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   OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05   

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OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05 (https://dejure.org/2006,20385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21.03.2006 - 5 B 5.05 (https://dejure.org/2006,20385)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 21. März 2006 - 5 B 5.05 (https://dejure.org/2006,20385)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen für die Rechtmäßigkeit einer Nichtaufnahme einer als Belegkrankenhaus betriebenen Privatklinik in einen Krankenhausplan; Anforderungen an die Abgrenzung der Fortschreibung von der Aufstellung eines neuen Krankenhausplans; Fehlerhaftigkeit einer ...

  • Judicialis

    VwGO § 102 Abs. 2; ; VwGO § 113 Abs. 1 Satz 4; ; LKG § 4 Abs. 1; ; LKG § 4 Abs. 1 Satz 1; ; LKG § 4 Abs. 7; ; KHG § 1; ; KHG § 1 Abs. 2; ; KHG § 8 Abs. 1 Satz 1; ; KHG § 8 Abs. 1 Satz 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.12.1986 - 3 C 67.85

    Anforderungen an den Antrag auf Verpflichtung zur Feststellung der Aufnahme eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Die maßgebenden Kriterien für die Entscheidung, ob, inwieweit und wie lange ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen wird, erschließen sich durch einen Rückgriff auf den Zweck der Krankenhauspläne (§ 6 KHG), die in § 1 KHG genannten Ziele zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 -1 BvR 355.86 -, Juris Rn. 66; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 -, Juris Rn. 52 ff. und 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 -, Juris Rn. 60).

    Aufnahme und Verbleib eines Krankenhauses setzen danach auf einer ersten Entscheidungsstufe unter anderem voraus, dass das Krankenhaus bedarfsgerecht ist (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 -1 BvR 355.86 -, Juris Rn. 66 ff., Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 -, Juris Rn. 65).

    Zum anderen ist ein Krankenhaus auch dann bedarfsgerecht, wenn es neben anderen Krankenhäusern geeignet ist, den vorhandenen Bedarf zu decken (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 -, Juris Rn. 65).

  • BVerwG, 26.03.1981 - 3 C 134.79

    Krankenhausbedarfsplan - Bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung -

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Die maßgebenden Kriterien für die Entscheidung, ob, inwieweit und wie lange ein Krankenhaus in den Krankenhausplan aufgenommen wird, erschließen sich durch einen Rückgriff auf den Zweck der Krankenhauspläne (§ 6 KHG), die in § 1 KHG genannten Ziele zu verwirklichen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 12. Juni 1990 -1 BvR 355.86 -, Juris Rn. 66; Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 -, Juris Rn. 52 ff. und 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 -, Juris Rn. 60).

    Nur in besonderen Fällen ist das Gericht gehalten, die Prognose der Behörde, weil sie der Nachprüfung nicht standhält, durch eine eigene Prognose zu ersetzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 -, Juris Rn. 56 und vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 -, Juris Rn. 88).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 06.11.1990 - 7 A 10025/88

    Landeskrankenhausplan; Krankenhaus in privater Trägerschaft

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Dies ergibt sich aus dem Regelungszusammenhang mit § 8 Abs. 1 Satz 1 KHG, wonach die Krankenhäuser nur Anspruch auf Förderung haben, soweit und solange sie in den Plan aufgenommen sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025.88 -, NVwZ-RR 1991, 573).

    a) In Anwendung der obigen Grundsätze ist zunächst zu prüfen, ob sich die im Krankenhausplan 1999 festgelegten Ziele im Rahmen der Gesetze gehalten haben und ob die öffentlichen und privaten Interessen gerecht gegeneinander und untereinander abgewogen worden sind (vgl. OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025.88 -, NVwZ-RR 1991, S. 573, 574).

  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Nur in besonderen Fällen ist das Gericht gehalten, die Prognose der Behörde, weil sie der Nachprüfung nicht standhält, durch eine eigene Prognose zu ersetzen (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 -, Juris Rn. 56 und vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 -, Juris Rn. 88).
  • BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Berücksichtigt man zudem, dass ein großzügiger Prüfungsmaßstab im Hinblick auf die besondere Grundrechtsrelevanz (Art. 12 Abs. GG) der Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausplan für die Beurteilung der Wiederholungsgefahr anzulegen ist (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 25. August 1993 - BVerwG 6 C 7.93 -, NVwZ-RR 1994, 234), muss sich die Annahme aufdrängen, zwischen der Klägerin und dem Beklagten werde sich der Rechtsstreit in der Gestalt, in der er Gegenstand des anhängigen Verwaltungsstreitverfahrens war, wiederholen.
  • BVerwG, 14.11.1985 - 3 C 41.84

