Rechtsprechung
| VG Greifswald, 23.06.2010 - 5 A 276/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 23.06.2010 - 5 A 276/08
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 16.10.2013 - 3 L 170/10
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Rostock, 27.09.2012 - I Ws 133/12
Untreue: Hinreichender Tatverdacht der Untreue in der Alternative des …
Dieser Auffassung hat sich mittlerweile das VG Greifswald angeschlossen (5 A 1839/08 Bl. 6 f. UA, 5 A 276/08 Bl. 10 f. UA). - VG Greifswald, 06.04.2017 - 5 A 611/14
Bauplanungs-, Bauordnungs- und Städtebauförderungsrecht
Ein "Entsprechen" in diesem Sinne liegt dabei erst dann vor, wenn die nähere Umgebung wegen ihrer Bebauung als Kerngebiet gem. § 7 BauNVO eingestuft werden kann, ohne dass dies bisher förmlich geschehen wäre (vgl. VG Greifswald, Urteil vom 23. Juni 2010 - 5 A 276/08 -, S. 6 d. Umdr.).Hinzu kommt bei ihm, dass er als Kläger in einem bereits durchgeführten Klageverfahren (5 A 276/08, 3 L 170/10 ) gegen eine zurückgenommene Investitionsbescheinigung keinerlei Angaben zu der nunmehr behaupteten Anhörung gemacht hat, was die Glaubhaftigkeit seiner jetzigen Aussage zusätzlich mindert.
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