  • LSG Baden-Württemberg, 02.09.1998 - L 2 U 4279/97

    Keine Anerkennung einer bandscheibenbedingten Erkrankung als Berufskrankheit

  • BSG, 31.07.1975 - 9 RV 354/74

    Keine Befugnis der Versorgungsverwaltung, im Rahmen eines neuen

  • SG Augsburg, 09.01.2006 - S 5 U 110/04

    Gewährung einer Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherungs wegen

  • BSG, 07.09.2004 - B 2 U 34/03 R

    Berufskrankheit - haftungsausfüllende Kausalität - Wahrscheinlichkeit - Nachweis

  • BSG, 22.06.2004 - B 2 U 22/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Klage wegen fehlendem

  • BSG, 27.10.1987 - 2 RU 35/87

    Ursächlicher Zusammenhang - Arbeitsunfall - Tod des Versicherten -

  • BSG, 02.11.1999 - B 2 U 47/98 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Verletztenrente - Einfrieren der

  • BSG, 18.11.1997 - 2 RU 48/96

    Anscheinsbeweis bei der Feststellung einer Berufskrankheit

  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 2/84

    Impfopferversorgung - Kriegsopferversorgung - Impfung - Schädigungsfolge -

  • BSG, 29.03.1963 - 2 RU 75/61

    Beweis der anspruchsbegründenden Tatsachen auf dem Gebiet der gesetzlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.06.2000 - L 17 U 112/98
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,27547
OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2004,27547)
OLG Köln, Entscheidung vom 17.11.2004 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2004,27547)
OLG Köln, Entscheidung vom 17. November 2004 - 5 U 44/04 (https://dejure.org/2004,27547)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Anspruch eines Zahnarztes auf Zahlung von Kosten der Interiumsversorgung unter Berücksichtigung einer ausreichenden über die wirtschaftlichen Folgen aufklärenden Behandlung; Annahme einer wirtschaftlichen Aufklärung über Kosten der Interiumsversorgung als vertragliche ...

  • rewis.io
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • kp-recht.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Patientenaufklärung - Wirtschaftliche Aufklärungspflichten des Zahnarztes, insbesondere in Fällen der Arbeitsteilung (RA Ralf Lächler)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 10.07.1991 - VIII ZR 296/90

    Wirksamkeit der Abtretung einer ärztlichen Honorarforderung an eine

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
    Diese bedarf nach ständiger höchstrichterlicher Rechtsprechung (grundlegend BGH NJW 1991, 2955 ff.) der Einwilligung des Patienten.
  • BGH, 09.05.2000 - VI ZR 173/99

    Notwendigkeit einer Krankenhausbehandlung

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
    Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362).
  • BGH, 27.10.1987 - VI ZR 288/86

    Aufnahme eines pflege- aber nicht behandlungsbedürftigen Patienten; Aufrechnung

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
    Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362).
  • OLG Köln, 21.08.1996 - 5 U 196/95

    Berechnung von über der Regelspanne liegende Gebühr durch Zahnarzt

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
    Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362).
  • OLG Koblenz, 09.10.1990 - 3 U 425/90

    Streit um den Eintritt eines Pflegefalles; Verletzung der krankenhausvertraglich

    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
    Ihre Verletzung löst einen Schadensersatzanspruch aus, der auf Freistellung von Verbindlichkeiten, die sonst nicht eingegangen worden wären, gerichtet ist (BGH VersR 2000, 999 ff, 1002; BGHZ 102, 106, 112; OLG Koblenz NJW-RR 1991, 876, 877; LG Bielefeld VersR 1998, 0LG Köln VersR 1997, 1362).
  • LG Aachen, 11.02.2004 - 11 O 15/00
    Auszug aus OLG Köln, 17.11.2004 - 5 U 44/04
    Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Aachen vom 11.2.2004 - 11 O 15/00 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst:.
  • OLG Köln, 23.03.2005 - 5 U 144/04

    Haftung des Zahnarztes bei Implantatbehandlung vor Zusage der Kostenübernahme

    Insgesamt beurteilt sich die Pflicht zu wirtschaftlicher Aufklärung nach den Einzelfallumständen (so zuletzt Senat im Urteil vom 17.11.2004 - 5 U 44/04).
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