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Rechtsprechung
   VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,39840
VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11 (https://dejure.org/2012,39840)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05.12.2012 - 5 A 2252/11 (https://dejure.org/2012,39840)
VG Oldenburg, Entscheidung vom 05. Dezember 2012 - 5 A 2252/11 (https://dejure.org/2012,39840)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 35 Abs 1 Nr 4 BauGB; § 35 Abs 1 Nr 6 BauGB; § 35 Abs 2 BauGB; § 35 Abs 4 S 1 Nr 6 BauGB
    Biogasanlage; Biomasseanlage; Blockheizkraftwerk; Satelliten-Blockheizkraftwerk

  • ponte-press.de PDF (Volltext/Auszüge)

    Immissionsschutzrechtliche Änderungsgenehmigung - hier: Satelliten-Blockheizkraftwerk im Außenbereich

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 16.06.1994 - 4 C 20.93

    Bauplanungsrecht: Privilegierung von Windkraftanlagen

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Für eine entsprechende Aussage zu § 35 Abs. 1 Nr. 3 oder Nr. 4 BauGB bestand schon deshalb kein Anlass, weil diese Privilegierungstatbestände - anders als Nr. 1 - bis dahin ohnehin regelmäßig nicht als geeignet angesehen worden waren, eine privilegierte Zulassung von Biogasanlagen im Außenbereich zu begründen (vgl. Fillgert, AgrarR 2002, 341, 343 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BVerwG v. 16. Juni 1994, BVerwGE 96, 95 ff. = NVwZ 1995, 64 ff., wo eine Privilegierung von Windkraftanlagen nach diesen, seinerzeit in § 35 Abs. 1 Nr. 4 und 5 BauGB geregelten Tatbeständen abgelehnt wurde).

    Rn. 50 Aber selbst wenn man die Anwendbarkeit des § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB bejahen sollte, dürfte entsprechend der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgericht zu Windenergieanlagen (Urteil vom 18. Februar 1983 - BVerwG 4 C 10.82 - BVerwGE 67, 41 zu § 35 Abs. 1 Nr. 5 BBauG, der inhaltlich in etwa § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB entspricht; Urteil vom 16. Juni 1994 - BVerwG 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95) eine Privilegierung abzulehnen sein.

    Rn. 51 3. Die Zulässigkeit des Blockheizkraftwerks nach der für öffentliche Versorgungseinrichtungen vorgesehenen Privilegierung in § 35 Abs. 1 Nr. 3 BauGB scheidet außer aufgrund der - wie ausgeführt - für Biomasseanlagen speziellen Regelung in § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB auch deshalb aus, weil die geplante Anlage - wie auch der Kläger zugesteht - die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht nur für gewerbliche Betriebe, sondern auch für Vorhaben der öffentlichen Versorgung erforderliche Ortsgebundenheit nicht aufweist (vgl. nur BVerwG, Urteil vom 16. Juni 1994 - 4 C 20.93 - BVerwGE 96, 95).

  • BVerwG, 04.11.2008 - 4 B 44.08

    "Mitgezogene" Privilegierung einer Windenergieanlage für einen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG, Beschluss vom 4. November 2008 - 4 B 44.08 - juris) zu landwirtschaftlichen Betrieben nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB sei ein Vorhaben nicht zulässig, wenn der betriebsbezogene Anteil der Energieversorgung den zur Einspeisung in das öffentliche Netz bestimmten Anteil nicht deutlich überwiege, weil es in diesen Fällen an der dienenden Funktion der Anlage fehle.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2008 (a.a.O.) beziehe sich auf Windkraftanlagen, die in ihrer baulichen Dimension nicht mit Blockheizkraftwerken vergleichbar seien.

    Der Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 4. November 2008 (a.a.O.) beziehe sich zwar auf Windkraftanlagen, sei aber auf Blockheizkraftwerke übertragbar.

  • BVerwG, 17.09.1991 - 4 B 161.91

    Bauplanungsrecht: Voraussetzungen für die Annahme einer betrieblichen Erweiterung …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Die bauliche Erweiterung eines gewerblichen Betriebes nach § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB setzt darüber hinaus aber voraus, dass ein funktionaler Zusammenhang zwischen den bereits bestehenden baulichen Anlagen und dem neuen Vorhaben besteht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 17. September 1991 - 4 B 161.91 - BRS 52 Nr. 84).

    Einen Anhaltspunkt hierfür bietet der Begriff des "Dienens" für die Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (…Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 35 Rn. 163; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Juni 1999 - 1 L 94/98 - NordÖR 2001, 212 unter Hinweis auf BVerwG, Beschluss vom 17. September 1991 -, a.a.O., das zumindest "auf die durchaus vergleichbare Sachlage nach § 35 Abs. 1 BauGB" verweist).

