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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,2177
OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09 (https://dejure.org/2012,2177)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10.02.2012 - 5 A 12/09 (https://dejure.org/2012,2177)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 (https://dejure.org/2012,2177)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    VwGO § 124a Abs. 4 S. 4; AO § 169, § 171 Abs. 3a, SächsKAG § 2 Abs. 2, § 17 Abs. 1 S. 1, § 18 Abs. 1, § 21 Abs. 2 S. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen buchgrundstücksbezogenen Bescheid ohne Auswirkungen auf die Festsetzungsverjährung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Änderung eines flurstücksbezogenen Abwasserbeitragsbescheids in einen buchgrundstücksbezogenen Bescheid ohne Auswirkungen auf die Festsetzungsverjährung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 487
 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (19)

  • OVG Sachsen, 03.04.2001 - 5 D 665/99

    Anforderungen an die Festsetzung eines einheitlichen Beitragssatzes; Umdeutung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Rn. 12 aa) Selbst wenn die Festsetzung des gleichen Nutzungsfaktors für eingeschossig bebaubare und für solche Grundstücke, auf denen nur ein Stellplatz oder eine Garage zulässig ist, die unterschiedlichen baulichen Nutzungsmöglichkeiten beider Grundstücksarten im Rahmen des hier vom Beklagten gewählten, grundsätzlich zulässigen Vollgeschossmaßstabs entgegen § 18 Abs. 1 SächsKAG nicht genügend differenziert erfassen würde (…vgl. zu diesem Maßstab SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, SächsVBl 2000, 65, 67/68; SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris Rn. 90/91 = SächsVBl 2001, 189 ff.), folgt daraus allein weder die Nichtigkeit dieser Regelung noch der Satzung insgesamt, so dass dies hier offen bleiben kann.

    Deshalb sind in solchen Fällen umgekehrt Wiederbeschaffungszeitwerte für erst - nach - dem 3. Oktober 1990 errichtete Anlagen grundsätzlich zu berücksichtigen, soweit für sie Anschaffungs- und Herstellungskosten entstanden sind (vgl. SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris Rn. 80 bis 83, insbesondere Rn. 83 = SächsVBl 2001, 189 ff).

    Rn. 27 Die behauptete Abweichung vom Urteil des Senats vom 3. April 2001 - 5 D 665/99 - dadurch, dass das Verwaltungsgericht die Satzung und damit - konkludent - § 11 Abs. 1 AbwS 2002 für wirksam gehalten hat, wie der Kläger meint, liegt schon deshalb nicht vor, weil sich der Senat im zitierten Urteil nicht zur Frage verhalten hat, ob der Satzungsgeber im Rahmen des Vollgeschossmaßstabs beim Nutzungsfaktor zwischen eingeschossig bebaubaren und solchen Grundstücken differenzieren muss, auf denen nur ein Stellplatz oder eine Garage zulässig ist.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.05.2011 - 2 S 2591/10

    Zur Beeinflussung des Laufs der Festsetzungsfrist bei einem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Anderes hätte nur dann gelten können, wenn mit dem Bescheid vom 1. März 2007 - wie der Kläger vorträgt - der Ausgangsbescheid vollständig aufgehoben und insgesamt ein neuer Beitragsbescheid erlassen worden wäre (vgl. VGH BW, Urt. v. 5. Mai 2011 - 2 S 2591/10 -, juris Rn. 23 = KStZ 2011, 236 ff.;… Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 40. Erg.Lfg., März 2009, § 12 Rn. 32a).

    Dann bleibt der zu Gunsten des Abgabenschuldners nur teilweise geänderte Ausgangsbescheid weiter Gegenstand der die Festsetzungsverjährung hemmenden Anfechtungsklage (…dazu: Kopp/Schenke, VwGO, 17. Aufl. 2011, § 79 Rn. 17), so dass ein solcher Änderungsbescheid die Festsetzungsverjährungsfrist wahrt (…BayVGH, Beschl. v. 22. August 2006 - 23 CS 06.1903 -, juris Rn. 21; VGH BW, Urt. v. 5. Mai 2011 - 2 S 2591/10 -, juris Rn. 25 = KStZ 2011, 236 ff.;… Sauthoff in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, 40. Erg.Lfg., März 2009, § 12 Rn. 32a).

