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Rechtsprechung
   VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,7229
VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09 (https://dejure.org/2010,7229)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30.06.2010 - 5 A 1044/09 (https://dejure.org/2010,7229)
VGH Hessen, Entscheidung vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 (https://dejure.org/2010,7229)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    EGRL 43/96
    Festlegung der Fleischuntersuchungsgebühr ist nur gedeckelt durch die tatsächlichen Kosten; Verbot einer Pauschale; auf Einzelbetrieb abstellende Kostenabrechnung ist nicht erforderlich; keine Bedenken bezüglich Gebühren nach UmwMinVwKostO HE 2003

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Festlegung höherer Fleischuntersuchungsgebühren als die Pauschalgebühren durch eine Ermessensausübung des Mitgliedsstaates oder einer seiner Gliederungen ohne Überschreitung von tatsächlichen Kosten; Annahme des Charakters einer Pauschale i.R.e. nach den tatsächlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Festlegung höherer Fleischuntersuchungsgebühren als die Pauschalgebühren durch eine Ermessensausübung des Mitgliedsstaates oder einer seiner Gliederungen ohne Überschreitung von tatsächlichen Kosten; Annahme des Charakters einer Pauschale i.R.e. nach den tatsächlichen ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2010, 1254
  • DÖV 2010, 982
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 19.03.2009 - C-309/07

    Baumann - Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für veterinär- und hygienerechtliche …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Der Europäische Gerichtshof hat über das Vorabentscheidungsersuchen mit Urteil vom 19. März 2009 - C-309/07 - entschieden.

    Der Europäische Gerichtshof habe in seiner Entscheidung vom 19. März 2009 (Rs C-309/07) ausgeführt, dass die Erhebung einer kostendeckenden Gebühr nach der Bestimmung der Nr. 4 b, Kapitel I des Anhanges A der Richtlinie nicht zu einer Pauschalierung führen dürfe, sondern auf der Ermittlung der tatsächlichen Kosten für den einzelnen Betrieb basieren müsse.

    Diesen in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 (Rs C-270/07 und C-309/07) aufgestellten Anforderungen entspreche die Abrechnung des Beklagten nicht.

    Dies hat der Europäische Gerichtshof in späteren Entscheidungen bestätigt, zuletzt in seinen Urteilen vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077 [Vorabentscheidung auf die Vorlage des Senats] und Rs. C-270/07 -, Slg. I-01983).

    Dies ergibt sich auch erneut aus den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 19. März 2009 über den Vorlagebeschluss des Senats (Rs. C-309/07, a.a.O.).

    Rn. 37 Der Europäische Gerichtshof hat in seinem Urteil vom 19. März 2009 zum Vorlageersuchen des Senats (Rs. C-309/07, a.a.O.) auch insofern in Bezug auf die Abweichungsmöglichkeit nach Anhang A, Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG wieder an die zu deckenden tatsächlichen Kosten angeknüpft und ausgeführt, dass ein Mitgliedstaat in derartigen Fällen einer Schlachtung außerhalb der normalen Schlachtzeiten auf Verlangen des Eigentümers einen prozentualen Zuschlag auf die normalerweise erhobenen Gebühren erheben kann, wenn dies den zusätzlichen tatsächlichen Kosten entspricht.

  • EuGH, 19.03.2009 - C-270/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Gemeinsame …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Unabhängig von den dort vorgesehenen Zuschlägen für Fleischuntersuchungen zur Nachtzeit werde in diesem Zusammenhang auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 (C-270/07) hingewiesen, wonach es rechtens sei, dass sich Verwaltungsgebühren um bis zu 100% erhöhten, wenn die Amtshandlung auf Verlangen zwischen 18:00 Uhr und 7:00 Uhr, in Großbetrieben zwischen 18:00 Uhr und 6:00 Uhr, an Sonnabenden nach 15:00 Uhr, an Sonntagen oder gesetzlichen Feiertagen durchgeführt werde.

    Diesen in den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 19. März 2009 (Rs C-270/07 und C-309/07) aufgestellten Anforderungen entspreche die Abrechnung des Beklagten nicht.

    Dies hat der Europäische Gerichtshof in späteren Entscheidungen bestätigt, zuletzt in seinen Urteilen vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077 [Vorabentscheidung auf die Vorlage des Senats] und Rs. C-270/07 -, Slg. I-01983).

    Etwas anderes folgt auch nicht etwa aus dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom selben Tag in dem Vertragsverletzungsverfahren der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Bundesrepublik Deutschland (Rs. C-270/07, a.a.O.), auf das sich die Klägerin bezieht.

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof gerade ausdrücklich in dem auch vom Bevollmächtigten der Klägerin angesprochenen Urteil vom 19. März 2009 (Rs. C-270/07, a.a.O.) ausgeführt, dass sich im Rahmen einer nationalen Regelung aufgrund von Anhang A, Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG die "Gesamtgebühr" aus mehreren Einzelelementen ergeben kann, was gerade der Orientierung an den tatsächlichen Kosten entsprechen kann.

