Rechtsprechung
| VG Halle, 23.01.2008 - 5 A 106/06 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- VG Schleswig, 05.12.2018 - 4 A 181/16
Hundesteuer für privaten Wachhund
Die Grenze des rechtlich zulässigen liegt dort, wo sich die Abgrenzung des Kreises der Begünstigten aufgrund einer Willkürlichkeit als Verstoß gegen Art. 3 GG darstellt (VG Halle (Saale), Urt. v. 23.01.2008 - 5 A 106/06, Rn. 20 juris; VG Schleswig, Gerichtsbescheid v. 31.08.2011 - 4 A 279/11).Wird ein Aufwand für den persönlichen Bedarf getätigt, so ist eine Differenzierung nach dem Zweck des Aufwandes in der Regel unzulässig (VG Halle (Saale), Urt. v. 23.01.2008 - 5 A 106/06, Rn. 22 juris m.V.a. BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79, BVerfGE 65, 325).
Einen erhöhten Bewachungsbedarf von im Außenbereich gelegenen Wohngebäuden kann, muss der Ortsgesetzgeber bei der Normierung der Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände aber nicht berücksichtigen (vgl. VG Halle (Saale), Urt. v. 23.01.2008 - 5 A 106/06, Rn. 21 juris).
- VG Trier, 21.01.2010 - 2 K 574/09
Hundesteuerermäßigung für Wachhunde
Eigenschaften der Nachbarn wie deren Alter oder deren Schutzbereitschaft können grundsätzlich nicht berücksichtigt werden, da sich eine objektive Schutzbedürftigkeit hieraus nicht ableiten lässt (vgl. hierzu VG Kassel, Urteil vom 3. Januar 2001 - 6 E 1061.00 -, veröffentlicht in [...]; VG Halle, Urteil vom 23. Januar 2008 - 5 A 106/06 -, veröffentlicht in [...]). - VG Hannover, 21.01.2016 - 7 A 10011/14
Entfernung; Gebäude; Hundesteuer; Satzung; Schutzhund; Wachhund
Dies entspricht auch dem Sinn der Vorschrift, die Bewachung abgelegener Gebäude zu erleichtern (VG Halle, Urteil vom 23.1.2008 - 5 A 106/06 - Rdnr. 19 juris).
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