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   BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89   

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BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89 (https://dejure.org/1990,1932)
BGH, Entscheidung vom 15.05.1990 - 5 StR 594/89 (https://dejure.org/1990,1932)
BGH, Entscheidung vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89 (https://dejure.org/1990,1932)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Treuebruchtatbestand als Voraussetzung der Untreue - Treueverhältnis, das den Täter zur Betreuung von Vermögensinteressen des Treugebers verpflichtet - Ablehnung eines Beweisantrages wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit - Ablehnung eines Beweisantrags auf Vernehmung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 501/86

    Verlust der Rechte als Ruhestandsbeamter

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Bei Verhängung einer entsprechenden Freiheitsstrafe sollen die Strafzumessungsgründe des Urteils eindeutig erkennen lassen, daß der Tatrichter die sich aus den §§ 43, 44 des Niedersächsischen Beamtengesetzes zwingend ergebenden Folgen bedacht hat (vgl. BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH wistra 1988, 64).

    Sollte der Angeklagte inzwischen wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten sein, so werden gegebenenfalls die aus § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz sich ergebenden Rechtsfolgen zu berücksichtigen sein (BGH JZ 1989, 652; BGH StV 1985, 454 und 1987, 243).

  • BGH, 22.06.1956 - I ZR 198/54

    ausgeliehener LKW-Fahrer - §§ 133, 157 BGB, Rechtsbindungswille, unentgeltlicher

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Bei Hilfeleistungen handelte es sich ersichtlich um Gefälligkeitsleistungen nicht rechtsgeschäftlicher Natur (vgl. BGHZ 21, 102).
  • BGH, 30.10.1985 - 2 StR 383/85

    Verwirklichung des Untreuetatbestandes durch einen Rechtsanwalt bei Zurückhaltung

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Ein Fortbestehen von Pflichten hieraus oder nachwirkende Pflichten (vgl. dazu BGHSt 8, 149, 150 [BGH 14.07.1955 - 3 StR 158/55] und BGH NStZ 1986, 361) sind nicht festgestellt.
  • BGH, 29.04.1987 - 2 StR 500/86

    Umfang der Begründung des Rechtsfolgenausspruchs

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175).
  • BGH, 16.12.1987 - 2 StR 527/87

    Berücksichtigung des Verlustes der Beamteneigenschaft bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Bei Verhängung einer entsprechenden Freiheitsstrafe sollen die Strafzumessungsgründe des Urteils eindeutig erkennen lassen, daß der Tatrichter die sich aus den §§ 43, 44 des Niedersächsischen Beamtengesetzes zwingend ergebenden Folgen bedacht hat (vgl. BGHSt 35, 148; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Schuldausgleich 2; BGH wistra 1988, 64).
  • BGH, 26.07.1978 - 3 StR 248/78

    Erfordernis der Bestimmung der Höhe der einzelnen Tagessätze bei Bildung einer

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175).
  • BGH, 02.03.1989 - 1 StR 7/89

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Sollte der Angeklagte inzwischen wegen Erreichens der Altersgrenze in den Ruhestand getreten sein, so werden gegebenenfalls die aus § 59 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Beamtenversorgungsgesetz sich ergebenden Rechtsfolgen zu berücksichtigen sein (BGH JZ 1989, 652; BGH StV 1985, 454 und 1987, 243).
  • BGH, 04.11.1952 - 1 StR 441/52
    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Ein solches setzt Beziehungen von einigem Gewicht und Pflichten oder einen Pflichtenkreis von gewisser Bedeutung voraus, die dem Verpflichteten einen gewissen Spielraum, eine gewisse Bewegungsfreiheit oder Selbständigkeit gerade bei der Betreuung dieses Vermögensinteresses lassen (RGSt 69, 58, 61; 69, 279; BGHSt 3, 289, 293; BGH StV 1986, 203).
  • BGH, 04.12.1987 - 2 StR 578/87

    Strafzumessung - Strafschärfungsgrund - Straftat - Privater Lebensbereich -

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Die berufliche Stellung eines Täters darf jedoch nur dann zu seinen Lasten berücksichtigt werden, wenn zwischen dem Beruf und der Straftat eine innere Beziehung besteht (BGH bei Holtz MDR 1978, 985; 1982, 280; BGH NStZ 1987, 405; 1988, 175).
  • BGH, 23.06.1981 - 5 StR 234/81