  • BVerwG, 20.12.2007 - 3 C 50.06

    Fleischuntersuchung; Fleischuntersuchungsgebühren; Gemeinschaftsgebühr; …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Auch wenn diese Richtlinie durch Art. 61 Abs. 1 Satz 2 der Verordnung (EG) Nr. 882/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 (ABl. EG Nr. L 165 S. 1) mit Wirkung vom 1. Januar 2008 aufgehoben worden ist, lässt dies die Gültigkeit und Anwendbarkeit der Richtlinie 85/73/EWG bei Sachverhalten vor diesem Datum unberührt (siehe auch: BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007 - 3 C 50.06 -, Buchholz 418.5 Fleischbeschau Nr. 27 = NVwZ-RR 2008, 387).

    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C- 156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).

    Dass diese Kosten in der Bundesrepublik Deutschland über den durchschnittlichen Kosten in der Gemeinschaft in ihrem Bestand zum Zeitpunkt der Festlegung der Pauschalbeträge - also vor der Osterweiterung - liegen, steht fest und ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit geraumer Zeit anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Nr. 17; Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O.; vgl. auch: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Oktober 1997, BAnz S. 13298).

  • EuGH, 09.09.1999 - C-374/97

    Feyrer - Richtlinie 85/73/EWG - Gebühren für Untersuchungen und Hygienekontrollen …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C- 156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG…, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).

    Rn. 33 Bereits in seinem Urteil vom 9. September 1999 (Rs. C-374/97 - Feyrer, a.a.O.) hat der Europäische Gerichtshof zu der weitgehend wortgleichen Vorgängerfassung des Anhangs A, Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG entschieden, dass die den Mitgliedsstaaten hierdurch eröffnete Möglichkeit zur Erhebung einer spezifischen Gebühr, die die tatsächlichen Kosten deckt, eine Befugnis ist, von der sie unter der einzigen Voraussetzung, dass die Gebühr die tatsächlichen Kosten nicht überschreitet, allgemein nach ihrem Ermessen Gebrauch machen können.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.09.2009 - 17 A 2609/03

    Festsetzung von Gebühren für nach fleischhygienerechtlichen Vorschriften …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Gebührenregelungen ergehen jedoch abstrakt-generell und enthalten keine Einzelfallkostenabrechnung (vgl. auch: OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 30. September 2009 - 17 A 2609/03 -, KStZ 2010, 16 = GemHH 2010, 70).
  • EuGH, 10.11.1992 - C-156/91

    Hansa Fleisch / Landrat des Kreises Schleswig-Flensburg

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C- 156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG…, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).
  • BVerwG, 12.03.1997 - 3 NB 3.94

    Anforderungen an die Einlegung einer Nichtvorlagebeschwerde im …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Dass diese Kosten in der Bundesrepublik Deutschland über den durchschnittlichen Kosten in der Gemeinschaft in ihrem Bestand zum Zeitpunkt der Festlegung der Pauschalbeträge - also vor der Osterweiterung - liegen, steht fest und ist in der höchstrichterlichen Rechtsprechung bereits seit geraumer Zeit anerkannt (BVerwG, Beschluss vom 12. März 1997 - 3 NB 3.94 -, Buchholz 418.5 Nr. 17;… Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O.; vgl. auch: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Gesundheit vom 14. Oktober 1997, BAnz S. 13298).
  • BVerwG, 10.07.2008 - 3 B 28.08

    Zulässigkeit der Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechtes durch …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Es ist bereits seit längerem in der Rechtsprechung geklärt, dass nationales Recht die Umsetzung einer Richtlinie des Gemeinschaftsrechts auch den Ländern oder auch den kommunalen Körperschaften jeweils für ihren Zuständigkeitsbereich überlassen darf (EuGH, Urteile vom 10. November 1992 - Rs C- 156/91 - Hansa Fleisch Ernst Mundt -, Slg. I-5567, und vom 9. September 1999 - Rs C- 374/97 - Feyrer -, Slg. I-5153; BVerwG…, Urteil vom 20. Dezember 2007, a.a.O., mit ausführlichen Nachweisen der Rechtsprechung; Beschluss vom 10. Juli 2008 - 3 B 28.08 - Juris).
  • EuGH, 30.05.2002 - C-284/00

    Stratmann und Fleischversorgung Neuss - "Gemeinsame Agrarpolitik - Gebühren für …

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Der Europäische Gerichtshof habe in der Entscheidung vom 30. Mai 2002 (Rs C-284/00 und C-288/00 "Stratmann") entschieden, dass Gebühren für Sonderuntersuchungen - bakterielle und Trichinenuntersuchungen - bereits von der Gemeinschaftsgebühr erfasst seien.
  • VGH Hessen, 13.06.2007 - 5 UE 1905/06

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 30.06.2010 - 5 A 1044/09
    Rn. 12 Der Senat hat mit Beschluss vom 13. Juni 2007 - 5 UE 1905/06 - das Verfahren ausgesetzt und eine Vorabentscheidung des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Zulässigkeit von Differenzierungen und einer degressiven Staffelung bei Festlegung des Gebührensatzes sowie zur Zulässigkeit eines Zuschlags für Schlachtungen außerhalb normaler Schlachtzeiten auf Verlangen des Besitzers eingeholt.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 3 L 36/08

    Rückforderung gezahlter Fleischbeschaugebühren; Zahlung einer Abgabeschuld ohne …

    Etwas anderes folge auch nicht aus dem Urteil des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 30.06.2010 - 5 A 1044/09 -, zumal das die Entscheidung nicht rechtskräftig und mit einer Nichtzulassungsbeschwerde angefochten worden sei.