    Rn. 10 Ob hingegen ein ausdrücklicher Aufhebungs- und Neufestsetzungsbescheid hinsichtlich der Beitragshöhe grundsätzlich als eine rückwirkende Teil- und zukünftige Vollaufhebung des Ausgangsbescheides auszulegen ist, soweit ihm nicht eindeutig Gegenteiliges entnommen werden kann, da er andernfalls wegen Ablaufs der Festsetzungsverjährungsfrist ins Leere ginge (so VGH BW, Urt. v. 5. Mai 2011 - 2 S 2591/10 -, juris Rn. 27 ff. = KStZ 2011, 236 ff.), kann dahinstehen, weil der Änderungsbescheid vom 1. März 2007 als solcher und nicht als Aufhebungsbescheid gefasst ist.

  • VG Dresden, 28.10.2008 - 2 K 2623/05
    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Ausfertigung Az.: 5 A 12/09 2 K 2623/05.

    Der Antrag des Klägers, die Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Dresden vom 28. Oktober 2008 - 2 K 2623/05 - zuzulassen, wird abgelehnt.

    Der Antrag auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts 1 Dresden vom 28. Oktober 2008 - 2 K 2623/05 - ist zulässig, aber unbegründet.

  • BVerwG, 21.10.1994 - 8 C 11.93

    Schornsteinfeger - Rechnungslegung - Gesamtschuldner - Anfechtungsklage

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Rn. 24 Da die gesetzliche Anordnung der Gesamtschuld somit nur der Verwaltungsvereinfachung und der Effizienz des Gesetzesvollzugs dient, nicht aber dem Schuldnerschutz (BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1994 - 8 C 11/93 -, juris Rn. 17 = NVwZ-RR 1995, 305 ff.), ist es für sich betrachtet weder unbillig noch willkürlich, von mehreren als Gesamtschuldner haftenden Miteigentümern neben dem tatsächlichen Grundstücksnutzer einen anderen Miteigentümer ebenfalls gesamtschuldnerisch heranzuziehen.

    Dies gilt umso mehr, als der herangezogene Gesamtschuldner nicht geltend machen kann, statt ihm seien auch oder nur andere Gesamtschuldner auszuwählen, sondern ausschließlich mit ihn selbst betreffenden Billigkeits- und Willkürgründen gehört wird (BVerwG, Urt. v. 21. Oktober 1994, a. a. O.;… OVG NRW, Beschl. v. 30. November 2007 - 15 A 3064/07 -, juris Rn. 3 ff.).

  • OVG Sachsen, 21.10.1999 - 2 S 551/99

    Kommunalabgaben; Nichtigkeit einer Abwassersatzung

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Rn. 12 aa) Selbst wenn die Festsetzung des gleichen Nutzungsfaktors für eingeschossig bebaubare und für solche Grundstücke, auf denen nur ein Stellplatz oder eine Garage zulässig ist, die unterschiedlichen baulichen Nutzungsmöglichkeiten beider Grundstücksarten im Rahmen des hier vom Beklagten gewählten, grundsätzlich zulässigen Vollgeschossmaßstabs entgegen § 18 Abs. 1 SächsKAG nicht genügend differenziert erfassen würde (vgl. zu diesem Maßstab SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, SächsVBl 2000, 65, 67/68;… SächsOVG, Urt. v. 3. April 2001 - 5 D 665/99 -, juris Rn. 90/91 = SächsVBl 2001, 189 ff.), folgt daraus allein weder die Nichtigkeit dieser Regelung noch der Satzung insgesamt, so dass dies hier offen bleiben kann.

    Rn. 16 Er trägt vor, die 2002 erstellte Globalberechnung für den Betrachtungszeitraum 1992 bis 2020 berücksichtige zu Unrecht den Wiederbeschaffungszeitwert für die in der Zeit von 1992 bis 2002 realisierte Regenwasseranlage in Höhe von 52.646,12 EUR, weil zukünftig, von 2002 bis 2020, dafür keine weiteren Investitionen geplant seien, was der Rechtsprechung des Senats widerspreche, wonach bei der Bestimmung des angemessenen Betriebskapitals der Wiederbeschaffungszeitwert von Altanlagen nicht mit einzubeziehen sei, soweit dafür im Prognosezeitraum keine Investitionen geplant seien (SächsOVG, Urt. v. 21. Oktober 1999 - 2 S 551/99 -, SächsVBl 2000, 65, 70 ff.).

