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   BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11   

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https://dejure.org/2012,43161
BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11 (https://dejure.org/2012,43161)
BVerwG, Entscheidung vom 18.10.2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11 (https://dejure.org/2012,43161)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11, 5 C 21.11, 5 C 21.11 (https://dejure.org/2012,43161)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    SGB VIII § 35a Abs. 1 Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3, § 36a Abs. 1 und 3 Satz 1; SGB XII § 53 Abs. 3 Satz 1 und 2, § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1; EinglHVO § 12 Nr. 1
    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Beurteilungsspielraum; Selbstbeschaffung; selbst beschaffte Hilfen; Einschätzungsspielraum; Eingliederungshilfe; Förderschule; Integrationshelfer; jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe; Kontrolldichte; gerichtliche ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    SGB VIII § 35a Abs. 1 Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3
    Aufwendungsersatzanspruch; Ausschlusswirkung; Bedarfsdeckungsgrundsatz; Beurteilungsspielraum; Eingliederungshilfe; Einschätzungsspielraum; Förderschule; Gesamtbedarf; Hilfekonzept; Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung; Hilfeplan; Integrationshelfer; Kernbereich der ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 35a Abs 1 S 1 SGB 8, § 35a Abs 3 SGB 8, § 36a Abs 1 S 1 SGB 8, § 36a Abs 3 SGB 8, § 54 Abs 1 S 1 Nr 1 SGB 12
    Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte Hilfemaßnahme

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe - Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Maßnahme (hier: schulische Integrationshelferin)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe und dementsprechend auf Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Maßnahme (hier: schulischer Integrationshelfer)

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35a Abs. 1Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3, § 36a Abs. 1 und 3 SGB VIII
    Kinder- und Jugendhilferecht: Übernahme- und Aufwendungsersatzanspruch bei selbst beschaffter Eingliederungshilfe, schulischer Integrationshelfer | Aufwendungsersatzanspruch; Selbst beschaffte Hilfen bei Eingliederungshilfe; Integrationshelfer; Gesamtbedarf und ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 35a Abs. 1Satz 1, § 35a Abs. 2 und 3, § 36a Abs. 1 und 3 SGB VIII
    Kinder- und Jugendhilferecht: Übernahme- und Aufwendungsersatzanspruch bei selbst beschaffter Eingliederungshilfe, schulischer Integrationshelfer | Aufwendungsersatzanspruch; Selbst beschaffte Hilfen bei Eingliederungshilfe; Integrationshelfer; Gesamtbedarf und ...

  • rewis.io

    Eingliederungshilfe; Anspruch auf Übernahme der Kosten für selbstbeschaffte Hilfemaßnahme

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Gewährung jugendhilferechtlicher Eingliederungshilfe und dementsprechend auf Aufwendungsersatz für eine selbst beschaffte Maßnahme (hier: schulischer Integrationshelfer)

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä. (2)

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs für selbstbeschaffte Hilfemaßnahmen

  • reha-recht.de (Entscheidungsbesprechung)

    Voraussetzungen des Aufwendungsersatzanspruchs für selbstbeschaffte Hilfemaßnahmen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 145, 1
  • NJW 2013, 1111
  • DÖV 2013, 243
 
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Wird zitiert von ... (188)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 15.11

    Übernahmeanspruch; Aufwendungsersatzanspruch; Selbstbeschaffung; selbst

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Diese enthalten ebenfalls in der Regel - wie sich aus der jeweiligen Verwendung des Wortes "insbesondere" ergibt - beispielhafte Aufzählungen (vgl. § 54 Abs. 1 Satz 1 SGB XII, § 26 Abs. 2 und 3 SGB IX, § 33 Abs. 2, 3 und 6 SGB IX), die ein offenes Leistungssystem normieren und jeweils darauf ausgerichtet sind, den Bedarf in bestimmten Bereichen zu decken (vgl. Urteil vom 18. Oktober 2012 - BVerwG 5 C 15.11 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Denn aus dem (sozialhilferechtlichen) Bedarfsdeckungsgrundsatz, der im Bereich der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe in § 35a Abs. 2 SGB VIII (vgl. "Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall ... geleistet") verankert ist, folgt, dass grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Kinder oder Jugendlicher abzudecken ist (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2012 a.a.O. und vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 6.11 - Buchholz 436.511 § 10 KJHG/SGB VIII Nr. 6 Rn. 12 m.w.N.).