    Dies habe der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit Urteil vom 30.06.2010 - 5 A 1044/09 - in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes nochmals bestätigt.

    Auch die (spezifische) Gebühr im Sinne der Nr. 1 Buchst. b des Anhangs A Kapitel I der Richtlinie 85/73/EWG in der Fassung der Richtlinie 96/43/EG, die sich an den tatsächlichen Kosten zu orientieren hat, ist ein Entgelt im Sinne einer abstrakt-generellen Gebührenregelung, die keine auf den jeweiligen Einzelbetrieb abgestellte Kostenabrechnung erfordert (vgl. u. a. Hess. VGH, Urt. v. 30.06.2010 - 5 A 1044/09 - Rdn. 35 ).

    Schon deshalb kann der Auffassung der Klägerin nicht beigetreten werden, dass eine (nachträgliche) "Einzelfallkostenabrechnung" bzw. "einzelbetrieblichen Abrechnung" in der Weise zu erfolgen hätte, dass nur Kosten in Ansatz gebracht werden dürfen, die der Behörde im Einzelfall allein durch die konkrete Amtshandlung entstehen (vgl. auch Hess. VGH, Urt. v. 30.06.2010 - 5 A 1044/09 - Rdn. 35 ;… OVG NRW, Urt. v. 30.09.2009 - 17 A 2609/03 - Rdn. 98 f. ).

  • VG Halle, 30.11.2011 - 1 A 84/10

    Kalkulation von Fleischuntersuchungsgebühren

    Er hat hierzu ausgeführt, dass ein Mitgliedstaat bei der Festlegung einer höheren Gebühr auf der Grundlage des Anhangs A, Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG statt der in Anhang A, Kapitel I Nrn. 1 und 2a festgelegten Pauschalbeträge eine Gebühr erheben kann, die nach der Größe des Betriebs und der Zahl der geschlachteten Tiere innerhalb einer Tierart gestaffelt ist, wenn feststeht, dass diese Faktoren sich tatsächlich auf die Kosten auswirken, die für die Durchführung der vorgeschriebenen veterinär- und hygienerechtlichen Kontrollen anfallen (vgl. Hess. Verwaltungsgerichtshof. Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, Juris).

    Dies ergibt sich auch erneut aus den Ausführungen des Europäischen Gerichtshofs in seinem Urteil vom 19. März 2009 (Rs. C-309/07) über den Vorlagebeschluss des Hessischen VGH (Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -).

    Er hat damit das Überschreitungsverbot der tatsächlichen Kosten als alleinige Voraussetzung für eine kostendeckende Gebührenerhebung genannt (so auch Hess. VGH, Urteil vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, und BVerwG, Beschluss vom 21. Dezember 2010 - 3 B 73.10 -, Juris).

  • VGH Hessen, 17.12.2013 - 5 A 1635/12

    Fleischuntersuchungsgebühren

    Da die Vergütungen und Wegstreckenentschädigungen des Personals nach dem Tarifvertrag ca. 90 % der Kosten der Fleischuntersuchung ausmachten, wurde durch die daran anknüpfende Staffelung gerade eine an den Gegebenheiten des betreffenden Betriebs orientierte kostenverursachungsgerechte Gebührenbelastung erreicht (vgl. zu einem "Großbetrieb" im Sinne der Verwaltungskostenordnung: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177; zu einem "sonstigen Betrieb": Urteil vom 15. Dezember 2010 - 5 A 2044/09 -, Juris).
  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2044/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 2009 zum Vorlageersuchen des Senats (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077) auch insofern in Bezug auf die Abweichungsmöglichkeit nach Anhang A Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG an die zu deckenden tatsächlichen Kosten angeknüpft (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177).
  • VGH Hessen, 15.12.2010 - 5 A 2046/09

    Gebührenbescheide für Schlachtungen; Gebührenbescheide für Schlachtungen

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 2009 zum Vorlageersuchen des Senats (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077) auch insofern in Bezug auf die Abweichungsmöglichkeit nach Anhang A Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG an die zu deckenden tatsächlichen Kosten angeknüpft (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177).
  • VGH Hessen, 13.04.2011 - 5 A 2049/09

    Fleischuntersuchungsgebühr

    Im Übrigen hat der Europäische Gerichtshof in seinem Urteil vom 19. März 2009 zum Vorlageersuchen des Senats (Rs. C-309/07 - Baumann -, Slg. I-02077) auch insofern in Bezug auf die Abweichungsmöglichkeit nach Anhang A Kapitel I Nr. 4b RL 85/73/EWG an die zu deckenden tatsächlichen Kosten angeknüpft (vgl. dazu: Urteil des Senats vom 30. Juni 2010 - 5 A 1044/09 -, KStZ 2010, 177).
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