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   BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87   

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BGH, 12.01.1988 - 5 StR 657/87 (https://dejure.org/1988,4912)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1988 - 5 StR 657/87 (https://dejure.org/1988,4912)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87 (https://dejure.org/1988,4912)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • StV 1988, 201
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BGH, 04.07.2013 - 4 StR 213/13

    Totschlag (minder schwerer Fall); Notwehr (Erforderlichkeit); Strafzumessung

    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; 11 12 13 14 vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657).
  • BGH, 13.12.1989 - 3 StR 370/89

    Verminderte Schuldfähigkeit - Tiefgreifende Bewusstseinsstörung - Affektiver,

    Für den Fall, daß das Landgericht wiederum unter Annahme erheblich verminderter Schuldfähigkeit den Strafrahmen nach § 49 StGB mildern sollte, weist der Senat darauf hin (vgl. UA S. 22), daß es unzulässig ist, die zur Tötung erforderliche Energie des Täters bei einer Bestrafung wegen eines Tötungsdelikts strafschärfend zu berücksichtigen (BGHR StGB § 46 III Tötungsvorsatz 2).
  • BGH, 19.03.2009 - 4 StR 53/09

    Strafzumessung bei Tötungsdelikten (Doppelverwertungsverbot; Differenzierung

    Selbst wenn man die Wendung, der 'unbedingte Vernichtungswille' sei 'für den waffenerfahrenen Angeklagten bei einem Kopfschuss mit einem Schrotgewehr aus nächster Nähe deutlich zum Ausdruck gekommen', letztlich als eine Beschreibung der Art der Tatausführung (§ 46 Abs. 2 StGB) werten wollte (vgl. hierzu BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 5), bliebe im Kern doch nur der Vorwurf, der Angeklagte habe mit der Abgabe des Schusses aus naher Distanz die zur Erreichung seines Tatziels - die Tötung des Tatopfers - nötige Gewalt angewandt; auch dies wäre mit § 46 Abs. 3 StGB nicht vereinbar (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6).
  • BGH, 14.10.2015 - 5 StR 355/15

    Strafzumessung beim vorsätzlichen Tötungsdelikt (Doppelverwertungsverbot; keine

    Die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt darf indes grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr., vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657 und vom 8. Oktober 2008 - 4 StR 226/08, StV 2009, 464).
  • BGH, 08.10.2008 - 4 StR 226/08

    Minder schwerer Fall des Totschlags; Doppelverwertungsverbot beim Totschlag;

    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht strafschärfend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; BGH StV 1998, 657).
  • BGH, 19.01.1999 - 5 StR 612/98

    Minder schwerer Fall des Totschlags

    bb) Die tatrichterliche Wendung im Rahmen der Erörterungen zu § 213 StGB, das Handeln des Angeklagten sei "von erheblicher Intensität" gewesen (UA S. 52, ähnlich UA S. 54 im Rahmen der konkreten Strafzumessung), verstößt nicht gegen das Doppelverwertungsverbot aus § 46 Abs. 3 StGB (vgl. zu Grenzfällen BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2, 6).
  • BGH, 28.09.1995 - 4 StR 561/95

    Totschlag - Verurteilung - Gewalt - Strafschärfend

    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2).
  • BGH, 13.10.2015 - 2 StR 238/15

    Doppelverwertungsverbot (Totschlag; keine strafschärfende Verwertung der

    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt nicht straferschwerend gewertet werden (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 1988 - 5 StR 657/87, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2; vom 28. September 1995 - 4 StR 561/95, BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 6; vom 24. März 1998 - 4 StR 34/98, StV 1998, 657).
  • BGH, 24.03.1998 - 4 StR 34/98

    Überprüfung einer Schuldfähigkeitsbeurteilung bzgl. versuchten Totschlags unter

    Ebenso wie der Tötungsvorsatz als solcher darf aber auch die Anwendung der zur Tötung erforderlichen Gewalt grundsätzlich nicht straferschwerend gewertet werden (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 2).
  • BGH, 26.10.1988 - 2 StR 562/88

    Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an den minder schweren Fall des

    Davon abgesehen ist es unter dem Gesichtspunkt einer unzulässigen Doppelverwertung von Tatbestandsmerkmalen nach § 46 Abs. 3 StGB nicht unbedenklich, daß der Einsatz der Tatwerkzeuge 'in konkret lebensgefährlicher Weise' zum Gegenstand eines eigenständigen strafschärfenden Schuldvorwurfs gemacht worden ist (vgl. BGHR StGB § 46 Abs. 3 Tötungsvorsatz 1 und 2; BGH, Urteil vom 4. November 1980 - 5 StR 549/80 - sowie Beschlüsse vom 9. Oktober 1981 - 2 StR 567/81 -, vom 24. September 1982 - 2 StR 474/82 - und vom 15. April 1983 - 2 StR 55/83).
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