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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,10657
OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2011,10657)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09.06.2011 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2011,10657)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2011,10657)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bei einem Mängelausschluss am Grundstück und Gebäude besteht kein Anspruch auf Minderung des Kaufpreises gem. § 441 BGB; Anspruch auf Minderung des Kaufpreises gem. § 441 BGB bei Vorliegen eines Mängelausschlusses am Grundstück und Gebäude; Entbehrlichkeit der Fristsetzung für ...

  • notar-drkotz.de

    Grundstückskaufvertrag - Arglistiges Verschweigen von Mängeln bei Gewährleistungsausschluss

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Minderungsanspruch trotz Gewährleistungsausschluss!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundstückskauf: Minderungsanspruch trotz Gewährleistungsausschlusses bei Arglist! (IMR 2012, 1031)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BauR 2011, 1711
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 08.12.2006 - V ZR 249/05

    Käufer darf bei einem arglistig verschwiegenen Mangel den Kaufpreises sofort

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    Der Verkäufer muss mit anderen Worten billigend in Kauf nehmen, dass der Käufer den Mangel übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW 2007, 835).
  • BGH, 19.03.2004 - V ZR 104/03

    Bindung des Berufungsgerichts an die erstinstanzlich getroffenen Feststellungen;

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    Dies gilt aber nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung in Konstellation der vorliegenden Art nicht, weil in den Fällen des § 264 Nr. 2, 3 ZPO die Regelung des § 533 ZPO nicht zur Anwendung gelangt (BGH NJW 2004, 2152; Zöller/Heßler, 28. Aufl., 2010, § 533 ZPO, Rn. 3 am Ende).
  • BGH, 22.11.1991 - V ZR 215/90

    Zugesicherte Mangelfreiheit und Mangelverschweigen bei Kellerfeuchtigkeit im

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    aa) Von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB ist dann auszugehen, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder ihn mindestens für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer ihn übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1996, 1205; Münchener Kommentar/Westermann, 5. Aufl., 2008, § 438 BGB Rn. 29), wobei es sich um Umstände handeln muss, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind.
  • BGH, 31.01.1996 - VIII ZR 297/94

    Zurechnung des Wissens eines Wissensvertreters einer GmbH & Co. KG

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    aa) Von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB ist dann auszugehen, wenn der Verkäufer einen Mangel kennt oder ihn mindestens für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass der Käufer ihn übersieht und den Vertrag in Kenntnis des Mangels nicht geschlossen hätte (BGH NJW-RR 1992, 333; NJW 1996, 1205; Münchener Kommentar/Westermann, 5. Aufl., 2008, § 438 BGB Rn. 29), wobei es sich um Umstände handeln muss, die für die Kaufentscheidung von Bedeutung sind.
  • BGH, 26.06.1991 - VIII ZR 231/90

    Formularmäßige Vereinbarung eines endgültigen und gleichzeitigen Ausschlusses von

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    63 Dabei kann die von den Klägern geltend gemachte Minderung grundsätzlich auf der Grundlage der erforderlichen Mängelbeseitigungskosten erfolgen (vgl. BGH WM 1991, 1591, 1593 f für den werkvertraglichen Minderungsanspruch).
  • BGH, 26.01.1996 - V ZR 42/94

    Aufklärungspflicht des Verkäufers eines Altenheims

    Auszug aus OLG Brandenburg, 09.06.2011 - 5 U 78/06
    Eine Haftung wegen Arglist scheidet erst dann aus, wenn der Verkäufer davon ausgeht, dass der Käufer den Mangel kennt oder trotz seiner Bedenken jedenfalls kaufen will (BGH NJW-RR 1996, 690).
  • AG Brandenburg, 11.05.2018 - 31 C 14/16

    Hund mit Wasserkopf ein Sachmangel

    Ob die Beklagte die gesundheitlichen Mängel dieser Hündin ggf. im Sinne des § 444 BGB arglistig verschwiegen hatte, konnte vorliegend im Übrigen dahingestellt bleiben, auch wenn von einem arglistigen Verschweigen im Sinne des § 444 BGB bereits dann auszugehen ist, wenn die Verkäuferin einen Mangel für möglich hält oder mit ihm rechnet und dann billigend in Kauf nimmt, dass die Käuferin ihn übersieht ( BGH , NJW 1996, Seite 1205; BGH , NJW-RR 1992, Seite 333; OLG Brandenburg , Urteil vom 09.06.2011, Az.: 5 U 78/06, u.a. in: BauR 2011, Seite 1711 ), da selbst bei Wahrunterstellung des Beklagtenvorbringens sich nämlich lediglich eine arglistige Täuschung und damit eine Anfechtungsbefugnis der Klägerin als Käuferin der streitbefangenen Hündin evtl. in Zweifel ziehen ließe.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,4623
OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2006,4623)
OLG Celle, Entscheidung vom 02.11.2006 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2006,4623)
OLG Celle, Entscheidung vom 02. November 2006 - 5 U 78/06 (https://dejure.org/2006,4623)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Einspeisung von Strom aus erneuerbarer Energie: Kostentragungspflicht hinsichtlich einer Messeinrichtung

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 134 BGB; § 4 Abs. 2 EEG; § 13 Abs. 1 S. 1 EEG; § 13 Abs. 2 S. 1 EEG
    Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Kosten für eine 20 kV-Kabelverbindung und einen Messsatz zum Anschluss einer Biogasanlage an das Stromnetz ; Anforderungen an einen Anspruch auf Rückerstattung des Werklohnes; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Rückzahlung von Kosten für eine 20 kV-Kabelverbindung und einen Messsatz zum Anschluss einer Biogasanlage an das Stromnetz ; Anforderungen an einen Anspruch auf Rückerstattung des Werklohnes; Voraussetzungen für die Zulassung einer Berufung; ...

