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LAG Köln, 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
§ 23 KSchG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Berücksichtigung einer Ersatzkraft für einen ausscheidenden Mitarbeiter bei der "Regelteilnehmerzahl" im Rahmen der Kündigungsschutzklage
- Judicialis
KSchG § 23
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KSchG § 23
Keine Berücksichtigung von Ersatzkräften für ausgeschiedene Mitarbeiter bei Bestimmung der regelmäßig Beschäftigten - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- yumpu.com (Leitsatz)
Anwendbarkeit Kündigungsschutzgesetz
Verfahrensgang
- ArbG Köln, 14.04.2004 - 3 Ca 10466/03
- LAG Köln, 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04
Papierfundstellen
- NZA 2005, 1310 (Ls.)
- BB 2005, 896
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 31.01.1991 - 2 AZR 356/90
Verhaltensbedingte Kündigung; regelmäßige Beschäftigtenzahl
Auszug aus LAG Köln, 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04
Bei der Feststellung der regelmäßigen Beschäftigtenzahl im Sinne von § 23 Abs. 1 Satz 2 KSchG bedarf es zur Ermittlung der für den Betrieb im allgemeinen kennzeichnenden regelmäßigen Beschäftigtenzahl bezogen auf den Kündigungszeitpunkt eines Rückblicks auf die bisherige personelle Situation und einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung (BAG vom 31.01.1991 - 2 AZR 356/90 - = AP Nr. 11 zu § 23 KSchG 1969). - LAG Hamm, 03.04.1997 - 4 Sa 693/96
Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes; Voraussetzung für die Anwendung der …
Auszug aus LAG Köln, 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04
Diese Vorschrift enthält einen allgemeinen gültigen Rechtsgedanken des Inhalts, dass bei der Ermittlung der sog. Regelarbeitnehmerzahl entweder nur der Arbeitnehmer, der endgültig oder vorübergehend aus dem Betrieb ausscheidet, oder aber die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird (LAG Hamm vom 03.04.1997 - 4 Sa 693/96 - = AP Nr. 15 zu § 23 KSchG 1969).
- LAG Köln, 22.05.2009 - 4 Sa 1024/08
Arbeitnehmerzahl eines Betriebes
Das Landesarbeitsgericht Köln hat bereits im Urteil vom 13.01.2005 (5 Sa 1237/04 - LAGE § 23 KSchG Nr. 23) entschieden, dass ein Arbeitnehmer, der für einen gekündigten Arbeitnehmer angestellt wird, nicht mitzuzählen ist. - LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2016 - 7 Sa 18/16
Überstundenvergütung - Kündigung im Kleinbetrieb
108 Eine Doppelzählung findet in Vertretungsfällen nicht statt, auch nicht bei doppelter Besetzung des Arbeitsplatzes, wenn die Ersatzkraft eingearbeitet oder für einen ausgeschiedenen Arbeitnehmer eingestellt wird (LAG Köln, Urteil vom 13. Januar 2005 - 5 Sa 1237/04 - juris Rz. 3;… ErfK- Kiel , 17. Aufl. 2017, § 23 KSchG Rz. 9;… KR- Bader , 11. Aufl. 2016, § 23 KSchG Rn. 54). - LAG Köln, 21.11.2014 - 4 Sa 674/14
Regelmäßig beschäftigte Arbeitnehmer
Ein als Ersatz bzw. Nachfolger für einen ausscheidenden Arbeitnehmer eingestellter Arbeitnehmer erhöht die regelmäßige Betriebsgröße nicht (LAG Köln 13.01.2005 - 5 Sa 1237/04 - LAGE § 23 KSchG Nr. 23). - LAG Rheinland-Pfalz, 07.07.2021 - 7 Sa 291/20
Kündigungsschutz - Kleinbetrieb - Schwellenwertberechnung
Diese Vorschrift enthält einen allgemeinen gültigen Rechtsgedanken des Inhalts, dass bei der Ermittlung der sogenannten Regelarbeitnehmerzahl entweder nur der Arbeitnehmer, der endgültig oder vorübergehend aus dem Betrieb ausscheidet, oder aber die für ihn eingestellte Ersatzkraft mitgezählt wird (LAG Köln 13. Januar 2005 - 5 Sa 1237/04 - Rn. 3 mwN., juris zu § 21 Abs. 7 BErzGG).