Rechtsprechung
OLG Hamburg, 05.01.2009 - 5 U 194/07 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- markenmagazin:recht
Five Four
Art. 16, 23 GMV
Bindung des Verletzungsgerichts hinsichtlich der Beachtung der formellen Eintragungsvoraussetzungen einer Registereintragung bei einer Gemeinschaftsmarke - openjur.de
§ 55 MarkenG; Artt. 42, 30, 36, 40, 17, 23 GMV
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zivilprozessuale Folgen einer übereinstimmenden Erledigungserklärung für eine einstweilige Verfügung sowie für ein Widerspruchsurteil; Rechtliche Ausgestaltung des markenrechtlichen Prioritätsgrundsatzes; Anforderungen an das Vorliegen einer Prioritätserstreckung ; ...
- Judicialis
GMV Art. 40; ; GMV Art. 36; ; GMV Art. 30; ; GMV Art. 23 Abs. 1; ; GMV Art. 17 Abs. 6; ; MarkenG § 55
- kanzlei.biz
Der Prioritätszeitpunkt vor Gericht
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
"Five Four"; Bindung des Gerichts an die Beurteilung der formellen Eintragungsvoraussetzungen bei der Eintragung einer Gemeinschaftsmarke durch die Erteilungsinstanz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.01.2007 - 315 O 47/07
- OLG Hamburg, 05.01.2009 - 5 U 194/07
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2009, 365
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 25.01.2007 - I ZR 22/04
Pralinenform
Auszug aus OLG Hamburg, 05.01.2009 - 5 U 194/07
Die Bindung der Verletzungsgerichte an Eintragung einer Marke verwehrt ihnen, der Marke in der eingetragenen Form jegliche Unterscheidungskraft abzusprechen (BGH WRP 07, 1090, 1092 - Pralinenform). - BGH, 02.04.1998 - I ZB 22/93
"Puma"; Kostenregelung nach Rücknahme des Widerspruchs gegen eine IR-Marke; …
Auszug aus OLG Hamburg, 05.01.2009 - 5 U 194/07
Nach der Rücknahme der Klage kann das Gericht die Wirkungslosigkeit zuvor ergangener Entscheidungen gemäß § 269 Abs. 3 Satz 1 und 3 ZPO aussprechen (BGH GRUR 98, 818 - Puma).
- OLG Stuttgart, 05.01.2017 - 2 U 95/16
Wettbewerbsrechtliches einstweiliges Verfügungsverfahren: Gewährung von …
Eine Vertagung der mündlichen Verhandlung zum Zwecke einer Beweisaufnahme oder zur Ermöglichung weiteren Vorbringens scheidet aus, und auch die Gewährung eines Schriftsatznachlasses gemäß § 283 ZPO ist mit dieser gesetzlichen Zielvorgabe unvereinbar (Hans. OLG Hamburg, Beschluss vom 05. Januar 2009 - 5 U 194/07, bei juris Rz. 18; vgl. zu Besonderheiten des Verfahrens auch OLG des Landes Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 08. November 2013 - 10 U 39/13, bei juris Rz. 17). - OLG Hamburg, 11.03.2009 - 5 U 166/07
Geschmackmusterschutz: Neuheitsschonfrist bei Inanspruchnahme einer früheren …
(1) Zu einer vergleichbaren Situation einer Verletzung einer Gemeinschaftsmarke hatte der Senat in dem Rechtsstreit 5 U 194/07 (Beschluss vom 05.01.09) unter anderem ausgeführt:. - LG Hamburg, 12.05.2022 - 312 O 71/22
Zulässigkeit einer Heilmittelwerbung bei Bewerbung eines Arzneimittels ohne …
Jede Prozesspartei hat sich nicht nur darauf einzurichten, unmittelbar in der mündlichen Verhandlung alle erforderlichen Angriffs-, Verteidigungs- und Glaubhaftmachungsmittel vorzulegen, sondern sich insbesondere auch auf neuen bzw. ergänzenden Sachvortrag der Gegenpartei einzustellen und Vorsorge dafür zu treffen, hierauf auf der Stelle angemessen reagieren zu können (OLG Hamburg, GRUR-RR 2009, 365, 367;… Teplitzky, Wettbewerbsrechtliche Ansprüche, 10. Auflg. 2011, Kap 55 Rn. 19;… aA Münchener Kommentar zur ZPO/Prütting ZPO § 283 Rn. 8). - LG Hamburg, 15.05.2018 - 327 O 9/18
Patentrechtliche Streitigkeit: Zuständigkeit des angerufenen Gerichts; …
Sie hat sich insbesondere auch auf neuen bzw. ergänzenden Sachvortrag der Gegenpartei einzustellen und Vorsorge dafür zu treffen, hierauf auf der Stelle angemessen reagieren zu können (HansOLG GRUR-RR 2009, 365, 367 - Five Four).