Rechtsprechung
BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Straferschwerende Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Strafzumessung - Beschränkung der schriftlichen Urteilsgründe auf das Wesentliche - Anforderungen an die Wirksamkeit einer Anklageschrift
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 267
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
- BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.01.1994 - 5 StR 682/93
Inhalt der Anklageschrift bei nicht näher individualisierbaren Handlungen in …
Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Die Ausführungen des Generalbundesahwalts ergänzend verweist der Senat zur Frage der Wirksamkeit der Anklageschrift auf seine Entscheidung BGHSt 40, 44; die dort herausgearbeiteten Anforderungen an die Beschreibung des dem Angeklagten vorgeworfenen Sachverhalts bei Taten der vorliegenden Art sind erfüllt. - BGH, 14.01.1982 - 4 StR 642/81
Rechtsmittel - Beschränkung - Rechtskräftiger Schuldspruch - Beschreibung des …
Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Ergänzende Feststellungen sind - wie stets (vgl. BGHSt 30, 340, 342) [BGH 14.01.1982 - 4 StR 642/81] - zulässig. - BGH, 15.10.1987 - 2 StR 459/87
Urteilsgründe - Strafzumessung - Notwendige Feststellungen - Vorstrafen - …
Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6). - BGH, 07.09.1993 - 1 StR 552/93
Bezugnahme auf ältere Urteile in der Urteilsbegründung
Auszug aus BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Daher wird es regelmäßig, wenn nur Zahl, Frequenz, Höhe, Einschlägigkeit und Verbüßung der Vorstrafen beachtlich sind, genügen, die entsprechenden Tatsachen mitzuteilen (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13).
- OLG Frankfurt, 02.09.2008 - 2 Ss 150/08
Strafzumessung: Umfang der Darstellung von Vorstrafen im Urteil
Gleiches gilt für BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 (zit. durch OLG Frankfurt in Beschlüssen vom 20. Januar 2004 - 1 Ss 403/03 und vom 17. November 2003 - 1 Ss 285/03), sowie BGH, Urteil vom 6. März 1987 - 2 StR 37/87 - (zit. durch OLG Frankfurt StV 1989, 155).Dies bedeutet für die Vorstrafen, dass sie nur in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen sind, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (st. Rspr., vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16; BGH, Beschluss vom 10. September 2003 - 1 StR 371/03;… Senat aaO).
Der Mitteilung von Einzelheiten der Urteilssachverhalte bedarf es dann nicht (BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16; BGH, Beschluss vom 20. Juni 2001 - 3 StR 202/01; Senat, Urteil vom 19. Juni 2007 - 2 Ss 138/07).
- BayObLG, 15.07.2004 - 5St RR 182/04
Beschränkung des Rechtsmittels auf Rechtsfolgenausspruch bei lückenhaften …
Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
- OLG Frankfurt, 15.12.2004 - 2 Ss 382/04
Strafzumessung: Mitteilung von Vorstrafen, Angabe des Wirkstoffgehalts bei …
Indes kann es geboten sein, auch die früheren Taten und gar die vom damaligen Tatrichter angestellten Strafzumessungserwägungen in komprimierter Form mitzuteilen, wenn dies für die nunmehrige Sanktionsfindung von Bedeutung ist (…vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 6; BGHR StGB § 46 Abs. 2 Vorleben 25 ).Vielmehr sind auch Ausführungen zu den Sachverhalten, die den Verurteilungen zugrunde lagen, zu machen, da ansonsten das Revisionsgericht nicht nachprüfen kann, ob das Tatgericht die Vorstrafen in ihrer Bedeutung und Schwere für den Strafausspruch richtig gewertet hat ( OLG Frankfurt, Beschlüsse vom 13.05.2004 - 2 Ss 109/04 - und vom 20.01.2004 - 1 Ss 403/03 - OLG Frankfurt 1989, 155 m. w. N.; BGHR StGB § 46 Abs. 2 - Vorleben 25; OLG Köln StV 1996, 321; OLG Köln NStZ 2003, 421).
- BayObLG, 20.12.2004 - 4St RR 204/04
Einkopieren des Strafregisterauszuges in Urteilsgründe
Da sich die Urteilsgründe aber auf das Wesentliche beschränken sollen, sind sie dort lediglich insoweit mitzuteilen, als sie für die getroffene Entscheidung Bedeutung haben (BGH Beschluss v. 10.9.2003 - 1 StR 371/03; vgl. auch BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).Vielmehr genügt dann die Mitteilung von Zeitpunkt, Schuldspruch und Rechtsfolgen sowie einer etwaigen Vollstreckung (vgl. BGH bei Becker NStZ-RR 2002, 100 [Nr. 36]; BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16; BayObLG Urteil vom 15.7.2004, 5St RR 182/04).
