Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 60 Abs 1 AufenthG; Art 10 EGRL 83/2004; Art 9 EGRL 83/2004
Ahmadi; Ahmadiyya; Gruppenverfolgung; Pakistan - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
- VG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 A 3236/10
- VG Oldenburg, 30.01.2017 - 5 A 3236/10
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (39)
- OLG München, 17.02.2011 - U 3237/10
Bierlieferungsvertrag: Einräumung einer Dienstbarkeit zur Absicherung eines …
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Rn. 2 Am 7. April 2002 schloss der Kläger im Wege der Fernheirat durch Stellvertreter die Ehe mit Frau …., der Klägerin im Verfahren 5 A 3237/10.Rn. 17 Hinsichtlich des Sachverhalts und des Vorbringens der Beteiligten im Übrigen wird auf den Inhalt der Gerichtsakte in diesem Verfahren, der Gerichtsakte im Verfahren 5 A 3237/10, der beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Beklagten und der Ausländerakten des Landkreises Vechta in diesem Verfahren sowie in dem Verfahren 5 A 3237/10 Bezug genommen.
Sie habe ihren Mann im Krankenhaus nicht besuchen können, weil sie durch die erlittenen Schläge nicht habe laufen können (Bl. 58, 60, 61 der Beiakte A im Verfahren 5 A 3237/10).
Dass ein angeblich mehrwöchiger Aufenthalt in ihrem Heimatort bei den dort noch lebenden Verwandten oder Bekannten (vgl. Bl. 48 der Beiakte B in dem Verfahren 5 A 3237/10) im Anschluss an einen mehrjährigen Aufenthalt in Deutschland nicht in Erinnerung geblieben sein sollte, hält der Einzelrichter nicht für glaubhaft, selbst wenn Frau ... nach eigenen Angaben zum damaligen Zeitpunkt sehr gestresst gewesen ist und Tabletten genommen hat.
Demgegenüber hat Frau ... in ihrer Anhörung beim Bundesamt ausgesagt, bereits nach sechs Wochen hätten die Leute, mit denen der Kläger gearbeitet habe, mitbekommen, dass er Ahmadi sei, woraufhin er die Arbeit verloren habe (Bl. 59 der Beiakte B im Verfahren 3237/10).
Obwohl nach der Aussage von Frau ... (Bl. 63, 64 der Beiakte B in dem Verfahren 5 A 3237/10) insbesondere eine Bescheinigung des Krankenhauses, in dem sich der Kläger aufgehalten haben soll, sowie eine Bescheinigung seines Arbeitgebers existieren sollen, hat der Kläger diese Unterlagen nicht vorgelegt, um seine Behauptungen überprüfbar und damit glaubhaft zu machen.
- BVerwG, 20.02.2013 - 10 C 23.12
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft; Ahmadis; Flüchtlingsanerkennung; Folgeverfahren; …
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Der Charakter einer Verfolgungshandlung erfordert, dass das Verhalten des betreffenden Akteurs im Sinne einer objektiven Gerichtetheit auf die Verletzung eines geschützten Rechtsguts selbst und nicht nur auf das asylerhebliche Merkmal oder jetzt den Verfolgungsgrund im Sinne von Art. 10 QRL zielt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 19. Januar 2009 - 10 C 52.07 -, juris Rn. 22, 24, sowie Urteil vom 20. Februar 2013 - 10 C 23.12 - Rn. 28 ff.).Dass der Antragsteller diese Gefahr durch Verzicht auf bestimmte religiöse Betätigungen vermeiden könnte, ist grundsätzlich irrelevant (…EuGH, a.a.O. Rn. 79), wie nun auch das Bundesverwaltungsgericht in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 (a.a.O., Rn. 26) überzeugend entschieden hat.
Rn. 51 Allerdings kann auch für die Gruppe der "bekennenden Ahmadis", zu denen solche Personen gehören, die ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizieren bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichten, nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (vgl. VGH Bad.-Württ…, Urteil vom 27. September 2010 - A 10 S 689/08 -, Rn. 25 ff. (55) nach juris; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O., Rn. 32 ff. (33)).
