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Rechtsprechung
   KAGH, 12.12.2025 - M 5/25   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,50915
KAGH, 12.12.2025 - M 5/25 (https://dejure.org/2025,50915)
KAGH, Entscheidung vom 12.12.2025 - M 5/25 (https://dejure.org/2025,50915)
KAGH, Entscheidung vom 12. Dezember 2025 - M 5/25 (https://dejure.org/2025,50915)
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BAG, 15.04.2014 - 1 ABR 2/13

    Fehlerhafte Ladung zu einer Betriebsratssitzung

    Auszug aus KAGH, 12.12.2025 - M 5/25
    Nicht erforderlich soll sein, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen (BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 B; vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16).

    Der einstimmige Beschluss kann daher von dem nach Maßgabe des § 23 Absatz 2 BetrVG beschlussfähigen Betriebsrat gefasst werden (BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 B; vom 22.11.2017 - 7 ABR 47/16; zum Ganzen ferner Joussen, NZA 2014, 505 ff).

    Die einstimmige Sachentscheidung beinhaltete ohne Weiteres eine konkludent ergänzte Tagesordnung (vgl. BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 B, Rdnr. 37;… Thüringer LAG vom 14.04.2021 - 6 TABV 35/18, Rdnr. 49;… wohl auch Freiburger Kommentar / Gescher, MAVO, § 14 Rdnr. 9).

  • BAG, 22.11.2017 - 7 ABR 46/16

    Vergütungsansprüche eines betriebsfremden Einigungsstellenbeisitzers - …

    Auszug aus KAGH, 12.12.2025 - M 5/25
    Nicht erforderlich soll sein, dass an dieser Sitzung alle Betriebsratsmitglieder teilnehmen (BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 B; vom 22.11.2017 - 7 ABR 46/16).

    Gegenteiliges lässt sich auch nicht der Entscheidung des 7. Senats des BAG vom 22.11.2017 (7 ABR 46/16) entnehmen, mit der die im Jahr 2014 geänderte Rechtsprechung ausdrücklich bestätigt wird.

    Der Niederschrift kommt auch ein hoher Beweiswert zu, weil sie den Anforderungen des § 14 Abs. 6 MAVO entspricht (vgl. zu § 34 BetrVG näher BAG v. 22.11.2017 - 7 ABR 46/16 Rdnr. 20 ff.).

  • LAG Thüringen, 14.04.2021 - 6 TaBV 35/18

    Honorar - Einigungsstellenbeisitzer - ordnungsgemäße Bestellung - Heilung einer …

    Auszug aus KAGH, 12.12.2025 - M 5/25
    Die einstimmige Sachentscheidung beinhaltete ohne Weiteres eine konkludent ergänzte Tagesordnung (…vgl. BAG vom 15.04.2014 - 1 ABR 2/13 B, Rdnr. 37; Thüringer LAG vom 14.04.2021 - 6 TABV 35/18, Rdnr. 49;… wohl auch Freiburger Kommentar / Gescher, MAVO, § 14 Rdnr. 9).
  • VG Köln, 10.05.2019 - 6 K 693/17

    Treu und Glauben, Rechtsschutzinteresse, Rechtsmissbrauch, Verbot …

    Rn. 21 Vgl. Cicero, De officiis 1, 23, 1; von Savigny, System des heutigen römischen Rechts, Bd. V, Berlin 1841, S. 108 ff.; RG, Urteil vom 02.02.1926 - III 627/24 -, RGZ 113, 19 (24); OGHBrZ, Urteile vom 07.10.1948 - II ZS 4/48 -, NJW 1949, 62 f. und vom 13.10.1949 - I ZS 34/49 -, NJW 1950, 24 f.; PrOVG, Urteile vom 28.04.1927 - IV B 7/25 -, PrOVGE 82, 305 (315) und vom 06.06.1928 - VIII B 5/25 -, PrOVGE 83, 144 (150 f.); StSchGH, Schiedsspruch vom 07.09.1910, North Atlantic Coast Fisheries, RIAA 11, 167 (186 ff.); brit.-am.
  • BGH, 05.03.2025 - 3 StR 35/24

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Nachholung einer Verfahrensrüge …

    Es kann letztlich dahinstehen, ob die an drei unterschiedlichen Tagen in demselben Gefängnis vorgenommenen Misshandlungen als tatbestandliche Bewertungseinheit zu fassen sind oder mit Blick auf zeitliche Zäsuren mehrere Taten vorliegen (vgl. zum Verbrechen gegen die Menschlichkeit BGH, Beschluss vom 22. Januar 2025 - AK 1-5/25, juris Rn. 49 mwN).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2006 - 8 B 39/06
    Die Kosten des Verfahrens tragen der Antragsteller zu 18/25, die Antragsgegnerin zu 5/25 und die Beigeladene zu 2/25.
  • BVerwG, 01.10.1997 - 1 WB 113.96

    Beschwerde gegen die in Bezug auf die eigene Person getroffene Feststellung eines …

    Mit Beschluß vom 6. Juli 1994 - 5/25 KLs 79 Js 45873.4/92 - stellte die 25. Große Strafkammer des Landgerichts Frankfurt am Main das Verfahren gemäß § 153 a Abs. 2 Satz 1 StPO unter der Auflage vorläufig ein, daß jeder der Angeklagten 10.000 DM zahlt, wovon der geschädigte Zeuge 20.000 DM, die Staatskasse 5.000 DM und zwei gemeinnützige Einrichtungen je 2.500 DM erhalten sollten.
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