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   LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 84/21   

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https://dejure.org/2021,39542
LG Köln, 03.08.2021 - 5 O 84/21 (https://dejure.org/2021,39542)
LG Köln, Entscheidung vom 03.08.2021 - 5 O 84/21 (https://dejure.org/2021,39542)
LG Köln, Entscheidung vom 03. August 2021 - 5 O 84/21 (https://dejure.org/2021,39542)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Kein immaterieller Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO wegen Weiterleitung nicht anonymisierter Entscheidung an diverse Rechtsämter

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen Weiterleitung von ungeschwärztem Urteil?

  • lto.de (Kurzinformation)

    Namensnennung in Gerichtsbeschluss: Kein Schmerzensgeld für Anfeindungen als "Corona-Leugner"

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld für Corona-Leugner-Beschimpfung nur bei kausalem DSGVO-Verstoß

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Kein DSVGO-Schadensersatz wegen Weiterleitung einer nicht anonymisierten Entscheidung

  • wbs.legal (Kurzinformation)

    Weiterleitung von Gerichtsentscheidungen verletzt Datenschutz

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Nicht anonymisierte Gerichtsentscheidung verstößt gegen Datenschutz

Corona: Rechtsprechungsübersichten

 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Celle, 22.09.2022 - 11 U 107/21

    Voraussetzungen von Schadensersatzansprüchen wegen unberechtigter Weitergabe

    Denn ausdrücklich muss der Schaden "erlitten" werden, woraus folgt, dass dieser tatsächlich entstanden sein muss und nicht lediglich befürchtet wird (vgl. OLG Frankfurt, a.a.O., Rn. 71; Paal/Aliprandi: Immaterieller Schadensersatz bei Datenschutzverstößen, ZD 2021, 241, 245 beck-online; LG Köln, Urteil vom 03. August 2021 - 5 O 84/21 , juris Rn. 24).
  • ArbG Neuruppin, 14.12.2021 - 2 Ca 554/21

    Ex-Mitarbeiter nicht von Firmenwebseite entfernt - Schadensersatz

    Unter Berücksichtigung vorstehender Rechtsprechung ist die Kammer ausdrücklich entgegen der Entscheidung des LG Köln vom 30.09.2021 (LG Köln vom 03.08.2021, 5 O 84/21, juris) sowie des Landgerichtes Bonn (LG Bonn vom 01.07.2021, 15 O 372/20, juris) davon ausgegangen, dass der Klägerin ein Schadensersatzanspruch in der ausgeurteilten Höhe zuzugestehen ist, da die Beklagte trotz des entsprechenden Begehrens der Klägerin über mehrere Monate hin deren Daten auf ihrer Internetseite nicht gelöscht hat.
  • LG Essen, 02.06.2022 - 1 O 272/21

    Verstoß Datenschutz

    Eine Beweislastumkehr ist der Norm ausdrücklich nur bezüglich des Gesichtspunkts des Verschuldens zu entnehmen (vgl. auch LG Köln, Urteil vom 03. August 2021 - 5 O 84/21 -, Rn. 27, juris; Brandenburgisches Oberlandesgericht, Beschluss vom 11. August 2021 - 1 U 69/20 -, Rn. 4, juris).
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