Rechtsprechung
| VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 11 HessKAG, der Gemeinde Steffenberg StrBS
Straßenausbaubeitrag - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BauGB § 127 Abs. 2 Nr. 1; HessKAG § 11 Abs. 1
Natürliche Betrachtungsweise als Maßstab bei der Festlegung der Beitragsentstehung für einen Stichweg als Annex Teil des Hauptstraßenzuges im Ausbaubeitragsrecht; Abrechnung als selbstständige Erschließungsanlage eines an eine bereits endgültig hergestellte ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Natürliche Betrachtungsweise als Maßstab bei der Festlegung der Beitragsentstehung für einen Stichweg als Annex Teil des Hauptstraßenzuges im Ausbaubeitragsrecht; Abrechnung als selbstständige Erschließungsanlage eines an eine bereits endgültig hergestellte ...
Verfahrensgang
- VG Gießen, 24.06.2009 - 2 K 1259/08
- VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
- BVerwG, 08.11.2010 - 9 B 73.10
Papierfundstellen
- DVBl 2010, 1185
- DÖV 2010, 864
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 18.05.1990 - 8 C 80.88
Beitragsfähige Erschließungsanlage - Anlegung einer befahrbaren Stichstraße
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Hinsichtlich des Erschließungsbeitragsrechts gilt deshalb in diesen Ausnahmefällen ein derartiger Stichweg als selbstständige - und damit selbstständig abrechenbare - Erschließungsanlage (vgl. BVerwG, Urteil vom 18. Mai 1990 - 8 C 80.88 -, Buchholz 406.11 § 127 BauGB Nr. 61;… Driehaus, a.a.O., § 12 Rdnr 16 mwNw). - BVerwG, 25.01.1985 - 8 C 106.83
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Beitragserschließungskosten für eine Straße - …
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Vermitteln die örtlichen Verhältnisse den Eindruck einer reinen Zufahrt, sind sie in der Regel als unselbstständige Anhängsel zu qualifizieren (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1995 - 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 und vom 25. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 zum Erschließungsbeitragsrecht). - BVerwG, 23.06.1995 - 8 C 33.94
Erschließungsbeitragsrechtliche Beurteilung eines aus einer befahrbaren und einer …
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Vermitteln die örtlichen Verhältnisse den Eindruck einer reinen Zufahrt, sind sie in der Regel als unselbstständige Anhängsel zu qualifizieren (vgl. dazu: BVerwG, Urteile vom 23. Juni 1995 - 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695 und vom 25. Januar 1985 - 8 C 106.83 -, Buchholz 406.11 § 131 BBauG Nr. 59 zum Erschließungsbeitragsrecht).
- OVG Niedersachsen, 30.01.1998 - 9 M 2815/96
Begriff der öffentlichen Einrichtung; Straßenausbaubeitrag; Öffentliche …
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 22. August 2006 (5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = KStZ 2007, 77) unter Hinweis auf das Urteil des OVG Lüneburgs vom 30. Januar 1998 (9 M 2815/96 -, NVwZ-RR 1999, 196) ausgeführt, dass bei unterschiedlicher Verkehrsbedeutung einer Sackgasse - zwangsläufig Anliegerverkehr - und des Hauptstraßenzugs, von dem sie abzweigt, sich darin gerade die anlagenmäßige Selbstständigkeit der Sackgasse ausdrücken kann. - VG Gießen, 24.06.2009 - 2 K 1259/08
Ausbaubeiträge, Selbständigkeit einer Stichstraße
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 24. Juni 2009 - 2 K 1259/08.GI - abgeändert. - VGH Hessen, 22.08.2006 - 5 TG 1481/06
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Zwar hat der Senat in seinem Beschluss vom 22. August 2006 (5 TG 1481/06 -, HSGZ 2006, 423 = KStZ 2007, 77) unter Hinweis auf das Urteil des OVG Lüneburgs vom 30. Januar 1998 (9 M 2815/96 -, NVwZ-RR 1999, 196) ausgeführt, dass bei unterschiedlicher Verkehrsbedeutung einer Sackgasse - zwangsläufig Anliegerverkehr - und des Hauptstraßenzugs, von dem sie abzweigt, sich darin gerade die anlagenmäßige Selbstständigkeit der Sackgasse ausdrücken kann. - VGH Hessen, 11.04.2007 - 5 TG 219/07
Auszug aus VGH Hessen, 08.07.2010 - 5 A 2373/09
Soweit der Senat in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes im Rahmen einer summarischen Überprüfung in seinem Beschluss vom 11. April 2007 (5 TG 219/07) in einem ähnlichen Fall ohne ausführliche Auseinandersetzung mit dieser Problematik zu einem anderen Ergebnis kommen ist, wird daran nicht festgehalten.
- VG Gießen, 02.09.2026 - 2 K 506/22 u.a. VGH Kassel, B. v. 22.08.2006 - 5 TG 1481/06 -, BeckRS 2006, 26548; U. v. 08.07.2010 - 5 A 2373/09 -, LKRZ 2010, 382; BVerwG, U. v. 09.11.1984 - 8 C 77/83 -, NVwZ 1985, 346; U. v. 25.01.1985 - 8 C 106.83 -, NVwZ 1985, 753; U. v. 23.06.1995 - 8 C 33.94 -, NVwZ-RR 1995, 695; zugleich stRspr d. hiesigen Kammer).
