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   LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,1199
LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14 (https://dejure.org/2015,1199)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22.01.2015 - 5 Ta 198/14 (https://dejure.org/2015,1199)
LAG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 22. Januar 2015 - 5 Ta 198/14 (https://dejure.org/2015,1199)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 114 ZPO, § 117 Abs 2 S 1 ZPO, § 118 Abs 2 S 4 ZPO, Art 103 Abs 1 GG
    Prozesskostenhilfe - verspätete Einreichung der PKH-Unterlagen der Eltern - rechtliches Gehör

  • LAG Schleswig-Holstein PDF

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, Belege, Fristsetzung, verspätete Vorlage, Beendigung der Instanz, Berücksichtigung, Rechtliches Gehör, Auszubildender, ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Nachfristsetzung zur Beibringung von Unterlagen im Prozesskostenhilfeverfahren; Berücksichtigung verspätet eingereichter Unterlagen bei verzögerter Übersendung des maßgeblichen Auflagenbeschlusses zur ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterlassener Nachfristsetzung zur Beibringung von Unterlagen im Prozesskostenhilfeverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Grundsatz des rechtlichen Gehörs im Prozesskostenhilfeverfahren

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 03.12.2003 - 2 AZB 19/03

    Versagung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14
    aa) Grundsätzlich muss der vollständige Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe mit dem ordnungsgemäß ausgefüllten Antragsvordruck und allen Unterlagen bereits vor dem Abschluss der Instanz oder des Verfahrens beim zuständigen Gericht vorliegen, § 117 Abs. 2 Satz 1 ZPO (BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 -, zit. n. Juris).

    Über einen rechtzeitig eingereichten Prozesskostenhilfeantrag mit unvollständigen Angaben und Unterlagen kann auch dann noch nach Abschluss der Instanz bzw. des Verfahrens zugunsten des Antragstellers entschieden werden, wenn das Gericht eine Frist zur Nachreichung der fehlenden Unterlagen und Belege gesetzt hat (BAG 03.12.2003 a. a. O.).

    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2012 - 6 Ta 28/12 -, zit. n. Juris).

  • LAG Schleswig-Holstein, 02.02.2012 - 6 Ta 28/12

    Prozesskostenhilfe, Versagung, sofortige Beschwerde, Erklärung über die

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14
    Soweit dem Antragsteller nach Ende der Instanz eine solche gerichtliche Nachfrist gesetzt worden ist, muss diese Nachfrist - anders als eine vor dem Ende der Instanz ablaufende Nachfrist - jedoch zwingend eingehalten werden (BAG, Beschl. v. 03.12.2003 - 2 AZB 19/03 - LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 02.02.2012 - 6 Ta 28/12 -, zit. n. Juris).
  • LAG Schleswig-Holstein, 17.01.2013 - 5 Ta 10/13

    Prozesskostenhilfe, Bewilligungsverfahren, Ratenzahlungsanordnung, sofortige

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14
    b) Nach Maßgabe dieser Vorschriften hat das Arbeitsgericht gegen seine Hinweispflichten und somit gegen das Gebot rechtlichen Gehörs verstoßen (vgl. LAG Schleswig-Holstein, Beschl. v. 17.01.2013 - 5 Ta 10/13 -, juris).
  • OLG Karlsruhe, 07.11.1988 - 2 WF 65/88

    Unterhalt; Unterhaltsbedarf; Berechnung; Pauschal; Prozeßkosten; Vorschuß

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kläger vorliegend überhaupt Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber seinen Eltern hatte (vgl. Hessisches LAG, Beschl. v. 22.03.2007 - 8 Ta 619/09 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.1994 - 5 W 2/94 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.11.1988 - 2 WF 65/88 -, juris), der gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 ZPO als eigenes Vermögen anzusehen ist.
  • OLG Köln, 09.02.1994 - 5 W 2/94

    Prozeßkostenvorschuß der Eltern für volljähriges Kind - Prozeßkostenhilfe,

    Auszug aus LAG Schleswig-Holstein, 22.01.2015 - 5 Ta 198/14
    Es kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kläger vorliegend überhaupt Anspruch auf einen Prozesskostenvorschuss gegenüber seinen Eltern hatte (vgl. Hessisches LAG, Beschl. v. 22.03.2007 - 8 Ta 619/09 -, juris; OLG Köln, Beschl. v. 09.02.1994 - 5 W 2/94 -, juris; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 07.11.1988 - 2 WF 65/88 -, juris), der gemäß § 114 Abs. 3 Satz 1 ZPO als eigenes Vermögen anzusehen ist.
  • LAG Hamm, 01.07.2015 - 14 Ta 6/15

