Weitere Entscheidung unten: OLG Schleswig, 22.10.1987

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 09.10.1986 - 5 U 88/86   

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https://dejure.org/1986,3974
OLG Hamm, 09.10.1986 - 5 U 88/86 (https://dejure.org/1986,3974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09.10.1986 - 5 U 88/86 (https://dejure.org/1986,3974)
OLG Hamm, Entscheidung vom 09. Oktober 1986 - 5 U 88/86 (https://dejure.org/1986,3974)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassungsanspruch gem. § 1004 Abs. 1 S. 2 BGB wegen der Nutzung eines Privatwegs; Bestehen einer Duldungspflicht aus dem Gesichtspunkt der "unvordenklichen Verjährung"; Voraussetzung für eine Ersitzung nach dem Allgemeinen Preußischen Landrecht (ALR); Begründung einer ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 137
  • MDR 1987, 234
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Hamm, 06.07.2017 - 5 U 152/16

    Baulast kann Grundstücksnutzung durch Nachbarn rechtfertigen

    Jedenfalls entspräche eine solche konkludente Vereinbarung ihrer Rechtsnatur nach einem Leihvertrag im Sinne von § 598 BGB mit jederzeitigem Kündigungsrecht (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. Juli 2002 - 1 U 81/02 - 19, 1 U 81/02 -, Rn. 8, juris; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 137, 138), von welchem die Kläger spätestens durch Erhebung der Klage Gebrauch gemacht hätten.

    Es handelt sich hierbei also um eine dem Gesetz gleichwertige Rechtsquelle allgemeiner Art (vgl. Urteil des Senats vom 09.10.1986 - 5 U 88/86 -, NJW-RR 1987, 137, 138).

  • OLG Köln, 01.06.2018 - 16 U 149/17

    Wegerecht über ein Betriebsgelände

    Soweit Gewohnheitsrecht nur als Rechtsquelle allgemeiner Art verstanden und deshalb als Rechtsgrund einer Verpflichtung zwischen Privatpersonen nicht anerkannt wird (vgl. z.B. OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1986, 5 U 88/86, NJW-RR 1987, 137, 138) oder als Rechtsgrund für ein Wegerecht abgelehnt wird (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 28.05.2013, 6 S 277/12, BeckRS 2014, 19351 = ZMR 2014, 840; AG Neuruppin, Urteil vom 29.04.2005, 42 C 37/04, NJOZ 2005, 3217), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Hamm, 16.04.2007 - 5 U 126/06

    Notwegerecht bei Vorhandensein einer Straße

    Hierzu bedurfte es eines ununterbrochenen fehlerlosen Besitzstandes von grundsätzlich 30 Jahren, der auf dem Willen des Berechtigten unter Anrechnung einer Besitzzeit des Rechtsvorgängers beruhte (hierzu insgesamt: OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]; Dehner, aaO, B § 36, 15 u. 23 f.).

    Eine Zufahrtsmöglichkeit ist nämlich nach der ständigen Rechtsprechung des Senats nur zu gewährleisten, wenn ein notwendiges Befahren vorliegt, während ein einfacheres, müheloseres bzw. bequemeres Erreichen des Wohnhauses kein ausreichendes Interesse darstellt (OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 23]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]).

  • OLG Köln, 23.09.1992 - 11 U 213/92
    Sie haben durch das Befahren bzw. Befahrenlassen des Weges das Angebot zum Abschluß des Leihvertrags abgegeben, das der Antragsgegner durch stillschweigende Duldung angenommen hat (vgl. zur Leihe in einem derartigen Fall OLG Hamm NJW-RR 1987, 137, 138).

    Es kann offen bleiben, ob im Hinblick auf § 605 BGB das Leihverhältnis jederzeit formlos und ohne besonderen Grund gekündigt werden kann (vgl. so OLG Hamm NJW-RR 1987, 137, 138 unter Berufung auf Kodes, Anmerkung zu LG Kassel, NJW 1969, 1174) bzw. ob die Voraussetzungen für eine Rückforderung nach § 604 Abs. 3 BGB vorliegen.

  • OLG Köln, 16.04.2018 - 16 U 149/17

    Auf Gewohnheitsrecht beruhendes Wegerecht

    Soweit Gewohnheitsrecht nur als Rechtsquelle allgemeiner Art verstanden und deshalb als Rechtsgrund einer Verpflichtung zwischen Privatpersonen nicht anerkannt wird (vgl. z.B. OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1986, 5 U 88/86, NJW-RR 1987, 137, 138) oder als Rechtsgrund für ein Wegerecht abgelehnt wird (vgl. LG Koblenz, Urteil vom 28.05.2013, 6 S 277/12, BeckRS 2014, 19351 = ZMR 2014, 840; AG Neuruppin, Urteil vom 29.04.2005, 42 C 37/04, NJOZ 2005, 3217), folgt der Senat dem nicht.
  • OLG Hamm, 31.05.2007 - 5 U 21/07

    Kein Notwegerecht bei fehlender Verbindung zu einem öffentlichen Weg

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats ist eine Zufahrtsmöglichkeit nur zu gewährleisten, wenn ein notwendiges Befahren vorliegt, während ein einfacheres, müheloseres bzw. bequemeres Erreichen des Wohnhauses kein ausreichendes Interesse darstellt (OLG Hamm SchAZtg 2002, 79 [juris Rn. 23]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]).