    Planungsspielraum und Beurteilungsspielraum der zuständigen Landesbehörde für die

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Die Auswahlentscheidung unterliegt einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle und ist daraufhin zu überprüfen, ob die Landesbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen der Gesetze als auch der Beurteilungsermächtigung und damit auch der in Bezug genommenen Planungsziele haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewendet hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.84 -, Juris Rn. 51).
  • BVerwG, 12.04.1991 - 7 C 36.90

    Reifeprüfung - Klage aufgrund nicht bestandener Reifeprüfung - Aufhebung der

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Unabhängig davon ist die Zulässigkeit einer "isolierten" Anfechtungsklage anstelle einer an sich möglichen Verpflichtungsklage bei entsprechendem Rechtsschutzinteresse in der Rechtsprechung seit langem anerkannt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. April 1991 - BVerwG 7 C 36.90 -, BVerwGE 88, 111, 114).
  • BVerwG, 16.01.1986 - 3 C 37.83

    Aufnahme eines Krankenhauses in den Krankenhausbedarfsplan des Landes

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Zwar mag die dem zugrunde liegende Annahme, dass der Krankenhausplan 1999 lediglich eine Fortschreibung des Krankenhausplans 1993 ist, unbeschadet von § 4 Abs. 1 Satz 1 des Landeskrankenhausgesetzes - LKG - i. d. F. vom 1. Dezember 1999 (GVBl. 2000 S. 208) zweifelhaft sein, da der Krankenhausplan 1999 nicht lediglich eine Anpassung der Krankenhausplanung unter Beibehaltung von im Krankenhausplan 1993 festgeschriebenen allgemeinen Planungsgrundsätzen enthält, sondern allgemeine Planungsgrundsätze aufstellt und Grundlage struktureller Veränderungen sein soll (vgl. zur Abgrenzung der Fortschreibung von der Aufstellung eines neuen Krankenhausplans auch Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16. Januar 1986 - BVerwG 3 C 37.83 -, Juris Rn. 42 ff.).
  • BVerwG, 30.04.1971 - VI C 35.68

    Zulässigkeit der Erhebung einer isolierten Anfechtungsklage - Besoldung eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Von der Zulässigkeit wird danach ausgegangen, wenn die Anfechtungsklage sich gegen den Bund, ein Land oder eine öffentlich rechtliche Körperschaft richtet, von denen angesichts ihrer verfassungsmäßigen Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung gerichtlicher Urteile auch ohne dahinter stehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 35.68 -, Juris Rn. 11 mit Anm. von Bettermann, DVBl. 1973, 375 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Oktober 1990 - 3 A 15.85 -, NVwZ-RR 1992, 329 f.).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 11.10.1990 - 3 A 15/85

    Entlassung aus Wasserbeschaffungsverband; Anfechtungsklage, isolierte; Entlassung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 21.03.2006 - 5 B 5.05
    Von der Zulässigkeit wird danach ausgegangen, wenn die Anfechtungsklage sich gegen den Bund, ein Land oder eine öffentlich rechtliche Körperschaft richtet, von denen angesichts ihrer verfassungsmäßigen Bindung an Recht und Gesetz die Respektierung gerichtlicher Urteile auch ohne dahinter stehenden Vollstreckungsdruck erwartet werden kann (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 30. April 1971 - BVerwG VI C 35.68 -, Juris Rn. 11 mit Anm. von Bettermann, DVBl. 1973, 375 ff.; OVG Lüneburg, Urteil vom 11. Oktober 1990 - 3 A 15.85 -, NVwZ-RR 1992, 329 f.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 05.10.2017 - 5 B 6.17

    Aufnahme einer Schmerzklinik in den Krankenhausplan mit Betten für multimodale

    Dabei ist zwischen zwei Entscheidungsstufen zu differenzieren: Ungeachtet der gesetzlichen Regelung, dass ein Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan nicht besteht (§ 7 Abs. 2 Satz 1 LKG; ebenso § 8 Abs. 2 Satz 1 KHG), hat ein Krankenhaus nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts einen Anspruch auf Feststellung der Aufnahme in den Krankenhausplan dann, wenn es leistungsfähig, kostengünstig und bedarfsgerecht ist und zur Deckung des zu versorgenden Bedarfs kein anderes ebenfalls geeignetes Krankenhaus zur Verfügung steht (Zulassungsanspruch auf der ersten Stufe, vgl. hierzu und zum Folgenden Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ff. und juris Rn. 52 ff., und vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 ff. und juris Rn. 60 ff.; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 ff. und juris Rn. 66 ff.; Urteil des erkennenden Senats vom 21. März 2006 - OVG 5 B 5.05 -, GesR 2007, 32 ff. und juris Rn. 26 ff. m.w.N.; OVG Lüneburg, Urteil vom 15. April 2015 - 13 LB 91/14 -, juris Rn. 28 ff.).

