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| VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2342/09 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beseitigung von Zweifeln an der Bezeichnung eines Inhaltsadressaten eines Abgabenbescheides durch Auslegung; Objektiver Empfängerhorizont des Betroffenen als maßgeblicher Bezugspunkt für die Auslegung
Verfahrensgang
- VG Darmstadt, 07.07.2009 - 4 K 171/08
- VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2342/09
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 25.02.1994 - 8 C 2.92
Abgabenbescheid "z.Hd." des Wohnungseigentumsverwalters - (vgl. für …
Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2342/09
Maßgeblich ist insofern nicht die Sicht eines außenstehenden Dritten, sondern allein, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BVerwG, Beschluss vom 6. September 2008 - 7 B 10.08 -, Juris; Urteil vom 24. Februar 1994 - 8 C 2.92 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 = KStZ 1995, 73). - BFH, 01.12.2004 - II R 10/02
Anteilsvereinigung; Gesellschaften mit demselben Alleingesellschafter
Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2342/09
Solange deshalb unter Berücksichtigung dessen keine Zweifel an der Identität des Bescheidadressaten auftreten, ist ein Fehler in der namentlichen Bezeichnung unschädlich (BFH, Urteil vom 1. Dezember 2004 - II R 10/02 -, BFH/NV 2005, 1365 = HFR 2005, 1103). - BVerwG, 06.09.2008 - 7 B 10.08
Ausübung des denkmalschutzrechtlichen Vorkaufsrechts eines beklagten Landes aus …
Auszug aus VGH Hessen, 13.01.2010 - 5 A 2342/09
Maßgeblich ist insofern nicht die Sicht eines außenstehenden Dritten, sondern allein, wie der Betroffene selbst nach den ihm bekannten Umständen den Verwaltungsakt unter Berücksichtigung von Treu und Glauben verstehen musste (BVerwG, Beschluss vom 6. September 2008 - 7 B 10.08 -, Juris; Urteil vom 24. Februar 1994 - 8 C 2.92 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 = KStZ 1995, 73).
- VG Cottbus, 26.11.2020 - 1 K 720/13 Allerdings lässt sich anhand einer an den Grundsätzen von Treu und Glauben ausgerichteten Auslegung aus Sicht der Klägerin als Empfängerin des Bescheides unzweifelhaft erkennen, dass sie Adressatin des Bescheides und damit Steuerschuldnerin war (vgl. VGH Hessen, Urteil vom 13. Januar 2010 - 5 A 2342/09 -, juris Rn. 37).
- VG Cottbus, 07.05.2019 - 4 K 1376/17
Abgabenrechtliche Nebenforderung
Rn. 45 An wen sich ein Abgabenbescheid inhaltlich richtet, ist unter Berücksichtigung des objektiven Empfängerhorizonts zu ermitteln (Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 16.02.2009 - 4 L 344/08 -, juris; Oberverwaltungsgericht des Saarlandes, Beschluss vom 27. April 2017 - 2 A 129/16 -, juris; BVerwG, Beschluss vom 6. September 2008 - 7 B 10.08 -, Juris; Urteil vom 24. Februar 1994 - 8 C 2.92 -, Buchholz 401.84 Benutzungsgebühren Nr. 68 = KStZ 1995, 73; BFH…, Urteil vom 1. Dezember 2004 - II R 10/02 -, BFH/NV 2005, 1365 = HFR 2005, 1103; Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 13. Januar 2010 - 5 A 2342/09 -, Rn. 36, juris). - VG Darmstadt, 28.10.2015 - 4 K 1852/14
Grundsteuer
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat in seinem Urteil vom 13. Januar 2010 (Az.: 5 A 2342/09 -, HSGZ 2010, 238, m.w.N.) darauf hingewiesen, dass gemäß § 157 Abs. 1 Satz 2 AO essenzieller Bestandteil jedes Steuerbescheides die Angabe des Inhaltsadressaten als Steuerschuldner ist.
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