- BGH, 09.06.1999 - 3 StR 89/99
Darlegungspflicht des Richters bei der Sicherungsverwahrung
Sie sollen sich auf das Wesentliche beschränken (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16) und das Ergebnis der Hauptverhandlung wiedergeben, wie es sich nach der Beratung darstellt. - BGH, 06.08.1997 - 2 StR 199/97
Konkurrenz zwischen Tötungsversuch und gefährlicher Körperverletzung - …
Die Darstellung der persönlichen Verhältnisse entspricht nicht den Erfordernissen des § 267 Abs. 1 StPO, wenn das strafrechtlich relevante Vorleben des Angeklagten überwiegend mittels einer in die schriftlichen Urteilsgründe eingefügten ungekürzten Kopie des Computerausdruckes aus dem Bundeszentralregister mitgeteilt wird (…BGHR StPO § 267 Abs. 1 Satz 1 Sachdarstellung 1; BGH, Beschl. v. 11. Januar 1995 - 4 StR 750/94 bei Detter NStZ 1995, 486; zur Darstellung von Vorstrafen: BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13 und 16), zumal wenn so schwerwiegende Maßregeln wie Sicherungsverwahrung und Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet werden. - BGH, 10.09.2003 - 1 StR 371/03
Abfassung der Urteilsgründe (Strafzumessung: Vorstrafen; Beschränkung bei der …
Dies bedeutet für die Vorstrafen, daß sie nur in dem Umfang und in denjenigen Einzelheiten mitzuteilen sind, in denen sie für die getroffene Entscheidung von Bedeutung sind (vgl. BGHR StPO § 267 Abs. 3 Satz 1 Strafzumessung 13, 16).
Rechtsprechung
BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen und Begründung eines Gesuchs auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der Befangenheit
- rechtsportal.de
StPO § 26a
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 24.10.1996 - 5 StR 474/96, 5 StR 533/95
- BGH, 31.10.1996 - 5 StR 474/96
Papierfundstellen
- NStZ 1997, 331
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 10.08.2005 - 5 StR 180/05
Gesetzlicher Richter (Unabhängigkeit und Unparteilichkeit; Verbot, Richter in …
Unabhängig hiervon bleibt dem Tatrichter in jedem Fall die Möglichkeit unbenommen, die Verwerfung des Befangenheitsgesuchs auf § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO zu stützen, wenn mit haltloser Begründung versucht wird, das Institut der Richterablehnung als Druckmittel zur Durchsetzung genehmer oder Verhinderung unangenehmer Entscheidungen zu missbrauchen; gerade die völlige Abwegigkeit der Ablehnungsgründe kann die Sachfremdheit des angebrachten Gesuchs im Sinne von § 26a Abs. 1 Nr. 3 StPO deutlich machen (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 7). - BGH, 18.02.2004 - 2 StR 462/03
Gesetzlicher Richter und revisionsrechtliches Rekonstruktionsverbot (keine …
Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen der Begründung zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7, 9; BGH NStZ 1999, 311). - BVerfG, 16.05.2018 - 2 BvR 635/17
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde zur pauschalen Erhebung von Betriebs- und …
Ein Ablehnungsantrag, der zwar - rein formal betrachtet - eine Begründung für die angebliche Befangenheit enthält, der aber - ohne nähere Prüfung und losgelöst von den konkreten Umständen des Einzelfalls - zur Begründung der Besorgnis einer Befangenheit völlig ungeeignet ist, kann rechtlich dem völligen Fehlen einer Begründung gleichgeachtet werden, ohne dass dies verfassungsrechtlicher Beanstandung unterläge (vgl. BVerfG, Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats vom 24. Februar 2006 - 2 BvR 836/04 -, juris, Rn. 48 m.w.N.; vgl. auch BGH, Beschluss vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96 -, juris, Rn. 4 f.; BGH, Beschluss vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00 -, juris;… Scheuten, in: Karlsruher Kommentar zur StPO, 7. Aufl. 2013, § 26a Rn. 6 f. m.w.N.).