  • BVerwG, 22.01.1993 - 8 C 57.91

    Pflicht zur Erbringung einer monatlichen Ausgleichszahlung durch den Inhaber …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Deshalb sind Ermessenserwägungen zur Auswahl eines Gesamtschuldners im Bescheid auch nur dann veranlasst, wenn Willkür- oder Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 20 bis 22 = NJW 1993, 1667 ff.;… BVerwG, Urt. v. 29. September 1982 - 8 C 138/81 -, juris Rn. 21 = NVwZ 1983, 222 f., zu § 44 AO).
  • BVerwG, 28.08.2008 - 9 B 40.08

    Gebühr; Gebührenbemessung; Grundgebühr, verbrauchsunabhängige; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Rn. 14 Dabei hat der Senat berücksichtigt, dass der Grundsatz der Typengerechtigkeit nicht unterschiedslos Satzungsmängel rechtfertigt, die zu geringen Typabweichungen führen, sondern nur solche - 10 % der erfassten Fälle nicht übersteigenden - Abweichungen innerhalb eines Regeltyps, die sich aus der Typisierung selbst, d. h. aus Verwaltungsvereinfachungs- oder -praktikabilitätsgründen ergeben, nicht aber etwa die Ausgestaltung eines von der Regel abweichenden, weniger als 10 % der Fälle erfassenden Ausnahmetyps in einer eigenständigen Satzungsbestimmung (BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 - 9 B 40/08 -, juris Rn. 10 = NVwZ 2009, 255 ff.).
  • BVerwG, 29.09.1982 - 8 C 138.81

    Grundsteuer - Verwaltungskompetenz - Gemeinde - Baden-Württemberg - …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Deshalb sind Ermessenserwägungen zur Auswahl eines Gesamtschuldners im Bescheid auch nur dann veranlasst, wenn Willkür- oder Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 22. Januar 1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 20 bis 22 = NJW 1993, 1667 ff.; BVerwG, Urt. v. 29. September 1982 - 8 C 138/81 -, juris Rn. 21 = NVwZ 1983, 222 f., zu § 44 AO).
  • OVG Sachsen, 04.06.2008 - 5 B 65/06

    Befangenheit; Abwasserbeseitigung; Einrichtungsbildung; Kalkulation Beitragssatz

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Rn. 13 Denn selbst wenn diese Satzungsregelung insoweit ungenügend differenzieren würde, wäre sie nicht zu beanstanden, wenn die betroffene Fallgruppe vernachlässigt werden durfte, weil sie bei der unvermeidbar typisierenden Betrachtung nicht ins Gewicht fällt, was solange der Fall ist, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle vom "Typ" abweichen (sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 67;… SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 94 = SächsVBl 2009, 86 ff.;… SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 117 = KStZ 2010, 134 ff.).
  • OVG Sachsen, 18.06.2009 - 5 A 67/08

    Typengerechtigkeit; Sperrmüll, Restmüll; Abfallgebühr; Pauschalgebühr; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 10.02.2012 - 5 A 12/09
    Rn. 13 Denn selbst wenn diese Satzungsregelung insoweit ungenügend differenzieren würde, wäre sie nicht zu beanstanden, wenn die betroffene Fallgruppe vernachlässigt werden durfte, weil sie bei der unvermeidbar typisierenden Betrachtung nicht ins Gewicht fällt, was solange der Fall ist, wie nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle vom "Typ" abweichen (…sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. SächsOVG, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 67;… SächsOVG, Urt. v. 3. September 2008 - 5 B 289/04 -, juris Rn. 94 = SächsVBl 2009, 86 ff.; SächsOVG, Urt. v. 18. Juni 2009 - 5 A 67/08 -, juris Rn. 117 = KStZ 2010, 134 ff.).
  • OVG Sachsen, 12.07.2007 - 5 B 576/05

