Rechtsprechung
| VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07 |
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Volltextveröffentlichung
- milo.bamf.de
AufenthG 2004, § 60 Abs 1; AuslG 1990, § 51 Abs 1; AsylG, § 73 Abs 1
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- VG Schleswig, 09.12.2004 - 5 A 490/03
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
Diesen Feststellungen schließt sich das erkennende Gericht in ständiger Rechtsprechung (beginnend mit Urteil vom 24.10.2006 - 5 A 490/03 -) an und stellt auf der Grundlage des aktuellen Lageberichts des Auswärtigen Amtes und allgemein zugänglicher Zeitungsberichte ausdrücklich fest, dass sich an der beschriebenen Lage nichts verbessert hat. - BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
Der Widerruf einer Anerkennung als politisch Verfolgter ist nach § 73 AsylVfG nur zulässig, wenn sich die für die Beurteilung der Verfolgungslage maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Klägers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist; eine Änderung der Erkenntnislage oder deren abweichende Würdigung genügt nicht (BVerwG, Urteil vom 01.11.2005 - 1 C 21.04 -, juris). - OVG Niedersachsen, 18.07.2006 - 11 LB 75/06
Anerkennung eines türkischen Staatsangehörigen kurdischer Volkszugehörigkeit und …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
Hinsichtlich der Situation von Kurden, die in der Türkei in den Verdacht der Unterstützung der PKK geraten sind und zur Menschenrechtslage nach Einleitung des Reformprozesses in der Türkei hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht grundlegend (Urteil vom 18.07.2006 - 11 LB 75/06 -, Rechtsprechungsdatenbank des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts im Internet) festgestellt, dass auch nach der Einleitung bzw. Durchführung des Reformprozesses und der Neufassung der Vorschriften des Anti-Terror- Gesetzes weiterhin im Einzelfall mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit eine politische Verfolgung angenommen werden muss.
- BVerwG, 24.11.1992 - 9 C 3.92
Anforderungen an den Entzug der Asylberechtigung - Prognosemaßstab der …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
Das Bundesverwaltungsgericht hat bereits in seiner Entscheidung vom 24.11.1992 (- 9 C 3/92 -, juris) ausgeführt: "Ist die Anerkennung erfolgt, weil der Ausländer Verfolgung erlitten hat oder als ihm bevorstehend befürchten musste, so können die Anerkennungsvoraussetzungen nur dann als weggefallen angesehen werden, wenn der Betroffene vor künftiger Verfolgung sicher ist." Danach ist der herabgestufte Prognosemaßstab auch in den Fällen anzuwenden, in denen die Flüchtlingseigenschaft aufgrund drohender politischer Verfolgung wegen des Vorliegens von Nachfluchtgründen festgestellt worden ist. - VGH Baden-Württemberg, 16.03.2004 - A 6 S 219/04
Aufhebung der Flüchtlingseigenschaft betreffend Flüchtlinge albanischer …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
Das Bundesverwaltungsgericht hat in dieser Entscheidung zwar dem Wortlaut nach auf die "für die Flucht maßgeblichen" Verfolgungsmaßnahmen abgestellt, der negativer Prognosemaßstab gilt aber auch für Personen, die nicht bereits im Heimatland Vorverfolgung erlitten hatten, sondern "unter dem Druck einer mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit drohenden Verfolgung ausgereist und deshalb ebenfalls als vorverfolgt anzusehen sind" (VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 16.03.2004 - A 6 S 219/04 -, juris). - VG Freiburg, 25.07.2006 - A 6 K 11023/05
Asylanerkennung; Widerruf; keine Verbesserung der Verhältnisse für Yeziden in der …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
§ 73 AsylVfG in der Auslegung durch das Bundesverwaltungsgericht stimmt mit Art. 1 GFK überein, weil auch das BVerwG auf eine einschneidende und dauerhafte Änderung der Verhältnisse abstellt (…BVerwG, aaO; VG Freiburg, Urteil vom 25.07.2006 - A 6 K 11023/05 -, AuAS 2006, (224)). - VG Göttingen, 27.08.2004 - 2 A 54/04
Asylberechtigter; Baath-Partei; Flüchtlingseigenschaft; herausgehobene; Irak; …
Auszug aus VG Braunschweig, 26.10.2007 - 5 A 198/07
Die Voraussetzungen für eine Asylanerkennung liegen danach dann nicht mehr vor, wenn sich die maßgeblichen Verhältnisse nach Ergehen des bestandskräftigen Anerkennungsbescheides dauerhaft erheblich geändert haben, wobei es unerheblich ist, ob die Anerkennung rechtswidrig oder rechtmäßig war (…BVerwG, aaO) Dabei ist die Beendigungsklausel des Art. 1 C Ziffer 5 GFK zu berücksichtigen (…BVerwG, aaO, VG Göttingen, Urteil vom 27.08.2004 - 2 A 54/04 -, Rechtsprechungsdatenbank des Nds. OVG), wonach die Flüchtlingseigenschaft entfällt, wenn wegen des Wegfalls der anerkennungsbegründenden Umstände der Flüchtling es nicht mehr ablehnen kann, den Schutz des Staates in Anspruch zu nehmen, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt.
- VG Arnsberg, 16.01.2008 - 10 K 3721/06 Zu dieser Entscheidung gelangt das Gericht unter besonderer Berücksichtigung einerseits der Rechtsprechung des OVG NRW-vgl. zur Fortführung der Rechtsprechung betreffend die Behandlung schwerer psychischer Krankheiten im Kosovo bzw. in Serbien im allgemeinen und im jeweiligen Einzelfall aufgrund des individuellen Krankheitsbildes bei Berücksichtigung der sonstigen persönlichen Verhältnisse Beschluss des 13. Senats vom 27. Juli 2007 (13 A 2745/04.A) und Beschlüsse des 5. Senats vom 20. August 2007 (5 A 3332/06.A) und vom 17. Dezember 2007 (5 A 198/07.A) -, sowie unter besonderer Berücksichtigung des Vorbringens des Klägers und seiner Ehefrau im Rahmen der mündlichen Verhandlung bei besonderer Berücksichtigung auch des sog. Sachkundebeschlusses des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 24. Mai 2006 - 1 B 118.05 -.
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