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| VG Schwerin, 29.11.2016 - 5 A 3141/16 |
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Verfahrensgang
- VG Schwerin, 29.11.2016 - 5 A 3141/16
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2020 - 4 LB 7/17
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 18.05.2020 - 4 LB 7/17
Voraussetzungen der Belehrung nach § 33 Abs. 4 AsylVfG 1992
Das Urteil des Verwaltungsgerichts B-Stadt vom 29. November 2016 - 5 A 3141/16 As SN - wird geändert.Das Verwaltungsgericht hat die Klage mit Urteil vom 29. November 2016 - 5 A 3141/16 As SN - abgewiesen.
Rn. 9 das Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 29. November 2016 - 5 A 3141/16 As SN - zu ändern und den Bescheid des Bundesamts vom 25. Oktober 2016 aufzuheben.
- VG Schwerin, 28.04.2021 - 15 B 402/21
Einstellungsentscheidung des BAMF nach Rücknahmefiktion wegen Nichtbetreibens; …
Auch scheint die Ladung nur über den Bevollmächtigten rechtlich nicht in Frage gestellte Praxis zu sein (vgl. OVG Greifswald…, Beschluss vom 18. Mai 2020 - 4 LB 7/17 -, Rn. 23 , juris, nur zur Frage, wie die dem Bevollmächtigten zugleich übersandte Belehrung nach § 33 Abs. 4 AsylG gefasst sein muss; VG Hannover…, Urteil vom 17. September 2019 - 7 A 3887/17 -, Rn. 34, juris, mit Blick auf die förmliche Zustellung, § 7 Abs. 1 Satz 1 VwZG; VG Würzburg…, Beschluss vom 24. März 2017 - W 5 S 17.31216 -, Rn. 27, juris, nur zur Frage genügender Entschuldigung aufgrund verspäteten Weiterleitens durch den Bevollmächtigten; VG Schwerin, Urteil vom 29. November 2016 - 5 A 3141/16 As SN, insofern nicht bemängelt durch die vorgenannte Entscheidung des OVG).
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