    Abgabenrecht; Abwasserbeitrag; Vorteilsbegriff; Abwasserbeseitigungskonzept; …

  • OVG Sachsen, 03.09.2008 - 5 B 289/04

    Ausbaubeitrag; Vorteilsbegriff; Vollgeschossmaßstab; Grundsatz der regionalen …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2007 - 15 A 3064/07

    Heranziehung zur Zahlung von Kommunalabgaben eines Miteigentümers; Wirksamkeit …

  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …

  • BFH, 05.10.2004 - VII R 77/03

    Haftung: Keine Hemmung der Festsetzungsfrist nach § 171 Abs. 3a Satz 3a AO 1977 …

  • BFH, 10.05.2002 - VII B 244/01

    Haftungsbescheid; Ablaufhemmung

  • OVG Sachsen, 15.04.2008 - 5 BS 239/07

    Beschwerdebegründungsfrist; Neue Sach- und Rechtslage; Vorläufiger Rechtsschutz; …

  • OVG Sachsen, 15.06.2004 - 5 BS 406/03

    Hauptsacheerledigung, Beschwerdefrist, Bestimmtheit, Buchgrundstück

  • VGH Bayern, 22.08.2006 - 23 CS 06.1903
  • BVerwG, 10.09.2015 - 4 C 3.14

    Sanierungsrecht; Ausgleichsbetrag; Beitragspflicht; Sanierungssatzung; Abschluss; …

    Erlaubt ist insbesondere eine Auswahl aus finanziellen oder aus verwaltungspraktischen Gründen (vgl. auch OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 - juris Rn. 23).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.09.2018 - 2 S 731/18

    Auswahl der Behörde unter Gesamtschuldnern

    Denn eine solche Forderung widerspricht dem Wesen der Gesamtschuld und ihrem Zweck, dem Abgabengläubiger grundsätzlich eine möglichst rasche und sichere Erhebung der Abgabenschuld zu ermöglichen und die Abgabenerhebung - vor allem in einem "Massengeschäft" wie der Erhebung von Abwassergebühren - zudem an verfahrensökonomischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten auszurichten (vgl. BVerwG…, Urteil vom 22.01.1993 - 8 C 57.91 -, juris, Rn. 20; SächsOVG, Beschluss vom 10.02.2012 - 5 A 12/09 -, juris, Rn. 23).
  • OVG Sachsen, 02.11.2016 - 5 A 519/14

    Schmutzwasserbeitrag; privater Anschlussaufwand ; Druckentwässerung mit privater …

    Denn bei abgabenrechtlichen Regelungen ist es dem Normgeber im Rahmen seiner Gestaltungsfreiheit aus Gründe der Verwaltungsvereinfachung oder - praktikabilität gestattet, in der Weise zu verallgemeinern und zu pauschalieren, dass an Regelfälle eines Sachbereichs angeknüpft wird und die Besonderheiten von Einzelfällen außer Betracht bleiben, solange nicht mehr als 10 % der von der Regelung betroffenen Fälle vom "Typ" abweichen (…sog. Grundsatz der Typengerechtigkeit, vgl. BVerwG, Beschl. v. 28. August 2008 - 9 B 40/08 -, juris Rn. 9/10; SächsOVG, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 -, juris Rn. 13, Urt. v. 4. Juni 2008 - 5 B 65/06 -, juris Rn. 67).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09

    Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …

    Eine zumindest der Sache nach vollständige Ersetzung (vgl. dazu OVG Sachsen, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 - OVG Thüringen, Beschl. v. 9. November 2011 - 4 EO 39/11 -, m.w.N. jeweils zit. nach JURIS) des Ausgangsbescheides in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23. Januar 2004 liegt im Gegensatz zur Auffassung des Verwaltungsgerichts danach ebenfalls nicht vor.
  • OVG Sachsen, 14.03.2018 - 5 A 184/15

    Zusammengefasster Abgabenbescheid; Bestimmtheit; eindeutig bezeichnete …

    Dieser setzt damit nicht erstmals getrennte Beiträge für beide Grundstücke fest, sondern fasst den Ausgangsbescheid insoweit nur hinreichend bestimmt (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 -, juris Rn. 7, und v. 15. Juni 2004 - 5 BS 406/03 -, juris Rn. 6).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.08.2012 - 14 A 2512/11

    Berücksichtigung interner Vereinbarungen zwischen den Gesamtschuldnern i.R.d. …

    Rn. 18 Vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 8 C 57.91 in: NJW 1993, 1667 ff; Sächsisches OVG, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 - in: juris, Rn. 23; Troll/Eisele, GrStG, 10. Aufl., § 10, Rn. 5.

