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   OLG Stuttgart, 24.08.2010 - 5 Ws 151/10   

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https://dejure.org/2010,22764
OLG Stuttgart, 24.08.2010 - 5 Ws 151/10 (https://dejure.org/2010,22764)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24.08.2010 - 5 Ws 151/10 (https://dejure.org/2010,22764)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 24. August 2010 - 5 Ws 151/10 (https://dejure.org/2010,22764)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Burhoff online

    Wertersatz, Verfall, Gegenstandswert, Anküpfungspunkt

  • openjur.de

    Rechtsanwaltsvergütung: Gegenstandswert für Einziehungsgebühr

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ermittlung der für eine Wertgebühr maßgebenden Höhe des Verfalls eines Wertersatzes anhand der zum Zeitpunkt einer Beratung durch einen Verteidiger erkennbaren Anhaltspunkte in einer Verfahrensakte

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG Nr. 4142 VV
    Ermittlung der für eine Wertgebühr maßgebenden Höhe des Verfalls eines Wertersatzes anhand der zum Zeitpunkt einer Beratung durch einen Verteidiger erkennbaren Anhaltspunkte in einer Verfahrensakte

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 07.11.2017 - 1 Ws 143/17

    Rechtsanwaltskosten eines Nebenbeteiligten im Strafverfahren: Ersatzfähige Gebühr

    Unabhängig davon, ob man vorliegend von dem Wert ausgeht, den die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklageschrift als Gesamtgewinn der Nebenbeteiligten aus dem Verkauf der Aktien in Höhe von 380.831.412,32 Euro beziffert (vgl. Bl. 103 der Anklageschrift) oder ob die Beantragung eines Abschöpfungsbetrags in Höhe von 805 Mio. Euro im Schlussplädoyer als Grundlage dient (hiergegen: OLG Stuttgart, 5 Ws 151/10, Beschluss vom 24. August 2010, juris Rn. 4), ist jedenfalls aufgrund von § 22 Abs. 2 RVG als zugrunde zulegender Wert ein Höchstbetrag von 30 Mio. Euro anzunehmen.
  • OLG Oldenburg, 06.07.2011 - 1 Ws 351/11

    Maßgebende Höhe des Verfalls der Wertgebühr Nr. 4142 VV RVG richtet sich nach den

    Deshalb kommt es (im Falle einer Verurteilung) auch nicht darauf an, in welcher Höhe letztlich das Gericht den Verfall von Wertersatz festgesetzt hat, vgl. OLG Stuttgart Beschl. v. 24.8.2010, Aktz.: 5 Ws 151/10 bei juris; OLG Karlsruhe NStZ-RR 2007, 683; KG NStZ-RR 2005, 358.
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