Rechtsprechung
| VGH Hessen, 29.04.2014 - 5 A 1027/13 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
Rückwirkung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
HESS KAG § 3 Abs 2
ABGABE; ECHT/UNECHT; ERSETZUNG; GLEICHE ODER GLEICHARTIGE; RÜCKWIRKUNG; VERTRAUENSTATBESTAND - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Möglichkeit einer rückwirkenden Ersetzung einer Abgabensatzung zur Regelung einer gleichen oder gleichartigen Abgabe
Verfahrensgang
- VG Kassel, 17.12.2009 - 6 K 1682/08
- VGH Hessen, 29.04.2014 - 5 A 1027/13
- BVerwG, 29.01.2015 - 9 B 51.14
Papierfundstellen
- DÖV 2014, 715
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- VGH Hessen, 31.01.2013 - 5 C 1850/10
Entwässerungssatzung
Auszug aus VGH Hessen, 29.04.2014 - 5 A 1027/13
Nach Entscheidung des Normenkontrollverfahrens (Beschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N - ) hat der Senat das Verfahren wieder aufgenommen und mit Beschluss vom 16. April 2013 - 5 A 855/13.Z - auf Antrag der Beklagten die Berufung gegen das verwaltungsgerichtliche Urteil zugelassen.Dies habe der Senat in seiner Entscheidung vom 31. Januar 2013 im Normenkontrollverfahren gleichen Rubrums - 5 C 1850/10.N - festgestellt.
Rn. 16 Diese Satzung hat der Senat in einem Normenkontrollverfahren gleichen Rubrums - 5 C 1850/10.N - überprüft und als mit höherrangigem Recht in Einklang stehend angesehen.
Zur weiteren Begründung wird zunächst auf den Normenkontrollbeschluss des Senats vom 31. Januar 2013 (LKRZ 2013, 196 = KStZ 2013, 98 = HSGZ 2014, 81) in jenem Verfahren Bezug genommen.
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, an der er festhält (Senatsbeschluss vom 31. Januar 2013 - 5 C 1850/10.N -, a.a.O. mit weiteren Nachweisen).
- BVerfG, 03.09.2009 - 1 BvR 2384/08
Verfassungsmäßigkeit der Festsetzung einer Vergnügungssteuer für Geldspielgeräte …
Auszug aus VGH Hessen, 29.04.2014 - 5 A 1027/13
Zwar führt der Bevollmächtigte des Klägers in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zutreffend aus, dass eine echte Rückwirkung als nachträglich ändernder Eingriff in bereits abgewickelte, der Vergangenheit angehörende Tatbestände grundsätzlich verfassungsrechtlich unzulässig ist, während eine Einwirkung des Gesetzgebers auf bereits begründete, aber noch nicht abgewickelte Sachverhalte als unechte Rückwirkung hingegen grundsätzlich verfassungsrechtlich zulässig ist (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313 mit weiteren Nachweisen).Ein schutzwürdiges Vertrauen darauf, von einer solchen Abgabe verschont zu werden, kann dann nicht entstehen (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, a.a.O.).
Sofern diese Gründe für die Rechtswidrigkeit der Satzung in einer Weise behoben werden können, die den Charakter und die wesentliche Struktur der von Anfang an beabsichtigten Abgabe unberührt lässt, steht das durch Art. 20 Abs. 3 GG geschützte Vertrauen des Bürgers der rückwirkenden "Reparatur" einer solchen Satzung nicht entgegen (BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, a.a.O.).
- BVerfG, 19.12.1961 - 2 BvL 6/59
Rückwirkende Steuern
Auszug aus VGH Hessen, 29.04.2014 - 5 A 1027/13
Der Gesetzgeber kann daher unter Umständen eine nichtige Bestimmung rückwirkend durch eine rechtlich nicht zu beanstandende Norm ersetzen (so bereits BVerfG, Urteil vom 19. Dezember 1961 - 2 BvL 6/59 -, BVerfGE 13, 261).
- VGH Hessen, 10.06.2014 - 5 C 716/14
Jagdsteuersatzung
Diese Regelungen sind Ausfluss des aus dem in Art. 20 Abs. 3 GG verankerten Rechtsstaatsprinzip folgenden Grundsatz des Vertrauensschutzes (vgl. zur verfassungsrechtlichen Unbedenklichkeit des § 3 Hess KAG: BVerfG, Beschluss vom 3. September 2009 - 1 BvR 2384/08 -, NVwZ 2010, 313 m.w.N.; Beschluss des Senats vom 29. April 2014 - 5 A 1027/13 -, Juris).
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