    Rn. 26 vgl. BVerwG, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 , in: NJW 1993, 1667 ff; OVG NRW, Beschluss vom 30. November 2007 - 15 A 3054/07 -, in: juris, Rn. 5; Sächsisches OVG, Urteil vom 11. Januar 1999 2 S 518/98 -, in: juris, Leitsatz 1 und Beschluss vom 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 -, in: juris, Rn. 23.

  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 233/14

    Bindungswirkung eines Grundlagenbescheids; Gesamtschuldnerische Haftung für einen …

    Im Übrigen sind im Hinblick auf das bei der Auswahl eines oder mehrerer Gesamtschuldner eröffnete weite Ermessen entsprechende Erwägungen im Bescheid nur dann veranlasst, wenn Willkür- oder Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (vgl. SächsOVG, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 - juris Rn. 22 unter Verweis auf: BVerwG…, Urteil vom 22. Januar 1993 - 8 C 57/91 -, juris Rn. 20 bis 22 …und vom 29. September 1982 - 8 C 138/81 -, juris Rn. 21).
  • VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 88/21

    Auswahlermessen; Feuerwehrgebühren; Gesamtschuldner; Überdimensioniert

    Innerhalb der ihrem Ermessen lediglich durch Willkürverbot und offenbare Unbilligkeit gezogenen Grenzen kann die Behörde den Gesamtschuldner in Anspruch nehmen, dessen Wahl ihr geeignet und zweckmäßig erscheint (…BVerwG, Urt. v. 10.9.2015 - 4 C 3/14 -, juris Rn. 17;… BVerwG, Urt. v. 22.1.1993 - 8 C 57.91 -, juris Rn. 20;… BVerwG, Urt. v. 21.10.1994 - 8 C 11.93 -, juris Rn. 17; OVG Sachsen, Beschl. v. 10.2.2012 - 5 A 12/09 -, juris Rn. 23).
  • VG Chemnitz, 04.02.2013 - 1 L 349/12

    Berücksichtigung fehlender Leistungsfähigkeit eines Kindes bei der Heranziehung …

    Deshalb sind Ermessenserwägungen zur Auswahl eines Gesamtschuldners auch nur dann veranlasst, wenn Willkür- oder Billigkeitsgründe geltend gemacht werden und tatsächlich vorliegen (…BVerwG, Urt. v. 22.01.1993, NJW 1993, 1667 [BVerwG 22.01.1993 - 8 C 57.91] [1669]; SächsOVG, Beschl. v. 10.02.2012, SächsVBl. 2012, 187 [189] m. w. N.;… VG Chemnitz, Urt. v. 21.06.2012 - 1 K 341/12 - S. 6 f. m. w. N.; s. auch Lichtenfeld, in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2012, § 6 RdNr. 718e m. w. N.).
  • VG Gelsenkirchen, 30.12.2025 - 6 L 2232/25

    Verwaltungsgebühr Sportwetten Wettvermittlungsstelle Gesamtschuld Gesamtschuldner …

    Rn. 51 Vgl. im abgabenrechtlichen Kontext z.B. BVerwG, Urteile vom 22. Januar 1993 - 8 C 57.91 -, juris Rn. 20 f., und vom 10. September 2015 - 4 C 3.14 -, juris Rn. 17; VGH Mannheim, Beschluss vom 23. April 2025 - 2 S 1319/24 -, juris Rn. 10; OVG Bautzen, Beschluss vom 10. Februar 2012 - 5 A 12/09 -, juris Rn. 23 f.
  • VG Gelsenkirchen, 01.10.2025 - 6 K 3639/23

    Wettvermittlungsstelle, Erlaubnis, Gebühr, Kosten, Gesamtschuld, Gesamtschuldner, …

  • OVG Sachsen, 20.06.2013 - 5 A 714/10
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