Dass der Stichweg selbst (noch) nicht oder nicht endgültig ausgebaut ist, steht der Heranziehung nicht entgegen, da es sich um eine einheitliche Einrichtung handelt und das Grundstück über den Stichweg die ausgebaute Straße in anspruchsrelevanter Weise nutzen kann (vgl. VGH Kassel, U. v. 08.07.2010 - 5 A 2373/09 -, LKRZ 2010, 382; VG Frankfurt a.M., U. v. 30.01.2002 - 6 E 3947/99 -, BeckRS 2002, 21003).
- VGH Hessen, 08.02.2017 - 5 B 3030/16
Straßenbeitrag
Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56; Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = KStZ 2011, 109).Vielmehr ist die jeweilige Verkehrsbedeutung der Stichstraße - und ihr Verhältnis zur Verkehrsbedeutung des Hauptstraßenzugs - nur eines der Kriterien neben den oben genannten, nach den im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob eine selbstständige Anlage vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Mai 2013 - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58; Urteil vom 8. Juli 2010, a.a.O.).
- VGH Hessen, 13.06.2012 - 5 A 893/11
Erschließungsbeitrag
Der ausschlaggebende Gesamteindruck hat sich auch nicht allein an Straßennamen, Grundstücksgrenzen oder dem zeitlichen Ablauf von Planung und Bauausführung auszurichten, sondern, ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise, an der Straßenführung, der Straßenlänge, der Straßenbreite und der Straßenausstattung (ständige Rechtsprechung vgl. etwa Urteile des Senats vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, KStZ 2011, 109 zum Ausbaubeitrag, und vom 22. August 2007 - 5 UE 1466/06 - BVerwG, Urteil vom 10. Juni 2009 - 9 C 2.08 -, NVwZ 2009, 1369, 1370;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage, § 12 Rdnr. 6 m.w.N.).
- VGH Hessen, 08.02.2017 - 2 L 2760/16
Wann ist ein Stichweg eine selbstständige Anlage?
Insofern ist für die Beurteilung der Reichweite einer als öffentliche Einrichtung anzusehenden Straßenanlage ausgehend von einer natürlichen Betrachtungsweise maßgeblich auf das durch die tatsächlichen Verhältnisse geprägte Erscheinungsbild (etwa Straßenführung, Straßenbreite, Straßenlänge und Straßenausstattung) abzustellen (vgl. Beschluss des Senats vom 6. Dezember 2005 - 5 TG 1729/05 -, HSGZ 2006, 56; Urteil vom 8. Juli 2010 - 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = KStZ 2011, 109).Vielmehr ist die jeweilige Verkehrsbedeutung der Stichstraße - und ihr Verhältnis zur Verkehrsbedeutung des Hauptstraßenzugs - nur eines der Kriterien neben den oben genannten, nach den im konkreten Einzelfall zu bestimmen ist, ob eine selbstständige Anlage vorliegt (vgl. Beschluss des Senats vom 28. Mai - - 5 A 579/13.Z -, HSGZ 2014, 58; Urteil vom 8. Juli 2010, a.a.O.).
- VGH Hessen, 28.05.2013 - 5 A 579/13
Straßenbeitrag
Insofern hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 8. Juli 2010 (- 5 A 2373/09 -, HSGZ 2010, 317 = LKRZ 2010, 382) - auch in Auseinandersetzung mit der Entscheidung vom 22. August 2006 - darauf hingewiesen, dass für die Entscheidung der Frage, ob ein Stichweg als Annex Teil des Hauptstraßenzuges ist, im Ausbaubeitragsrechts die natürliche Betrachtungsweise aus Sicht eines objektiven Betrachters im Zeitpunkt der Beitragsentstehung maßgeblich ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 15.09.2011 - 4 L 155/11
Straßenausbaubeitrag: Sackgasse als selbständige Verkehrsanlage
Sofern die Sackgasse, die - wie hier - nach den tatsächlichen Verhältnissen eigentlich als unselbständig anzusehen wäre, eine andere Verkehrsbedeutung hat als die Straße, in die sie einmündet, so dass Hauptstraße und Sackgasse nach der Straßenausbaubeitragssatzung mit unterschiedlichen Anliegeranteilen abzurechnen wären, sind sie - unabhängig von der Kürze des Wegestücks - rechtlich als unterschiedliche Einrichtungen zu behandeln (vgl. ThürOVG, Beschl. v. 16.12.2008 - 4 EO 435/03 -, NdsOVG, Beschl. v. 30.01.1998 - 9 M 2815/96 -, BayVGH, Beschl. v. 21.12.2004 - 6 CS 04.1417 -, SächsOVG, Beschl. v. 18.08.2008 - 5 A 198/08 -, alle zit. nach JURIS;… Driehaus, a. a. O., § 31 Rdnr. 10 und Driehaus, Der Anlagebegriff im Erschließungs- und im Straßenbaubeitragsrecht, ZMR 1997, S. 445 [450]; a. A. OVG RP, Beschl. v. 27.09.2006 - 6 A 10418/06 -, zit. nach JURIS; vermittelnd HessVGH, Urt. v. 08.07.2010 - 5 A 2373/09 -, zit. nach JURIS). - VG Gießen, 12.03.2025 - 2 K 2403/20
Grundhafte Straßenerneuerung
Insofern decken sich regelmäßig der erschließungsbeitragsrechtliche Anlagenbegriff und der Begriff einer Straße als öffentliche Einrichtung im Sinne des Ausbaubeitragsrechts (…vgl. BVerwG, Urt. v. 25.01.2021 - 9 C 1.19 -, Rn. 31; Hess. VGH, Urt. v. 08.07.2010 - 5 A 2373/09 -, Rn. 16 mit weiteren Nachweisen; jeweils juris).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".