Rn. 52 Das Bundesverwaltungsgericht hat in seinem Urteil vom 20. Februar 2013 (a.a.O.) ausgeführt, dass im Rahmen der Gefahrenprognose zunächst "die Zahl der ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizierenden Ahmadis jedenfalls annäherungsweise zu bestimmen ist.
Rn. 70 Eine relevante Verfolgungsgefahr ergibt sich auch aufgrund einer Gesamtbetrachtung nach Art. 9 Abs. 1 Buchst. b der Richtlinie nach Auswertung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel und unter Berücksichtigung der vom Bundesverwaltungsgericht hierzu aufgestellten Maßstäbe nicht (vgl. dazu im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 20. Februar 2013, a.a.O., Rn. 34 ff., 45).
- BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass sachdienlich in erster Linie die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 Satz 2 AufenthG und hilfsweise die Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 5 oder 7 Satz 1 AufenthG begehrt wird (BVerwG, Urteile vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 -, BVerwGE 131, 198, vom 27. April 2010 - 10 C 4.09 -, BVerwGE 136, 360, und 29. Juni 2010 - 10 C 10.09 -, BVerwGE 137, 226).Gefahren nach Satz 1 oder Satz 2, denen die Bevölkerung oder die Bevölkerungsgruppe, der der Ausländer angehört, allgemein ausgesetzt ist, sind gemäß § 60 Abs. 7 Satz 3 AufenthG bei Anordnungen nach § 60a Abs. 1 Satz 1 zu berücksichtigen (zur Auslegung der Norm vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008 - 10 C 43.07 -).
Typische Beispiele sind Bürgerkriegsauseinandersetzungen und Guerillakämpfe (BVerwG, Urteil vom 24. Juni 2008, a.a.O.; Nds. OVG, Urteil vom 26. Januar 2012 - 11 LB 97/11 -).
- VG Oldenburg, 05.10.2005 - 6 A 1046/05
Verfolgung pakistanischen Staatsangehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft …
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Ein hiergegen gerichtetes gerichtliches Verfahren blieb ohne Erfolg (Urteil des erkennenden Gerichts vom 5. Oktober 2005 - 6 A 1046/05 - Nds. OVG, Beschluss vom 28. Dezember 2006 - 12 LA 484/08 -).Die beachtliche Gefahr einer Gruppenverfolgung ist nach einhelliger obergerichtlicher Rechtsprechung (Nds. OVG, Beschluss vom 18. August 2009 - 12 LA 381/08 - OVG Greifswald, Urteil vom 29. Juni 2005 - 2 L 208/01 - OVG Saarlouis, Urteil vom 3. April 2004 - 2 R 8/03 - VGH Hessen, Urteil vom 22. Dezember 2003 - 7 ZU 2628/03.A - m.w.N., zuletzt VGH Bad.-Württ., Urteil vom 13. Dezember 2011 - VGH A 10 S 69/11 -, S. 32, juris), der sich der Einzelrichter anschließt, und nach der aktuelleren Auskunftslage für einen unverfolgt ausgereisten Angehörigen der Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft - hierzu gehört der Kläger im Hinblick auf sein wie ausgeführt nicht glaubhaftes Vorbringen hinsichtlich des angeblichen Aufenthalts in Pakistan im Jahr 2008 sowie des Vortrags in seinem Asylerstverfahren (vgl. insoweit die Ausführungen im Urteil des erkennenden Gerichts vom 5. Oktober 2005 - 6 A 1046/05 -, dessen Begründung sich der Einzelrichter anschließt) - im Fall seiner Rückkehr nach Pakistan nicht gegeben.
Daran ändert es auch nichts, dass der Kläger nach Überzeugung des Einzelrichters falsche Angaben zu einer angeblichen Glaubensbetätigung von Februar bis Oktober 2008 in Pakistan gemacht hat und seine Glaubensbetätigung in Pakistan vor seiner erstmaligen Einreise im Juli 1999 noch nicht verfolgungsrelevant war (vgl. insoweit die Ausführungen im Urteil des erkennenden Gerichts vom 5. Oktober 2005 - 6 A 1046/05 -, dessen Begründung sich der Einzelrichter anschließt).