    Das erfordert, dass sich der Träger der öffentlichen Jugendhilfe bzw. im Fall der selbstbeschafften Hilfe der Leistungsberechtigte der Art und Form nach aller Leistungen und Hilfen bedienen kann, die zur Deckung des konkreten und individuellen eingliederungsrechtlichen Bedarfs geeignet und erforderlich sind (Urteil vom 18. Oktober 2012 a.a.O.).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Zwar käme eine die Eingliederungshilfe verdrängende, weil ausschließlich von der Schule - hier der Förderschule - zu erbringende Leistung in Betracht, wenn der Kernbereich der pädagogischen Arbeit der Lehrer in der Schule betroffen wäre (vgl. BSG, Urteil vom 22. März 2012 - B 8 SO 30/10 R - juris Rn. 21).

    Dieser Bereich ist jedoch unabhängig von seiner exakten Bestimmung (s. dazu BSG, Urteil vom 22. März 2012 a.a.O. Rn. 21 f.) hier nicht betroffen.

  • VGH Bayern, 06.07.2005 - 12 B 02.2188

    Integrationshelfer für behinderte Kinder in einer Förderschule, keine

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Denn zu dieser Frage des nicht revisiblen Landesrechts hat der Verwaltungsgerichtshof bereits mit Urteil vom 6. Juli 2005 (12 B 02.2188 - FEVS 57, 138 ) entschieden, dass behinderten Kindern nach bayerischem Landesrecht kein Anspruch gegen die Schulverwaltung auf Bereitstellung eines Integrationshelfers für den Besuch einer Förderschule zukommt.
  • BVerwG, 24.06.1999 - 5 C 24.98

    Asylsuchende, Gewährung von Jugendhilfe an minderjährige -; Inobhutnahme, Pflicht

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Die verwaltungsgerichtliche Überprüfung hat sich dabei darauf zu beschränken, ob allgemeingültige fachliche Maßstäbe beachtet worden sind, ob keine sachfremden Erwägungen eingeflossen sind und die Leistungsadressaten in umfassender Weise beteiligt worden sind (Urteil vom 24. Juni 1999 - BVerwG 5 C 24.98 - BVerwGE 109, 155 ).
  • BVerwG, 27.05.2010 - 5 C 7.09

    Beschädigtengrundrente; Eingliederungshilfe; Einkommen; Einkommensfreistellung;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. Urteile vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 7.09 - BVerwGE 137, 85 und vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 32.05 - Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 5 Rn. 16).
  • BVerwG, 13.06.2001 - 5 B 105.00

    Besetzung, vorschriftsmäßige, des Gerichts bei Schlaf eines Richters; Rüge der

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    In diesem Sinne hat das Bundesverwaltungsgericht auch einen gegenüber der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe vorrangigen Anspruch gegen die Schulverwaltung nur angenommen, soweit und solange die Schule tatsächlich Hilfe gewährt oder der Betroffene den Anspruch auf Hilfeleistung gegen die Schulverwaltung rechtzeitig verwirklichen kann (stRspr, vgl. etwa Beschluss vom 13. Juni 2001 - BVerwG 5 B 105.00 juris Rn. 2; Urteil vom 23. November 1995 - BVerwG 5 C 13.94 - BVerwGE 100, 50 ).
  • BVerwG, 11.08.2005 - 5 C 18.04

    Antrag als Erfordernis für jugendhilferechtliche Eingliederungshilfe;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Die Beteiligten streiten zu Recht weder darüber, dass der Kläger den Beklagten mit seinem Anfang August 2008 gestellten Antrag auf Gewährung von Eingliederungshilfe in Form der Bereitstellung einer Schulbegleitung (Integrationshelfers) rechtzeitig (vgl. Urteil vom 11. August 2005 - BVerwG 5 C 18.04 - BVerwGE 124, 83 = Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 4 S. 10 ff.) vor Beginn des Zeitraums, für den die Übernahme der Aufwendungen beantragt wurde, von dem Hilfebedarf in Kenntnis gesetzt hat, noch darüber, dass - bei Vorliegen eines Leistungsanspruchs - die Deckung des Bedarfs keinen zeitlichen Aufschub geduldet hat.
  • BVerwG, 28.04.2005 - 5 C 20.04

    Beschulung, integrative; Bindung des Sozialhilfeträgers an Schulzuweisung eines

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Dies schließt alle Leistungen ein, die im Zusammenhang mit der Ermöglichung einer angemessenen Schulbildung geeignet und erforderlich sind, die Eingliederung zu erreichen, d.h. die Behinderungsfolgen zu beseitigen oder zu mindern (vgl. Urteil vom 28. April 2005 - BVerwG 5 C 20.04 - BVerwGE 123, 316 ).
  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Denn aus dem (sozialhilferechtlichen) Bedarfsdeckungsgrundsatz, der im Bereich der jugendhilferechtlichen Eingliederungshilfe in § 35a Abs. 2 SGB VIII (vgl. "Die Hilfe wird nach dem Bedarf im Einzelfall ... geleistet") verankert ist, folgt, dass grundsätzlich der gesamte im konkreten Einzelfall anzuerkennende Hilfebedarf seelisch behinderter oder von einer solchen Behinderung bedrohter Kinder oder Jugendlicher abzudecken ist (vgl. Urteile vom 18. Oktober 2012 a.a.O. und vom 19. Oktober 2011 - BVerwG 5 C 6.11 - Buchholz 436.511 § 10 KJHG/SGB VIII Nr. 6 Rn. 12 m.w.N.).
  • BVerwG, 22.02.2007 - 5 C 32.05