    Berücksichtigung neuen Vorbringens im Verfahren der sofortigen Beschwerde wegen

    Dann könne in ihrer Einreichung ggf. ein neuer Antrag zu sehen sein ( vgl. BAG, 3. Dezember 2003, 2 AZB 19/03, MDR 2004, 415; ebenso LAG Berlin-Brandenburg, 20. Februar 2007, 6 Ta 324/07, juris, Rn. 4; LAG Hamm, 4. August 2005, 4 Ta 434/05, juris, Rn. 7; 30. Januar 2006, 4 Ta 830/05, juris, Rn. 18; 2. November 2009, 14 Ta 109/09, juris, Rn. 2; 17. Juni 2013, 14 Ta 77/13, juris, Rn. 16; LAG Hessen, 14. Januar 2013, 13 Ta 383/12, juris Rn. 14; LAG Nürnberg, 14. April 2003, 6 Ta 134/02, MDR 2003, 1022 ; LAG Schleswig-Holstein, 2. Februar 2012, 6 Ta 28/12, juris, Rn. 16; 22. Januar 2015, 5 Ta 198/14, juris, Rn. 8) .
  • LAG Hamm, 14.06.2019 - 14 Ta 566/18

    Antrag; Bewilligungsfähigkeit; Fristversäumnis; Instanzbeendigung; Nachfrist;

    Teilweise wird allein das Vorliegen von Entschuldigungsgründen ohne Bezugnahme auf den Maßstab des § 233 ZPO für ausreichend erachtet, um noch bezogen auf den Zeitpunkt der Antragstellung Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. LAG Schleswig-Holstein 22. Januar 2015 - 5 Ta 198/14 - juris, Rn. 8).

    Dies ist z. B. der Fall, wenn die Briefbeförderung sich verzögert (vgl. LAG Berlin-Brandenburg 6. April 218 - 21 Ta 322/18 - juris, Rn. 19 ff.), eine ansonsten zuverlässige Mitarbeiterin des Prozessbevollmächtigten der Partei die einzuhaltende Frist falsch berechnet (vgl. LAG Schleswig-Holstein 14. März 2013 - 1 Ta 40/13 - juris, Rn. 14 ff.), ein Hinweis des Gerichts auf die Ergänzungsbedürftigkeit des Prozesskostenhilfegesuchs nicht rechtzeitig zugeht (vgl. LAG Schleswig-Holstein 22. Januar 2015 - 5 Ta 198/14 - juris, Rn. 11 ff.) oder ein notwendiger Bescheid der Agentur für Arbeit zum Nachweis der Höhe des Arbeitslosengeldes verspätet erteilt wird (vgl. ArbG Regensburg 30. Januar 2002 - 2 Ca 3782/01 - juris, Rn. 5 f.).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 06.04.2018 - 21 Ta 322/18

    Rückwirkende Bewilligung von Prozesskostenhilfe - unverschuldete Versäumung einer

    Nach dem auch im Prozesskostenhilfeverfahren anwendbaren Rechtsgedanken des § 233 ZPO reicht es aus, dass die Partei ohne ihr Verschulden gehindert war, die ihr gesetzte Nachfrist einzuhalten, und die Erklärung innerhalb der Zwei-Wochen-Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. Abs. 2 ZPO bei Gericht eingeht (vgl. ArbG Regensburg vom 30.01.2002 - 2 Ca 3782/01 -, RPfleger 2020, 319; ähnlich auch LAG Schlewig-Holstein; vom 14.03.2013 - 1 Ta 40/03 - Rn. 12 zitiert nach juris sowie Zöller-Geimer, ZPO, 32. Aufl., § 117 Rn. 2b unter Verweis auf § 67 SGB I; vgl. auch LAG Schlewig-Holstein vom 22.01.2015 - 5 Ta 198/14 - LS 1 zitiert nach juris; LSG Berlin-Brandenburg vom 05.03.2008 - L 14 B 133/08 AS ER - Rn. 4 zitiert nach juris; a. A. OLG Karlsruhe vom 06.10.2003 - 16 WF 161/03 - Rn. 3 zitiert nach juris, FamRZ 2004, 1217).
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