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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17.A   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,29842
OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17.A (https://dejure.org/2019,29842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12.07.2019 - 5 A 156/17.A (https://dejure.org/2019,29842)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A (https://dejure.org/2019,29842)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    AsylG § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG § 78 Abs. 4
    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; festgestellter Sachverhalt; neue Tatsachen im Zulassungsverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.08.2018 - A 11 S 1911/18

    Berufungszulassung im Asylprozess; grundsätzliche Bedeutung einer Frage; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17
    Liegt ein solcher Ausnahmefall hingegen nicht vor, müssen die maßgebenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Asylprozess mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO) angegriffen werden, die schon für sich zur Berufungszulassung führen (…vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5; VGH BW, Beschl. v. 29. August 2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 3).

    Jedoch müssen diese neuen Tatsachen dann entweder offenkundig oder unbestritten und aus dem Akteninhalt feststellbar sein (vgl. VGH BW, Beschlüsse v. 26. April 2019 und 29. August 2018 a. a. O.;… Berlit, in GK-AsylG, Stand: April 2016, § 78 Rn. 601).

  • OVG Sachsen, 23.10.2015 - 5 A 80/15

    Berufungszulassung; Asylverfahren; rechtliches Gehör; Überraschungsentscheidung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17
    Rn. 4 Eine Änderung der Sach- und Rechtslage nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils, wie sie der Kläger damit hier behauptet, kann zwar auch im Berufungszulassungsverfahren nach dem Asylgesetz zu berücksichtigen sein, wenn ihre Darlegung innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG einen Berufungszulassungsgrund i. S. v. § 78 Abs. 3 AsylG erfüllt, insbesondere den der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 13/14).

    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 14, m. w. N.).

  • BVerwG, 17.03.2000 - 8 B 287.99

    Anmeldefrist für Restitutionsanträge; Ausschlußfrist; Nachsichtgewährung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17
    Das gilt nur dann nicht, wenn eine ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsfeststellung dazu unterblieben ist, weil das Verwaltungsgericht die Grundsatzfrage anders beantwortet und die Beweisaufnahme deshalb als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (vgl. BVerwG, Beschl. v. 17. März 2000 - 8 B 287.99 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 17.12.2018 - 5 A 1240/18

    Zur fehlenden grundsätzlichen Bedeutung der Frage, ob Müttern bei einer Rückkehr …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17
    Liegt ein solcher Ausnahmefall hingegen nicht vor, müssen die maßgebenden tatsächlichen Feststellungen des Verwaltungsgerichts im Asylprozess mit durchgreifenden Verfahrensrügen (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylG i. V. m. § 138 VwGO) angegriffen werden, die schon für sich zur Berufungszulassung führen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 17. Dezember 2018 - 5 A 1240/18.A -, juris Rn. 5;… VGH BW, Beschl. v. 29. August 2018 - A 11 S 1911/18 -, juris Rn. 3).
  • VGH Baden-Württemberg, 26.04.2019 - A 12 S 2038/18

    Anforderungen an die Berufungszulassung bezüglich einer als grundsätzlich …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17
    Nur dann genügt es, in der Zulassungsschrift den behaupteten Sachverhalt, auf dessen Grundlage sich die Grundsatzfrage stellen soll, schlüssig und glaubhaft darzulegen (vgl. VGH BW, Beschl. v. 26. April 2019 - A 12 S 2038/18 -, juris Rn. 9).
  • OVG Sachsen, 27.01.2015 - A 5 A 586/14

    Asylverfahren, Antrag auf Zulassung der Berufung, grundsätzliche Bedeutung, …

    Auszug aus OVG Sachsen, 12.07.2019 - 5 A 156/17
    Darüber hinaus muss die Antragsschrift zumindest einen Hinweis auf den Grund enthalten, der die Anerkennung der grundsätzlichen, d. h. über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung der Sache rechtfertigen soll (st. Rspr., u. a. SächsOVG, Beschl. v. 27. Januar 2015 - A 5 A 586/14 -, juris Rn. 3).
  • OVG Sachsen, 30.06.2025 - 6 A 263/23

    Zulassung der Berufung; grundsätzliche Bedeutung; Asyl; Togo; neu vorgetragene …

    Das gilt nur dann nicht, wenn eine ordnungsgemäß beantragte Sachverhaltsfeststellung dazu unterblieben ist, weil das Verwaltungsgericht die Grundsatzfrage anders beantwortet und die Beweisaufnahme deshalb als nicht entscheidungserheblich abgelehnt hat (SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris Rn. 6).

    Rn. 7 Neue Tatsachen, wie sie die Klägerin damit hier vorträgt, können indes auch im Berufungszulassungsverfahren nach dem Asylgesetz zu berücksichtigen sein, wenn ihre Darlegung innerhalb der Frist des § 78 Abs. 4 Satz 1 AsylG einen Berufungszulassungsgrund i. S. v. § 78 Abs. 3 AsylG erfüllt, insbesondere den der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache gemäß § 78 Abs. 3 Nr. 1 AsylG (vgl. zu nach Erlass des Urteils entstandenen Tatsachen ["echte Novae"]: SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris Rn. 6, v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 13 f.).