- EuGH, 05.09.2012 - C-71/11
Bestimmte Formen schwerer Eingriffe in die Glaubensbetätigung in der …
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Dieser Anwendungsbereich wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 5. September 2012 (- C-71/11 und C-99/11 -, NVwZ 2012, 1612), mit dem dieser entschieden hat, unter welchen Voraussetzungen Eingriffe in die Religionsfreiheit als Verfolgungshandlungen im Sinne von Art. 9 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 2004/83/EG (sog. Qualifikations-Richtlinie - QRL -, jetzt: Richtlinie 2011/95/EU) angesehen werden können und der damit lediglich den Anwendungsbereich und die Bedeutung von § 60 Abs. 1 AufenthG erweitert hat, auch nicht verändert (vgl. BVerwG…, Urteil vom 5. März 2009 - 10 C 51.07 -, BVerwGE 133, 221, Rn. 20 nach juris, m.w.N.).Rn. 47 Nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 5. September 2012 (a.a.O.) schützt § 60 Abs. 1 AufenthG anders als das Asylgrundrecht grundsätzlich auch vor Verfolgung wegen Religionsausübung in der Öffentlichkeit ("forum externum").
- BVerfG, 01.07.1987 - 2 BvR 478/86
Ahmadiyya-Glaubensgemeinschaft
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Dabei ist die Schwere des befürchteten Eingriffs in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 467, 992/86 -, BVerfGE 76, 143, 167, und vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/87 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 333 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52 (53);… Huber/Göbel-Zimmermann, a.a.O., Rn. 1636 ff.;… Marx, a.a.O., § 1 Rn. 67 ff.).Rn. 42 Das Asylgrundrecht schützt nach bisheriger Auslegung vor Verfolgung nur bezüglich der Religionsausübung in ihrem "Kernbereich" im Sinne des religiösen Existenzminimums, das die Religionsausübung im häuslich-privaten und nachbarschaftlich-kommunikativen Bereich sowie das Gebet und den Gottesdienst abseits der Öffentlichkeit in persönlicher Gemeinschaft mit anderen Gläubigen umfasst ("forum internum"; vgl. BVerfG, Beschluss vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 478/86, 2 BvR 962/86 -, BVerfGE 76, 143; BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2004 - 1 C 9.03 -, BVerwGE 120, 16).
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Die Verfolgungsmaßnahme kann dem Einzelnen oder einer durch ein asylerhebliches Merkmal gekennzeichneten Gruppe - und dort allen Gruppenmitgliedern oder dem Einzelnen wegen seiner Gruppenzugehörigkeit - gelten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 ff., vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (333 ff.) und vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515 u. 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 ff.;… Bergmann/Dienelt/Röseler, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, Art. 16a GG Rn. 40 ff.;… Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1625 f., 1629 ff.;… Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2009, § 1 Rn. 12 ff., 52 ff.).Dabei ist die Schwere des befürchteten Eingriffs in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 1. Juli 1987 - 2 BvR 467, 992/86 -, BVerfGE 76, 143, 167, und vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502/87 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 333 ff.; BVerwG, Urteil vom 30. Oktober 1990 - 9 C 60.89 -, BVerwGE 87, 52 (53);… Huber/Göbel-Zimmermann, a.a.O., Rn. 1636 ff.;… Marx, a.a.O., § 1 Rn. 67 ff.).
- VG Stuttgart, 11.04.2013 - A 12 K 2435/12
Zur politischen Verfolgung von bekennenden Ahmadis in Pakistan
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Für Angehörige der Gruppe von bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu denen solche Personen gehören, die ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizieren bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichten, kann nach den vorhandenen Erkenntnismitteln nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (entgegen Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 11. April 2013 - A 12 K 2435/12 -).Rn. 53 Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat in seiner Entscheidung vom 11. April 2013 (- A 12 K 2435/12 -, Rn. 56, 59 nach juris) zur Größe der Gruppe bekennender Ahmadis in Pakistan ausgeführt:.
