Rechtsprechung
BAG, 26.03.2001 - 5 AZR 413/99 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- lexetius.com
Freistellung eines Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Freistellung - Auszubildender - Berufsschulunterricht - Betriebliche Ausbildung - Nachholung - Vergütung
- arbeitsrechtsiegen.de
Freistellung eines Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts
- Judicialis
BBiG § 7; ; BBiG § 12 Abs. 1 Nr. 1; ; ZPO § 91 a; ; JArbSchG § 9 Abs. 4 in der bis zum 28. Februar 1997 geltenden Fassung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Freistellung eines Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
BBiG §§ 7, 12 Abs. 1 Nr. 1; ZPO § 91a; JArbSchG § 9 Abs. 4 in der bis zum 26. 2. 1997 geltenden Fassung
Freistellung eines Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Berufsschulpflicht - Freistellung eines Auszubildenden für die Zeit des Berufsschulunterrichts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)
Nach Berufsschule arbeiten
Verfahrensgang
- ArbG Detmold, 13.05.1998 - 1 Ca 407/98
- LAG Hamm, 24.02.1999 - 9 Sa 1273/98
- BAG, 26.03.2001 - 5 AZR 413/99
Papierfundstellen
- NZA 2001, 892
- BB 2001, 1312
- DB 2001, 1260
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Hamm, 24.02.1999 - 9 Sa 1273/98
Anspruch des volljährigen Auszubildenden auf vergütete Freistellung für die …
Auszug aus BAG, 26.03.2001 - 5 AZR 413/99
Landesarbeitsgericht Hamm - 9 Sa 1273/98 -.5 AZR 413/99 9 Sa 1273/98.
Im übrigen verbleibt es bei der Kostenentscheidung im Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 24. Februar 1999 - 9 Sa 1273/98 -.
- ArbG Detmold, 13.05.1998 - 1 Ca 407/98
Anrechenbarkeit von Berufsschulzeiten auf die tarifliche Ausbildungszeit
Auszug aus BAG, 26.03.2001 - 5 AZR 413/99
Arbeitsgericht Detmold - 1 Ca 407/98 - Urteil vom 13. Mai 1998.
- BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 104/20
Ausbildungsvergütung - Kürzung bei Teilzeit
Dies betrifft insbesondere die Zeiten des notwendigen Verbleibs an der Berufsschule während der unterrichtsfreien Zeit und die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb (vgl. BAG 26. März 2001 - 5 AZR 413/99 - zu II 3 und 4 der Gründe) . - BAG, 13.02.2003 - 6 AZR 537/01
Anrechnung des Berufsschulbesuchs auf die Ausbildungszeit
Seither fehlt es für diesen Personenkreis an einer gesetzlichen Anrechnungsregelung (BAG 26. März 2001 - 5 AZR 413/99 - AP BBiG § 7 Nr. 1 = EzA BBiG § 7 Nr. 1). - BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 174/20
Teilzeitausbildung - Ausbildungsvergütung - Pro-rata-temporis-Grundsatz
Dies betrifft insbesondere die Zeiten des notwendigen Verbleibs an der Berufsschule während der unterrichtsfreien Zeit und die notwendigen Wegezeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb (vgl. BAG 26. März 2001 - 5 AZR 413/99 - zu II 3 und 4 der Gründe) .
- VG Köln, 08.12.2016 - 1 K 1606/15
Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zum …
Insoweit berufe er sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 26.03.2001, Az: 5 AZR 413/99).Hieraus folgt, dass die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten nach der - inzwischen älteren - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten kann, vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.03.2001 - 5 AZR 413/99 -, Urteil vom 13.02.2003 - 6 AZR 537/01 -, beide juris, und keine Mehrarbeit zu vergüten oder auszugleichen ist.
- VG Köln, 08.12.2016 - 1 K 2393/15
Rechtmäßigkeit der Eintragung eines Berufsausbildungsvertrages zum …
Insoweit berufe er sich auf ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG, Urteil vom 26.03.2001, Az: 5 AZR 413/99).Hieraus folgt, dass die Summe der Berufsschulzeiten und der betrieblichen Ausbildungszeiten nach der - inzwischen älteren - Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die vereinbarte Arbeitszeit überschreiten kann, vgl. Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 26.03.2001 - 5 AZR 413/99 -, Urteil vom 13.02.2003 - 6 AZR 537/01 -, beide juris, und keine Mehrarbeit zu vergüten oder auszugleichen ist.
- LAG Hessen, 09.12.2009 - 4 Ta 598/09
Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung
Für diese Entscheidung ist der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits maßgeblich ( BAG 26. März 2001 - 5 AZR 413/99 - AP BBiG § 7 Nr. 1, zu II 1; 20 April 2005 - 2 AZR 201/04 - EzA KSchG § 1 Soziale Auswahl Nr. 60, zu B I ). - LAG Schleswig-Holstein, 27.07.2010 - 6 Ta 96/10
Kosten, Zwangsvollstreckungsverfahren, Erledigung, Wertguthaben, Sicherung
Für die Entscheidung ist der mutmaßliche Ausgang des Rechtsstreits maßgeblich (BAG 26.03.2001 - 5 AZR 413/99 - BAG 20.04.2005 - 2 AZR 210/04 -).