    Diese neuen Tatsachen müssen dann entweder offenkundig oder unbestritten und aus dem Akteninhalt feststellbar sein (SächsOVG, Beschl. vom 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris Rn. 6 m. w. N.), was hier im Hinblick auf die Aussagekraft der vorgelegten Unterlagen allenfalls ansatzweise der Fall sein dürfte (vgl. zu den Anforderungen: § 60a Abs. 2c AufenthG).

    Insoweit ist das Merkmal "nach... unanfechtbarer Ablehnung eines früheren Asylverfahrens" in § 71 Abs. 1 Satz 1 AsylG in dem Sinne auszulegen, dass Unanfechtbarkeit den Ausschluss der rechtlichen Möglichkeit meint, den Streitstoff in einem Berufungsverfahren zur Überprüfung zu stellen (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris Rn. 7, v. 23. Oktober 2015 - 5 A 80/15.A -, juris Rn. 14, m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 03.03.2020 - 6 A 593/18

    Berufungszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung; Fragen der doppelten …

    Die Darlegung dieser Voraussetzungen erfordert wenigstens die Bezeichnung einer konkreten Frage, die sowohl für die Entscheidung des Verwaltungsgerichts von Bedeutung war als auch für das Berufungsverfahren erheblich wäre (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, SächsVBl. 2020, 27 Rn. 2).
  • OVG Sachsen, 15.09.2022 - 1 A 189/22

    Elektronisches Dokument; sicherer Übermittlungsweg; De-Mail; besonderes …

    Rn. 30 Eine solche Bedeutung hat eine Asylsache, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich und obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2022 - 19 A 2131/21

    Darlegung eines Verstoßes gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör im …

    Rn. 21 Vgl. OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2019 - 19 A 3477/18.A -, juris, Rn. 19 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 04.09.2025 - 1 A 379/25

    Afghanistan; grundsätzliche Bedeutung; Verfahrensmangel; Absetzfrist

    Grundsätzliche Bedeutung hat eine Asylsache, wenn mit ihr eine grundsätzliche, bisher höchstrichterlich und obergerichtlich nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine im Bereich der Tatsachenfeststellungen bisher obergerichtlich nicht geklärte Frage von allgemeiner Bedeutung aufgeworfen wird, die sich in dem erstrebten Berufungsverfahren stellen würde und im Interesse der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder der Fortbildung des Rechts berufungsgerichtlicher Klärung bedarf (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris Rn. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2021 - 19 A 1178/20
    Rn. 5 OVG NRW, Beschlüsse vom 13. Januar 2020 - 19 A 3023/19 -, juris, Rn. 5 m. w. N. (zu § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO); vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit einer nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage: OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2019 - 19 A 3477/18.A -, juris, Rn. 19 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, SächsVBl.
  • OVG Sachsen, 17.02.2025 - 3 A 347/24

    Antrag auf Zulassung der Berufung nach Sturz des Assad-Regimes; Vortrag neuer …

    Soweit angenommen wird, dass die Berufungszulassung wegen einer Grundsatzfrage, die auf neuen, vom Verwaltungsgericht nicht festgestellten Tatsachen beruht, dann in Betracht kommt, wenn die neuen Tatsachen offenkundig oder unbestritten und aus dem Akteninhalt feststellbar sind (SächsOVG, Beschl. v. 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris), liegt ein solcher Fall nicht vor.
  • VGH Bayern, 30.03.2023 - 14 ZB 23.30070

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung in einem asylrechtlichen Verfahren …

    Jedoch müssen diese neuen Tatsachen dann entweder offenkundig oder unbestritten oder aus dem Akteninhalt feststellbar sein (vgl. SächsOVG, B.v. 12.7.2019 - 5 A 156/17.A - juris Rn. 6 m.w.N.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.02.2021 - 19 A 1417/20
    Rn. 7 OVG NRW, Beschluss vom 13. Januar 2020 - 19 A 3023/19 -, juris, Rn. 5 m. w. N. (zu § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO); vgl. zur Berücksichtigungsfähigkeit einer nach Erlass des erstinstanzlichen Urteils eingetretenen Änderung der Sach- und Rechtslage: OVG NRW, Beschluss vom 27. November 2019 - 19 A 3477/18.A -, juris, Rn. 19 ff.; Sächs. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, SächsVBl.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.09.2022 - 10 A 2942/20

    Drohen von abschiebungsrechtlich und flüchtlingsrechtlich relevanten Gefahren für …

    Rn. 17 Vgl. hierzu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 29. August 2018 - A 11 S 1911/18 -, juris, Rn. 3. Siehe auch Sächs. OVG, Beschluss vom 12. Juli 2019 - 5 A 156/17.A -, juris, Rn. 5 f.
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