    Eingliederungshilfe; Annexkosten; Nachranggrundsatz; Fahrt- und Begleitkosten für

    Auszug aus BVerwG, 18.10.2012 - 5 C 21.11
    Darin ist der Grundsatz vom Nachrang der Jugendhilfe bzw. die allgemeine Subsidiarität jugendhilferechtlicher Leistungen gegenüber denen anderer Sozialleistungsträger und der Schulen verankert (vgl. Urteile vom 27. Mai 2010 - BVerwG 5 C 7.09 - BVerwGE 137, 85 und vom 22. Februar 2007 - BVerwG 5 C 32.05 - Buchholz 436.511 § 35a KJHG/SGB VIII Nr. 5 Rn. 16).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.06.2011 - 7 A 10420/11

    Heilpädagogisches Reiten als Leistung der Eingliederungshilfe im Rahmen der

  • BVerwG, 22.05.2008 - 5 B 130.07

    Vorherige Antragstellung als Voraussetzung für Leistungen der Jugendhilfe

  • BVerwG, 02.09.2003 - 5 B 259.02

    Anspruch auf Eingliederungshilfe gemäß § 40 BSHG - Verfahrensfehler - Kosten

  • BVerwG, 23.11.1995 - 5 C 13.94

    Vorrang von Rehabilitationsleistungen nach AFG - berufsfördernde Maßnahmen - vor

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.09.2010 - 12 A 1326/10

    Anspruch eines unter einer hyperkinetischen Störung leidenden Kindes auf

  • BGH, 20.10.2016 - III ZR 278/15

    Mögliche Amtshaftungsansprüche von Eltern wegen nicht rechtzeitig zur Verfügung

    Denn dieser Anspruch kommt dann nicht zum Zuge, wenn Anstrengungen zur Selbstbeschaffung einer Betreuung erfolglos geblieben sind, und er ist problematisch, wenn die anderweitige Betreuung - auch wenn ein auf die bloße fachliche Vertretbarkeit der Auswahl aus der ex ante-Sicht der Leistungsberechtigten beschränkter Kontrollmaßstab anzulegen ist (s. BVerwG, NJW 2013, 1111, 1113 f Rn. 34; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 28. Mai 2014 - 7 A 10276/14, BeckRS 2014, 53524; Bayerischer VGH, Beschluss vom 17. November 2015 - 12 ZB 15/1191, BeckRS 2016, 41519 Rn. 39 - den hierfür geltenden Eignungsanforderungen nicht entspricht (s. dazu Grube in Hauck/Noftz aaO Rn. 46, 48; Struck in Wiesner, SGB VIII, 5. Aufl., § 24 Rn. 49; Mayer aaO S. 379).
  • BSG, 09.12.2016 - B 8 SO 8/15 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Der Senat hat hierzu bereits unter Verweis auf § 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 2. Halbsatz SGB XII, wonach die Bestimmungen über die Ermöglichung der Schulbildung im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht von den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung nach Maßgabe des Sozialhilferechts unberührt bleiben, ausgeführt, dass sich dieser Kernbereich schon aus systematischen Gründen nach Maßgabe des Sozialhilferechts bestimmt (vgl zuletzt BSG SozR 4-1500 § 130 Nr. 4 mwN) ; dem hat sich das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) für den Bereich der Jugendhilfe angeschlossen (BVerwGE 145, 1 ff) .
  • BVerwG, 26.10.2017 - 5 C 19.16

    Ersatz von Aufwendungen für einen selbstbeschafften Platz in einer

    In dieser Situation beschränkt sich die uneingeschränkte verwaltungsgerichtliche Prüfung auf das Bestehen des jugendhilferechtlichen Bedarfs, während die Geeignetheit und Erforderlichkeit der selbst beschafften Hilfe allein einer fachlichen Vertretbarkeitskontrolle aus der Ex-ante-Betrachtung des Leistungsberechtigten unterliegt (BVerwG, Urteil vom 18. Oktober 2012 - 5 C 21.11 - BVerwGE 145, 1 Rn. 34).
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