  • clearingstelle-eeg.de (Volltext/Leitsatz)

    EEG 2004 § 13; EEG 2004 § 4; EEG 2004 § 4 Abs 2
    Kostentragung für Messeinrichtung

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Pflicht des Netzbetreibers zur Tragung der Kosten für eine Messeinrichtung.

  • Judicialis

    EEG § 4 Abs. 2 Satz 4; ; EEG § 13 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de

    EEG § 4 Abs. 2 Satz 4 § 13 Abs. 1 Satz 1
    Kosten einer im Eigentum des Netzbetreibers stehenden Messeinrichtung nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • forumz.de (Kurzinformation)

    Kostentragungspflicht für Messeinrichtungen bei EEG-Anlagen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 853
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 21.01.1991 - II ZR 144/90

    Abschluß und Lösung des Anstellungsvertrages mit einem Vorstandsmitglied im

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06
    Die Entscheidung, auf die sich die Beklagte zur Untermauerung ihrer Ansicht bezieht (BGHZ 113, 237 ff.), betrifft einen anderen Fall.
  • BGH, 10.11.2004 - VIII ZR 391/03

    Begriff des Netzausbaus in § 10 Abs. 2 EEG (Erneuerbare-Energien-Gesetz)

    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06
    Wenn der Kläger zu verstehen gibt, dass er das Angebot der Beklagten nicht vorbehaltlos annimmt, sondern eine Vereinbarung nach den geltenden gesetzlichen Regelungen wünscht und sich die Beklagte darauf einlässt, haben die Parteien gerade keine vom Gesetzestext abweichende Vereinbarung getroffen (vgl. auch BGH, Urteil vom 10. November 2004, NJW-RR 2005, 565 ff.).
  • LG Hannover, 15.03.2006 - 6 O 289/05
    Auszug aus OLG Celle, 02.11.2006 - 5 U 78/06
    unter Abänderung des am 15. März 2006 verkündeten Urteils des Landgerichts Hannover, Aktenzeichen 6 O 289/05, wird die Klage abgewiesen.
  • BGH, 27.06.2007 - VIII ZR 149/06

    Formularmäßige Vereinbarung eines Baukostenzuschusses für die Kosten des

    Bei § 13 Abs. 2 Satz 1 EEG handelt es sich entgegen der Ansicht des Berufungsgerichts (so unter anderem auch LG Hannover RdE 2006, 322; ferner zu der inhaltsgleichen Regelung des § 10 Abs. 2 EEG aF LG Münster ZNER 2005, 174 unter unzutreffender Berufung auf das Senatsurteil BGHZ 155, 141) richtigerweise nicht um ein Verbotsgesetz im Sinne einer zwingenden, vertraglich nicht abänderbaren Vorschrift (so insbesondere auch OLG Hamm NJW-RR 2006, 1351; OLG Koblenz RdL 2007, 91 - nicht rechtskräftig; Revision anhängig unter VIII ZR 321/06 - mit zust. Anm. Altrock IR 2007, 37, 38; LG Kiel RdE 2004, 232; LG Regensburg RdE 2007, 63, jeweils zu § 10 Abs. 2 EEG aF; ebenso Altrock/Oschmann/Theobald, EEG, § 13 Rdnr. 25; offen gelassen von OLG Celle IR 2007, 64).
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Rechtsprechung
   SG Würzburg, 25.01.2007 - S 5 U 78/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,31418
SG Würzburg, 25.01.2007 - S 5 U 78/06 (https://dejure.org/2007,31418)
SG Würzburg, Entscheidung vom 25.01.2007 - S 5 U 78/06 (https://dejure.org/2007,31418)
SG Würzburg, Entscheidung vom 25. Januar 2007 - S 5 U 78/06 (https://dejure.org/2007,31418)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben - Kostenübernahme für einen Vollzeitlehrgang zum staatlich geprüften Techniker

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen eines Anspruchs auf eine Gewährung von Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben im Falle einer vorher erfolgten nicht angemessenen qualifizierten Berufsbildungsmaßnahme

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 16.06.1994 - 13 RJ 79/93

    Rentenversicherung - berufliche Rehabilitation - Gesamtplan - Ermessensfehler

    Auszug aus SG Würzburg, 25.01.2007 - S 5 U 78/06
    Zudem ist zu berücksichtigen, dass der zuständige Rehabilitationsträger auch eine Gesamtverantwortung für den Ablauf der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bis zur erfolgreichen Wiedereingliederung des Versicherten trägt (BSG v. 16.06.1994, 13 Rj 79/93).
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