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Die Verfolgungsmaßnahme kann dem Einzelnen oder einer durch ein asylerhebliches Merkmal gekennzeichneten Gruppe - und dort allen Gruppenmitgliedern oder dem Einzelnen wegen seiner Gruppenzugehörigkeit - gelten (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, BVerfGE 74, 51 ff., vom 10. Juli 1989 - 2 BvR 502, 1000, 961/86 -, BVerfGE 80, 315 (333 ff.) und vom 23. Januar 1991 - 2 BvR 902/85, 515 u. 1827/89 -, BVerfGE 83, 216 ff.;… Bergmann/Dienelt/Röseler, Ausländerrecht, 9. Aufl. 2011, Art. 16a GG Rn. 40 ff.;… Huber/Göbel-Zimmermann, Ausländer- und Asylrecht, 2. Aufl. 2008, Rn. 1625 f., 1629 ff.;… Marx, Kommentar zum Asylverfahrensgesetz, 7. Aufl. 2009, § 1 Rn. 12 ff., 52 ff.).Nachfluchtgründe können demgemäß nur eingeschränkt Berücksichtigung finden, vgl. § 28 Abs. 1 AsylVfG (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 26. November 1986 - 2 BvR 1058/85 -, a.a.O., …und vom 1. Dezember 1993 - 2 BvR 1119/93 - Bergmann/Dienelt/Röseler, a.a.O., Art. 16a GG Rn. 49 ff.;… Huber/Göbel-Zimmermann, a.a.O., Rn. 1634 f.).
- BVerwG, 16.04.1985 - 9 C 109.84
Verwaltungsgerichtsverfahren - Asylstreitsache - Politische Verfolgung - …
Auszug aus VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
Hierzu gehört, dass der Asylbewerber zu den in seine eigene Sphäre fallenden Ereignissen, insbesondere zu seinen persönlichen Erlebnissen, eine substantiierte, im Wesentlichen widerspruchsfreie und nicht wechselnde Schilderung gibt, die geeignet ist, den behaupteten Asylanspruch zu tragen (vgl. BVerwG, Urteile vom 22. März 1983, - 9 C 68.81 -, Buchholz 402.24 § 28 AuslG, Nr. 44, vom 16. April 1985 - 9 C 109.84 -, InfAuslR 1985, 244 (245 f.), und vom 12. November 1985 - 9 C 27.85 -, InfAuslR 1986, 79, sowie Beschlüsse vom 21. Juli 1989 - 9 B 239.89 -, NVwZ 1990, 171, und vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 -, NVwZ-RR 1990, 379 (380)). - BVerwG, 20.01.2004 - 1 C 9.03
Apostasie; Abfall vom Islam; Konversion; konvertierte Muslime; Glaubenswechsel; …
- BVerwG, 19.01.2009 - 10 C 52.07
Flüchtlingsanerkennung; Verfolgungshandlung; zielgerichtete Handlung; …
- BVerwG, 29.06.2010 - 10 C 10.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; subsidiärer Schutz; Afghanistan; …
- BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99
Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten
- EuGH, 17.02.2009 - C-465/07
WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN …
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 4.09
Abschiebungsschutz; Abschiebungsverbot; Widerrufsverfahren; subsidiärer Schutz; …
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
- BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08
Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte; …
- BVerwG, 05.03.2009 - 10 C 51.07
Asyl; Flüchtlingsanerkennung; Qualifikationsrichtlinie; Verfolgungshandlung; …
- VGH Baden-Württemberg, 27.04.2012 - A 11 S 3079/11
Abschiebungsverbot; Afghanistan; Zielort der Abschiebung; Extremgefahr; …
- BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
- BVerwG, 30.10.1990 - 9 C 60.89
Religiöse Verfolgung als Asylgrund
- BVerwG, 21.07.1989 - 9 B 239.89
Nicht widerspruchsfreier Antrag des Asylbewerbers - Asylbewerber - Andere …
- VGH Baden-Württemberg, 27.09.2010 - A 10 S 689/08
Keine Gruppenverfolgung pakistanischer Staatsangehöriger allein wegen …
- BVerwG, 22.03.1983 - 9 C 68.81
