Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 05.10.2022 - 5 A 281/21 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
GG Art. 3 i. V. m. Art. 12, BBiG § 65 Abs. 1, BBiG § 66
Fachpraktiker, ; Ausbildung, ; Nachteilsausgleich; Chancengleichheit; Abschlussprüfung; Ausbildungsregelung; Lernbehinderung; Legasthenie - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Fachpraktiker; Ausbildung; Nachteilsausgleich; Chancengleichheit; Abschlussprüfung; Ausbildungsregelung; Lernbehinderung; Legasthenie
- rechtsportal.de
Möglichkeit der Gewährung eines Nachteilsausgleichs (hier in Form eines Vorlesers) bei der Abschlussprüfung von Berufsausbildungen
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Anspruch eines lernbehinderten Auszubildenden auf Gewährung eines Nachteilsausgleichs
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 24.03.2021 - 7 K 1039/20
- OVG Sachsen, 05.10.2022 - 5 A 281/21
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 29.07.2015 - 6 C 35.14
Rechtschreibstörung (Legasthenie); Abitur; schriftliche Prüfungen, Gebot der …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2022 - 5 A 281/21
Die typische Ausgleichsmaßnahme in schriftlichen Prüfungen ist die Verlängerung der Bearbeitungszeit; in Betracht kommt auch die Benutzung technischer Hilfsmittel (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, juris Rn. 15 f.).Hinzu kommt eine Rechtschreibschwäche; die Rechtschreibung von Legasthenikern ist überdurchschnittlich fehlerbehaftet (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, juris Rn. 18 f. m. w. N.).
Rn. 84 Zwar ist regelmäßig Prüflingen, die an Legasthenie leiden, zur Herstellung der Chancengleichheit in schriftlichen Prüfungen als Nachteilsausgleich (nur) eine angemessene Verlängerung der Bearbeitungszeit zu gewähren, wodurch die langsamere Lese- und Schreibgeschwindigkeit kompensiert werden kann (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, juris Rn. 18 f. m. w. N.;… Jeremias, in: Niehues/Fischer/Jeremias, Prüfungsrecht, 7. Aufl. 2018, Rn. 260 m. w. N.).
Es gibt keinen Grund, der es rechtfertigen könnte, die Beachtung des Gebots der Chancengleichheit durch Gewährung eines Nachteilsausgleichs in der Prüfung im Zeugnis zu dokumentieren (BVerwG, Urt. v. 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, juris Rn. 17 m. w. N.).
Im vorliegenden Fall geht es um Nachteilsausgleich, nicht um sog. Notenschutz (vgl. BVerwG, Urt. v. 29. Juli 2015 - 6 C 35.14 -, juris Rn. 22 f.).
- VG Gießen, 19.11.2019 - 8 K 3432/17
Nachteilsausgleich - Übertragung der Prüfungsfragen in "Einfache Sprache" durch …
Auszug aus OVG Sachsen, 05.10.2022 - 5 A 281/21
Anders als im von der Beklagten zitierten Fall, über den das Verwaltungsgericht Gießen (Urt. v. 19. November 2019 - 8 K 3432/17.GI -) zu entscheiden hatte, geht es im vorliegenden Fall nicht um eine Übertragung der Aufgabenstellung in sog. leichte Sprache.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2024 - 19 B 1217/23
Einsatz eines Lesestifts in schriftlichen Arbeiten als Maßnahme des …
Rn. 25 BVerwG, Urteil vom 29. Juli 2015, a. a. O., Rn. 18 f.; Sächs. OVG, Urteil vom 5. Oktober 2022 - 5 A 281/21 -, juris, Rn. 84.
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