  • BVerwG, 03.11.1972 - IV C 9.70

    Begriff der Landwirtschaft und des "Dienens"

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Das ist dann nicht der Fall, wenn es zwar nach seinem Verwendungszweck gerechtfertigt sein mag, nach seiner Beschaffenheit, Gestaltung oder Ausstattung aber nicht durch diesen Verwendungszweck erschöpfend geprägt wird (so grundlegend zum Begriff des "Dienens" in § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauGB: BVerwG, Urteil vom 3. November 1972 - IV C 9.70 - BVerwGE 41, 138, Rn. 19 nach juris).
  • BVerwG, 17.02.2011 - 4 C 9.10

    Begünstigte Vorhaben; Beeinträchtigung öffentlicher Belange; Entgegenstehen …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB lässt Bauvorhaben, die der Erweiterung eines im Außenbereich bereits zulässigerweise errichteten Betriebs dienen, nur deshalb bevorzugt zu, weil der Außenbereich an dieser Stelle durch die vorhandenen zum Betrieb gehörenden baulichen Anlagen bereits vorgeprägt ist und deshalb angenommen werden kann, die Situation vor Ort habe sich auf diese bauliche Nutzung eingestellt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2011 - 4 C 9.10 - BVerwGE 139, 21, Rn. 21 nach juris).
  • BVerwG, 17.02.1984 - 4 C 56.79

    Verlust der Genehmigungsfähigkeit eines Außenbereichsvorhabens durch …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Gegenüber einem - wie hier - nicht privilegierten Vorhaben im Außenbereich setzt sich die Darstellung "Fläche für die Landwirtschaft" im Flächennutzungsplan in der Regel durch, sofern nicht besondere Umstände vorliegen, nach denen diese Darstellung für das Vorhabengrundstück keine Aussagekraft haben kann (BVerwG, Urteil vom 17. Februar 1984 - 4 C 56.79 - Buchholz 406.11 § 35 BBauG Nr. 211, m.w.N.).
  • BVerwG, 06.10.1989 - 4 C 28.86

    Ziele der Raumordnung und Landesplanung - Freihalteinteresse - Starker …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Allerdings bedarf es einer konkreten standortbezogenen Aussage zugunsten einer landwirtschaftlichen Nutzung mit verdrängender Wirkung nur für privilegiert zulässige Vorhaben nach § 35 Abs. 1 BauGB (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 6. Oktober 1989 - 4 C 28.86 - Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 258).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.06.1999 - 1 L 94/98

    Bauplanungsrecht: Erweiterung eines gewerblichen Betriebes im Außenbereich, …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Einen Anhaltspunkt hierfür bietet der Begriff des "Dienens" für die Erweiterung landwirtschaftlicher Betriebe nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB (…Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 35 Rn. 163; OVG Schleswig, Urteil vom 17. Juni 1999 - 1 L 94/98 - NordÖR 2001, 212 unter Hinweis auf BVerwG…, Beschluss vom 17. September 1991 -, a.a.O., das zumindest "auf die durchaus vergleichbare Sachlage nach § 35 Abs. 1 BauGB" verweist).
  • BVerwG, 29.04.1964 - I C 30.62

    Außenbereich

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Die Formulierung "im Einzelfall" bringt nur zum Ausdruck, dass ein Vorhaben abweichend von dem Grundgedanken des § 35 BauGB, nach dem die bauliche Nutzung grundsätzlich den Teilen des Gemeindegebietes vorbehalten ist, die rechtlich oder tatsächlich als Bauland dienen, durch Verwaltungsakt zugelassen werden darf (BVerwG, Urteil vom 29. April 1964 - I C 30.62 - BVerwGE 18, 247;… Söfker, in: Ernst/ Zinkahn/ Bielenberg/ Krautzberger, a.a.O., § 35 Rn. 73).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 7 C 6.08

    Biogasanlage; Blockheizkraftwerk; Außenbereich; Biomasse; Anknüpfungspunkt; …

    Auszug aus VG Oldenburg, 05.12.2012 - 5 A 2252/11
    Deshalb würden die vom Gesetzgeber in Nr. 6 a) bis d) festgelegten einschränkenden Voraussetzungen, die sogar für die wegen ihrer Verbindung mit einem bereits bestehenden Betrieb im Außenbereich (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 11. Dezember 2008 - 7 C 6.08 -, zit. nach juris, Rn 18) in besonderer Weise "außenbereichsgebundenen" Anlagen gelten, häufig leer laufen, da auf § 35 Abs. 1 Nr. 3 oder 4 BauGB ausgewichen werden könnte.
  • BVerwG, 18.02.1983 - 4 C 10.82

    Windenergieanlage - Windkraftanlage - Außenbereich - Betrieb - Privilegierung - …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.04.2009 - 11 S 59.08

    Rechtmäßige Genehmigung einer Biogasanlage im Außenbereich bei Ersetzung des …

  • VG Schwerin, 13.03.2014 - 2 A 1086/12

    Biogasanlage - Anschluss an den im Außenbereich privilegierten Basisbetrieb

    Der Anwendungsbereich dieser Privilegierungstatbestände ist bereits nicht eröffnet, da § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB eine abschließende Regelung von Vorhaben zur energetischen Nutzung von Biomasse enthält (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 6.4.2009 - OVG 11 S 59.08 - VG B-Stadt, Urteil v. 5.12.2012 - 5 A 2252/11 - VG München, Urteil v. 29.6.2011, a.a.O.; zitiert nach Juris).
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