    Nur in ganz außergewöhnlichen Ausnahmefällen sind unter diesem Gesichtspunkt weitere Einschränkungen hinsichtlich der grundsätzlichen Befugnis nach § 903 BGB als Eigentümer einer Sache, mit dieser nach Belieben zu verfahren und andere von der Einwirkung auszuschließen, soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, denkbar (OLG Hamm NJW-RR 1987, 137 [138]; OLG Hamm SchAZtg 2004, 248 [252]).

  • OLG Koblenz, 29.10.2012 - 2 U 1124/11

    Begriff des Rezesses; Begründung und Erlöschen einer Grunddienstbarkeit

    Ein Leihvertrag kann jedoch jederzeit ohne besondere Gründe gekündigt werden (vgl. Bamberger/Roth-Fritzsche, BGB , 3. Aufl., § 917 Rn. 46 = BeckOK BGB . ebd.; OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1986 - 5 U 88/86 - NJW-RR 1987, 137).
  • LG Bielefeld, 12.12.2012 - 21 S 144/11

    Beendigung eines Leihverhältnisses in Bezug auf ein Nutzungsrecht am Grundstück

    Soweit sich kein Zweck erkennen lässt, ist die Leihe jederzeit kündbar (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1986, 5 U 88/86).

    Dadurch allein, dass der Eigentümer eines Grundstücks einen Zustand aufrechterhält, der einem anderen Grundstück zum Vorteil gereicht und der Eigentümer dieses Grundstücks den Vorteil genießt, übt dieser einen Besitzstand in dem vorgenannten Sinne noch nicht aus (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 09.10.1986, 5 U 88/86-juris).

  • VG Freiburg, 21.11.2019 - 6 K 7070/17

    Vollstreckungsvoraussetzungen; Präzisierung eines Klagebegehrens; Voraussetzungen

    Das Oberlandesgericht Hamm (Urteil vom 09.10.1986 - 5 U 88/86) habe unter Hinweis auf das Preußische Allgemeine Landrecht eine privatrechtliche Duldungspflicht unter dem Gesichtspunkt der unvordenklichen Verjährung auch für die Zeit vor dem Jahr 1900 abgelehnt.

    Entgegen der Ansicht der Klägerin steht dem Verweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg aus dem Jahr 1961 nicht entgegen, dass es nach dem von ihr angeführten Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (v. 09.10.1986 - 5 U 88/86 -, juris) in der Zeit vor Inkrafttreten des BGB keine normative Grundlage im Preußischen Allgemeinen Landrecht (ALR) für eine "unvordenkliche Verjährung" gegeben habe.

  • OLG Hamm, 16.03.2003 - 5 U 28/03
    Zum einen handelt es sich bei dem Rechtsinstitut der unvordenklichen Verjährung um einen Erwerbstatbestand und nicht um eine Einrede gegen ein Recht (vgl. BayObLGE 1994, 129, 139); zum anderen war dem vorliegend anzuwendenden Preußischen Allgemeinen Landrecht eine unvordenkliche Verjährung als Erwerbstatbestand nicht bekannt, da es stattdessen den Tatbestand der Ersitzung gab (vgl. OLG Hamm, MDR 1987, 234).
  • OLG Hamm, 24.05.2012 - 2 U 161/11

    Bereitstellung des in den ehemaligen Abwasser-Rieselfeldern verlegten

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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 22.10.1987 - 5 U 88/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,2181
OLG Schleswig, 22.10.1987 - 5 U 88/86 (https://dejure.org/1987,2181)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22.10.1987 - 5 U 88/86 (https://dejure.org/1987,2181)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 22. Oktober 1987 - 5 U 88/86 (https://dejure.org/1987,2181)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Schmerzensgeld; Verkehrsunfall ; Schwere Verletzungen; Tod; Bewußtlosigkeit; Genugtuungsfunktion

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anwaltshaftung wegen fehlerhafter Beratung

Papierfundstellen

  • NJW 1988, 569
  • NJW-RR 1988, 413 (Ls.)
  • VersR 1988, 523
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Koblenz, 18.11.2002 - 12 U 566/01

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    So sind in der Rechtsprechung, soweit sie zum Zeitpunkt des Unfalls bereits vorlag, für vergleichbare Unfallfolgen Schmerzensgelder zuerkannt worden, die teils deutlich unter dem an die Kläger gezahlten Schmerzensgeld gelegen haben (vgl. z.B. OLG Schleswig, NJW 1988, 569 : 10000 DM bei Tod nach 16 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Schleswig, DAR 1998, 354 : 10000 DM bei Tod nach 7 Tagen Bewusstlosigkeit; OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301 : 5000 DM bei Tod nach 3 Tagen Bewusstlosigkeit).
  • LG Bad Kreuznach, 07.03.2001 - 3 O 308/00

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines

    Während die Gerichte früher nur geringe Schmerzensgeldbeträge ausurteilten und dabei schmerzensgeldmindernd berücksichtigten, dass der Verletzte aufgrund seiner Bewusstlosigkeit keine oder nur eingeschränkte Schmerzempfindungen hatte (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1988, 1301, OLG Koblenz, VRS 67, 409, OLG Schleswig, Versicherungsrecht 1988, 523 und OLG Saarbrücken, Urteil vom 6. Oktober 1989 - Az.: 3 U 23/88 -) sind die Schmerzensgeldbeträge nach der Entscheidung BGH NJW 1993, 781 ff. angestiegen.
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