    Die Auswahlentscheidung unterliegt einer beschränkten gerichtlichen Kontrolle und ist daraufhin zu überprüfen, ob die Landesbehörde von einem zutreffenden und vollständig ermittelten Sachverhalt ausgegangen ist, ob sie einen sich sowohl im Rahmen der Gesetze als auch der Beurteilungsermächtigung und damit auch der in Bezug genommenen Planungsziele haltenden Beurteilungsmaßstab zutreffend angewendet hat und ob für ihre Entscheidung keine sachfremden Erwägungen bestimmend gewesen sind (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 14. November 1985 - BVerwG 3 C 41.84 -, Buchholz 451.74 § 8 KHG Nr. 8 und juris Rn. 51; Urteil des Senats vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 31).

    Zum anderen ist ein Krankenhaus auch dann bedarfsgerecht, wenn es neben anderen Krankenhäusern geeignet ist, den vorhandenen Bedarf zu decken (Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 18. Dezember 1986 - BVerwG 3 C 67.85 -, NJW 1987, 2318 und juris Rn. 65; Urteil des Senats vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 27).

    Nur in besonderen Fällen ist das Gericht gehalten, die Prognose der Behörde, weil sie der Nachprüfung nicht standhält, durch eine eigene Prognose zu ersetzen (vgl. Urteil des Senats vom 21. März 2006, a.a.O., Rn. 30 unter Hinweis auf Bundesverwaltungsgericht, Urteile vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 -, BVerwGE 72, 38 ff. und juris Rn. 56, und vom 26. März 1981 - BVerwG 3 C 134.79 -, BVerwGE 62, 86 ff. und juris Rn. 88).

    41 Die Krankenhausplanung hat objektiv berufsregelnde Tendenz, weil mit der Aufnahme in den Krankenhausplan über die Förderung der Investitionskosten entschieden wird und mit ihr zugleich die Zulassung zur Versorgung gesetzlich versicherter Patienten verbunden ist (hierzu vgl. Urteil des Senats vom 21. März 2006 - OVG 5 B 5.05 -, GesR 2007, 32 ff. und juris Rn. 33; Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 12. Juni 1990 - 1 BvR 355/86 -, BVerfGE 82, 209 und juris Rn. 59 ff.).

  • VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Soweit nämlich - wie in Schleswig-Holstein - in den Krankenhausgesetzen der Länder spezialgesetzliche Regelungen zur (Teil-) Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan fehlen, ist § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, in der jeweiligen länderrechtlichen Regelung, in Schleswig-Holstein § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG SH, die Ermächtigungsgrundlage zur Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan (so Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 1999 - 2 L 29/98 - , juris, Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 - , NVwZ-RR 2002, 507 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 - , MedR 2008, 166 ff .; nach Auffassung des OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025/88 -, NVwZ-RR 1991, 573 (573); ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 5 B 5/05 - , GesR 2007, 32 (33) ; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 K 5515/96 - juris - soll allerdings § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG Rechtsgrundlage für eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan sein).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.01.2005 - 5 B 5.05   

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BVerwG, 19.01.2005 - 5 B 5.05 (https://dejure.org/2005,66274)
BVerwG, Entscheidung vom 19.01.2005 - 5 B 5.05 (https://dejure.org/2005,66274)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Januar 2005 - 5 B 5.05 (https://dejure.org/2005,66274)
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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 10.02.2006 - 5 B 7.06

    Erhebung einer Anhörungsrüge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör;

    Schenke, VwGO, 14. Aufl., § 152a Rn. 10; Senat, Beschluss vom 19. Januar 2005 BVerwG 5 B 5.05 (5 B 117.04 ).
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Rechtsprechung
   LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2006 - L 5 B 5/05 VG   

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https://dejure.org/2006,105618
LSG Niedersachsen-Bremen, 27.03.2006 - L 5 B 5/05 VG (https://dejure.org/2006,105618)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27.03.2006 - L 5 B 5/05 VG (https://dejure.org/2006,105618)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 27. März 2006 - L 5 B 5/05 VG (https://dejure.org/2006,105618)
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