    Ablehnung eines Beweisantrages wegen Bedeutungslosigkeit der behaupteten Tatsache

    Auszug aus BGH, 15.05.1990 - 5 StR 594/89
    Denn die tatsächliche Bedeutungslosigkeit, die grundsätzlich der Begründung bedarf (BGH NStZ 1981, 401; BGH StV 1984, 451 jeweils m.N.), liegt hier auf der Hand.
  • BGH, 18.02.1982 - 2 StR 798/81

    Unwahre Unterstellungen durch das Gericht lediglich bei beweiserheblichen

  • RG, 14.12.1934 - 1 D 865/34

    Zur Abgrenzung des Untreue-, insbesondere des Treubruchtatbestandes des § 266

  • BGH, 27.11.1981 - 4 StR 550/81

    Strafschärfendes Heranziehen des "hemmungs- und bedenkenlosen" Vorgehens des

  • BGH, 04.06.1985 - 4 StR 277/85

    Berücksichtigung beamtenrechtlicher Konsequenzen bei der Strafzumessung - Wegfall

  • BGH, 14.07.1955 - 3 StR 158/55
  • BGH, 02.11.1982 - 5 StR 308/82

    Problematik der Vergewaltigung und des sexuellen Mißbrauchs einer behördlich

  • BGH, 14.01.1986 - 1 StR 655/85

    Annahme einer Vermögensfürsorgepflicht im Sinne des § 266 des Strafgesetzbuchs

  • BGH, 24.01.1984 - 5 StR 860/83

    Pflicht zur Begründung der Ablehnung eines Beweisantrages wegen

  • RG, 13.08.1935 - 1 D 382/35

    Nimmt i. S. d. § 266 StGB. n. F. fremde Vermögensinteressen wahr, wer Gabenpakete

  • BGH, 09.10.2002 - 5 StR 42/02

    Urteil im "Guben-Prozeß" im wesentlichen rechtskräftig

    Gleichwohl hat die Rüge keinen Erfolg, da die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweisbehauptungen auf der Hand liegt (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12, 14).
  • BGH, 23.09.1999 - 4 StR 700/98

    Brandstiftung und Versicherungsbetrug

    Eine nähere Begründung ist jedoch dann nicht erforderlich, wenn die Bedeutungslosigkeit auf der Hand liegt (vgl. BGH StV 1981, 41 NStZ 1981, 401; 1982, 170; BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 9, 12, 14, 15).
  • BGH, 14.08.2013 - 4 StR 255/13

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: faktische Vermögensbetreuungspflicht nach

    Zwar erlischt grundsätzlich die Vermögensbetreuungspflicht zugleich mit dem zugrunde liegenden Rechtsverhältnis; diese geht nicht von selbst in ein Treueverhältnis tatsächlicher Art über (BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StGB § 266 Abs. 1 Vermögensbetreuungspflicht 13, für nachfolgende Gefälligkeitsleistungen aufgrund enger persönlicher Bekanntschaft; Schünemann in LK-StGB, 12. Aufl., § 266 Rn. 62 mwN; SSW-StGB/ Saliger, § 266 Rn. 27).
  • BGH, 14.10.2014 - 3 StR 167/14

    Zuwiderhandlung gegen ein Bereitstellungsverbot eines unmittelbar geltenden

    Eine Ausnahme von diesem Grundsatz gilt indes in Fällen, in denen die Bedeutungslosigkeit für jeden Verfahrensbeteiligten offensichtlich ist (vgl. hierzu BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12).
  • BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06

    Betrug (Täuschung; Irrtum bei bestimmten Personen; rein mechanische Tätigkeit;

    Die jeweilige Ablehnung "wegen Bedeutungslosigkeit aus tatsächlichen und rechtlichen Gründen" wird den Begründungsanforderungen, die an die Ablehnung von Beweisanträgen zu stellen sind (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12 und 14), nicht gerecht, da sie nicht mehr als den Gesetzestext wiedergibt und die Erwägungen des Tatrichters auch nicht auf der Hand liegen.
  • BGH, 16.01.2007 - 4 StR 574/06

    Unerlaubter Besitz einer halbautomatischen Kurzwaffe in Tateinheit mit

    Die tatsächliche Bedeutungslosigkeit der Beweistatsachen liegt hier auch nicht auf der Hand, so dass sich die Rüge deswegen als unbegründet erweisen würde (vgl. BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12).
  • BGH, 03.05.1991 - 2 StR 613/90

