Rechtsprechung
OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08 - K5 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- Burhoff online
§ 46 RVG
Reisekosten; auswärtiger Rechtsanwalt - openjur.de
- openjur.de
- damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)
Darf der Rechtsanwalt auch mit dem Pkw zum auswärtigen Termin anreisen?
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 91 Abs. 2; ZPO § 104 Abs. 3
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Höhe der Reisekosten - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines auswärtigen Prozessbevollmächtigten; Prüfungspflichten des Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Höhe der Reisekosten
Verfahrensgang
- LG Saarbrücken, 28.01.2008 - 16 O 70/07
- OLG Saarbrücken, 08.01.2009 - 5 W 262/08 - K5
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 1008 (Ls.)
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Saarbrücken, 02.04.2009 - 5 W 58/09
Flugkosten zur Wahrnehmung eines auswärtigen Gerichtstermins sind in Höhe eines …
(1) Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrung sind ohne weiteres jedenfalls dann zu erstatten, wenn sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, Beschluss vom 14.09.2004, Az. VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 - Beschluss vom 11.03.2004, Az. VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858; Senat, Beschl. v. 08.01.2009 - 5 W 262/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 2 W 295/05 -). - OLG Köln, 02.04.2009 - 5 W 58/08 (1) Reisekosten eines weder am Gerichtsort noch am Geschäfts- oder Wohnort der Partei ansässigen Prozessbevollmächtigten zur Terminswahrung sind ohne weiteres jedenfalls dann zu erstatten, wenn sie sich im Rahmen der erstattungsfähigen Reisekosten halten, die angefallen wären, wenn die Partei einen Prozessbevollmächtigten am Gerichtsort oder an ihrem Geschäfts- oder Wohnort beauftragt hätte (BGH, Beschluss vom 14.09.2004, Az. VI ZB 37/04 - NJW-RR 2005, 707 - Beschluss vom 11.03.2004, Az. VII ZB 27/03 - NJW-RR 2004, 858; Senat, Beschl. v. 08.01.2009 - 5 W 262/08 - OLG Saarbrücken, Beschluss vom 21.10.2005, Az. 2 W 295/05 -).