- BGH, 24.10.2005 - 5 StR 269/05
Anhörungsrüge; unzulässige Befangenheitsanträge gegen alle Richter eines Senats …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99). - BGH, 10.05.2001 - 1 StR 410/00
Unzulässiger Ablehnungsgesuch; Befangenheitsantrag; Völlig ungeeignete, fehlende …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlicher einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311; BGH, Beschluß vom 22. November 2000 - 1 StR 442/00; vgl. auch: BVerfG, Beschluß vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99). - BGH, 01.02.2005 - 4 StR 486/04
Unzulässiges Ablehnungsgesuch gegen Richter des BGH (Besorgnis der Befangenheit; …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ-RR 1999, 311; BGH, Beschl. vom 10. Mai 2001 - 1 StR 410/00; vgl. auch BVerfG, Beschl. vom 6. April 1999 - 2 BvR 532/99). - BGH, 15.11.2012 - 3 StR 239/12
Mitwirkung eines Richters im Präsidium bei Entscheidungen im Zusammenhang mit der …
Eine völlig ungeeignete Begründung steht dabei rechtlich einer fehlenden Begründung gleich (…vgl. Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 26a, Rn. 4a mwN; BGH, Beschlüsse vom 4. Januar 1989 - 3 StR 398/88, vom 24. Oktober 1996 - 5 StR 474/96, BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2 und 7 sowie vom 1. Februar 2005 - 4 StR 486/04, NStZ-RR 2005, 173, 174). - BGH, 23.02.1999 - 4 StR 15/99
Verwerfung der Ablehnung wegen Besorgnis der Befangenheit als unzulässig (völlig …
Eine solche völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie ihr Fehlen zu behandeln (BGHR StPO § 26 a Unzulässigkeit 2 und 7; BVerwG Beschluß vom 9. März 1992 - 2 WDB 11/92 - OLG Düsseldorf VRS 85, 339; 87, 344;… Wendisch in Löwe/Rosenberg StPO 24. Aufl. § 26 a Rdn. 13;… Pfeiffer a.a.O. § 26 a Rdn. 3). - BGH, 22.11.2000 - 1 StR 442/00
Unzulässiger Ablehnungsantrag; Fehlende Begründung (Völlig ungeeignete …
Eine völlig ungeeignete Begründung ist rechtlich wie das Fehlen einer Begründung zu behandeln (vgl. BGHR StPO § 26a Unzulässigkeit 2, 7; BGH NStZ 1999, 311). - OLG Brandenburg, 25.11.2019 - 1 Ws 176/19 Der Zweck des Ablehnungsgesuchs besteht ausschließlich in der offensichtlichen Verunglimpfung der abgelehnten Richter (vgl. dazu auch BGH NStZ 1997, 331; KG JR 1966, 229; KG VRS 115, 112).
Rechtsprechung
BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Ablehnung von Richtern des Bundesgerichtshofes wegen Besorgnis der Befangenheit - Unzumutbarkeit der Mitwirkung bestimmter Richter für ein Opfer der DDR-Justiz - Mitwirkung eines Richters an Vorentscheidungen in derselben Sache als Ablehnungsgrund - Rechtmäßigkeit ...
- rechtsportal.de
StPO § 24
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
- BGH, 07.02.1996 - 5 StR 533/95
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66
Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595). - BGH, 01.12.1982 - 2 StR 210/82
Verfahrenshindernis - Gerichtliche Entscheidung - Angemessene Frist - Richter - …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595). - BGH, 27.08.1991 - 1 StR 438/91
ehemalige Richterin als Staatsanwältin - § 22 StPO, Beteiligung einer …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
Ein verständiger Angeklagter, und auf ihn kommt es an, kann und muß davon ausgehen, daß der Richter sich durch frühere Entscheidungen nicht für künftige Entscheidungen festgelegt hat (BGHSt 21, 334, 341 [BGH 10.11.1967 - 4 StR 512/66] mit Nachweisen; BGH NStZ 1983, 135; NStZ 1991, 595). - BGH, 15.09.1995 - 5 StR 68/95
Rechtsbeugung in politischen Strafsachen der DDR - Anwendung der Grundsätze der …
Auszug aus BGH, 09.01.1996 - 5 StR 533/95
Die abgelehnten Richter hätten an den Urteilen der Strafsachen 5 StR 68/95, 713/94, 23/95, 168/95 und 642/94 mitgewirkt.
- OLG Hamm, 07.10.2004 - 2 Ss 345/04
Ablehnung; Besorgnis der Befangenheit; Verhalten des Richters in anderem …
Dies gilt sogar für frühere Entscheidungen in demselben Verfahren und daher erst recht dann, wenn der Richter in einem anderen Verfahren eine bestimmte Rechtsauffassung vertreten hat (…vgl. die Nachweise aus der Rechtsprechung bei Burhoff, Handbuch für die strafrechtliche Hauptverhandlung, 4. Aufl., 2003, Rn. 34 a; zudem BGH, Beschluss vom 9. Januar 1996, 5 StR 533/95; OLG Düsseldorf VRS 82, 455 f.).