    Verurteilung wegen Diebstahls durch Entfernung von Gütern aus der Konkursmasse

    Sowohl der Mißbrauchs- als auch der Treubruchstatbestand des § 266 StGB setzt ein Handeln des Täters innerhalb eines nicht unbedeutenden Pflichtenkreises bei Einräumung von Ermessensspielraum, Selbständigkeit und Bewegungsspielraum voraus (vgl. BGHSt 3, 294 [BGH 04.11.1952 - 1 StR 441/52]; BGH, Urt. v. 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89).
  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 293/14

    Ablehnung eines Beweisantrags als bedeutungslos (Beweis von Indiztatsachen;

    Wird ein Beweisantrag wegen tatsächlicher Bedeutungslosigkeit der Beweistatsache abgelehnt, ohne dass hinreichend dargelegt wird, woraus sich nach Ansicht des Gerichts die Bedeutungslosigkeit ergibt, so kann ein Beruhen hierauf ausgeschlossen werden, wenn die Gründe für die Bedeutungslosigkeit auf der Hand lagen (BGH, Beschluss vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 1 Bedeutungslosigkeit 12; KK-Krehl, aaO, § 244 Rn. 147 mwN).
  • LG Berlin, 10.05.2010 - 1 Kap Js 1885/09 Ks 3/10

    Arzt hat Todesfolgen nicht beabsichtigt

    Durch den Missbrauch seiner beruflichen Stellung -zwischen seinem Beruf als Arzt und der Tat besteht eine innere Beziehung- besteht ein das Maß der Pflichtwidrigkeit erhöhender Zusammenhang (BGHR StGB § 46 Abs. 2 Lebensumstände 10 und 19).
  • BGH, 27.03.2012 - 3 StR 47/12

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags wegen Bedeutungslosigkeit

    Die Bedeutungslosigkeit lag nicht auf der Hand (vgl. BGH, Urteil vom 15. Mai 1990 - 5 StR 594/89, BGHR StPO § 244 Abs. 3 Satz 2 Bedeutungslosigkeit 12), so dass eine fallbezogene Begründung auch nicht unter diesem Aspekt entbehrlich war.
  • BGH, 19.10.2006 - 4 StR 251/06

    Rechtsfehlerhaft floskelhafte Ablehnung eines Beweisantrages

  • BGH, 07.11.1996 - 4 StR 423/96

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts - Anforderungen an den Straftatbestand der

  • BGH, 10.11.2015 - 3 StR 322/15

    Rechtsfehlerhafte Ablehnung des eine Indiztatsache betreffenden Beweisantrags

  • BGH, 22.12.1999 - 2 StR 425/99

    Fehlerhafte Strafzumessung

  • BGH, 12.08.2005 - 2 StR 480/04

    Aufklärungspflicht; Zurückweisung eines Beweisantrags (Bedeutungslosigkeit);

  • BGH, 03.04.2007 - 4 StR 601/06

    Untreue (Vermögensbetreuungspflicht: Spielraum für eigenständige und selbständige

  • BGH, 07.10.1994 - 2 StR 194/94

    Beweisantrag - Bedeutungslosigkeit - Begründung - Zurückweisung - Tatsächliche

  • BGH, 14.07.1992 - 5 StR 231/92

    Zulässigkeit der Beurteilung von Hilfstatsachen als bedeutungslos durch den

  • BGH, 12.12.1995 - 5 StR 510/95

    Kriterien für die Beauftragung bzw. Vernehmung eines Sachverständigen zur

  • BGH, 13.11.1990 - 5 StR 413/90

    Unerlaubte Einfuhr von Kokain in nicht geringer Menge - Unerlaubtes Handeltreiben

  • BGH, 18.05.1994 - 5 StR 48/94

    Ablehnung des Beweisantrages - Zeugenvernehmung - Amtsaufklärungspflicht -

  • BGH, 16.02.1993 - 5 StR 3/93

    Berufliche Stellung - Arzt - Strafschärfung - Innere Beziehung

  • OLG Hamburg, 08.12.2015 - 1 Rev 58/15

    Revision in Strafsachen: Mitteilungspflicht über die Verlesung des Protokolls der

  • BGH, 24.07.1990 - 5 StR 249/90

    Verneinung des Tötungsversuchs wegen nur reflexhafter Ergreifung der Waffe

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