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Rechtsprechung
   BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3697
BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3697)
BGH, Entscheidung vom 07.02.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3697)
BGH, Entscheidung vom 07. Februar 1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3697)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Beschränkung der schriftlichen Urteilsgründe auf das Wesentliche - Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 267

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93

    Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Die Ausführungen des Generalbundesahwalts ergänzend verweist der Senat zur Frage der Wirksamkeit der Anklageschrift auf seine Entscheidung BGHSt 40, 44; die dort herausgearbeiteten Anforderungen an die Beschreibung des dem Angeklagten vorgeworfenen Sachverhalts bei Taten der vorliegenden Art sind erfüllt.
  • BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81

    Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Ergänzende Feststellungen sind - wie stets (vgl. BGHSt 30, 340, 342) [BGH 14.01.1982 - 4 StR 642/81] - zulässig.
  • BGH, 15.10.1987 - 2 StR 459/87

    Urteilsgründe - Strafzumessung - Notwendige Feststellungen - Vorstrafen -

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6).
  • BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93

    Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung

    Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
    Daher wird es regelmäßig, wenn nur Zahl, Frequenz, Höhe, Einschlägigkeit und Verbüßung der Vorstrafen beachtlich sind, genügen, die entsprechenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13).
  • OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08

    Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil

    Gleiches gilt für BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 (zit. durch OLG Frankfurt in Beschlüssen vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03 und vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03), sowie BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 - (zit. durch OLG Frankfurt StV 1989, 155).

    Dies bedeutet für die Vorstrafen, dass sie nur in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen sind, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16; BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 1 StR 371/03; Senat aaO).

    Der Mitteilung von Einzelheiten der Urteilssachverhalte bedarf es dann nicht (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01; Senat, Urteil vom 19. Juni 2007 - 2 Ss 138/07).

  • BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04

    Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften

    Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

    Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).

  • OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04

    Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei

    Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 ).

    Vielmehr sind auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zugrunde lagen, zu machen, da ansonsten das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig gewertet hat ( OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 13.05.2004 - 2 Ss 109/04 - und vom 20.01.2004 - 1 Ss 403/03 - OLG Frankfurt 1989, 155 m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Vorleben 25; OLG Köln StV 1996, 321; OLG Köln NStZ 2003, 421).

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Rechtsprechung
   BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95   

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https://dejure.org/1996,3622
BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
BGH, Entscheidung vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,3622)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 1997, 331
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05

    Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in

    Unabhängig hiervon bleibt dem Tatrichter in jedem Fall die Möglichkeit unbenommen, die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu stützen, wenn mit haltloser Begründung versucht wird, das Institut der Richterablehnung als Druckmittel zur Durchsetzung genehmer oder Verhinderung unangenehmer Entscheidungen zu missbrauchen; gerade die völlige Abwegigkeit der Ablehnungsgründe kann die Sachfremdheit des angebrachten Gesuchs im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7).
  • BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03

    Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine

    Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311).
  • BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und

    Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit völlig ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleichgeachtet werden, ohne dass dies verfassungsrechtlicher Beanstandung unterläge (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, juris, Rn. 48 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96 -, juris, Rn. 4 f.; BGH, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, juris; Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 26a Rn. 6 f. m.w.N.).
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Rechtsprechung
   BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5948
BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,5948)
BGH, Entscheidung vom 09.01.1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,5948)
BGH, Entscheidung vom 09. Januar 1996 - 5 StR 533/95 (https://dejure.org/1996,5948)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Ablehnung von Richtern des Bundesgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit - Unzumutbarkeit der Mitwirkung bestimmter Richter für ein Opfer der DDR-Justiz - Mitwirkung eines Richters an Vorentscheidungen in derselben Sache als Ablehnungsgrund - Rechtmäßigkeit ...

  • rechtsportal.de

    StPO § 24

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
  • BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82

    Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter -

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
  • BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91

    ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595).
  • BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95

    Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der

    Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
    Die abgelehnten Richter hätten an den Urteilen der Strafsachen 5 StR 68/95, 713/94, 23/95, 168/95 und 642/94 mitgewirkt.
  • OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04

    Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem

    Dies gilt sogar für frühere Entscheidungen in demselben Verfahren und daher erst recht dann, wenn der Richter in einem anderen Verfahren eine bestimmte Rechtsauffassung vertreten hat (vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 34 a; zudem BGH, Beschluss vom 9. Januar 1996, 5 StR 533/95; OLG Düsseldorf VRS 82, 455 f.).
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