Vereinbarkeit der Zuständigkeitsreglung der Verwaltungsgerichte in Asylsachen mit …
- VGH Bayern, 20.01.2012 - 13a B 11.30394
Asyl Afghanistan; Gefahrendichte Ostregion - Provinz Nangarhar; Glaubhaftigkeit
- BVerwG, 12.11.1985 - 9 C 27.85
Feststellung des asylerheblichen Sachverhalts - Überzeugungsmaßstab - …
- OVG Niedersachsen, 26.01.2012 - 11 LB 97/11
Herkunftsbezogene Prüfung unionsrechtlichen Schutzes nach § 60 Abs. 2, 3 oder 7 …
- VGH Baden-Württemberg, 13.12.2011 - A 10 S 69/11
Pakistan: Keine Gruppenverfolgung der Ahmadis
- VG Karlsruhe, 09.06.2010 - A 10 K 3473/09
Asylrecht - Gruppenverfolgung von Yeziden im Irak
- VG Ansbach, 14.02.2013 - AN 11 K 12.30713
Punjabi aus Stadt und Distrikt .../Provinz Punjab/Pakistan
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2005 - 2 L 208/01
- OVG Saarland, 03.04.2004 - 2 R 8/03
- RG, 02.04.1897 - 502/87
Findet § 250 Abs. 1 St.P.O. auf militärgerichtliche Vernehmungsprotokolle …
- BVerfG, 23.01.1991 - 2 BvR 902/85
Jeziden
- BVerwG, 31.07.2002 - 1 B 128.02
Irak, Revisionsverfahren, grundsätzliche Bedeutung, interne Fluchtalternative, …
- BVerwG, 24.03.1995 - 9 B 747.94
Begründung der Zurechnung von Drittverfolgungsmaßnahmen dem Staat auf Grund einer …
- BVerfG, 01.12.1993 - 2 BvR 1119/93
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Feststellung hinreichender …
- EGMR, 03.09.2013 - 484/08
RADU c. ROUMANIE
- VG Oldenburg, 30.01.2017 - 5 A 513/14
Abschiebungsverbot; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; Subsidiärer …
Für Angehörige der Gruppe der bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu denen solche Personen gehören, die ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizieren bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichten, kann nach den vorhandenen Erkenntnismitteln nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 3 AsylG unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (Fortführung der Kammerrechtsprechung, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris).Rn. 50 Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris) liegt eine Gruppenverfolgung auch für bekennende Ahmadis nicht vor.
- VG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 A 6367/13
Abschiebungsverbot; Flucht; Flüchtlingsanerkennung; Flüchtlingseigenschaft; …
Für Angehörige der Gruppe der bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu denen solche Personen gehören, die ihren Glauben in strafrechtlich verbotener Weise praktizieren bzw. aus Angst vor Verfolgung hierauf verzichten, kann nach den vorhandenen Erkenntnismitteln nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 3 AsylG unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (Fortführung der Kammerrechtsprechung, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris).Rn. 49 Nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris) liegt eine Gruppenverfolgung auch für bekennende Ahmadis nicht vor.
- VG Regensburg, 15.04.2014 - RN 3 K 14.30086
Pakistan: Klageabweisung bezüglich §§ 3, 4 AsylVfG, § 60 Abs. 5 u. 7 AufenthG, …
So spricht sich das VG Oldenburg mit beachtlichen Argumenten dagegen aus, 60.000 gegen Bewohner der Stadt Rabwah (jetzt: Chenab Nagar) gerichtete Ermittlungsverfah ren des Jahres 2008 als staatliche Verfolgungsakte zu bewerten, da keine Anhaltspunkte dafür bestehen, dass über die Aufnahme des FIR hinaus Maßnahmen gegen die Ange zeigten gerichtet wurden (vgl. VG Oldenburg vom 8.5.2013 Az. 5 A 3236/10).Es kann dahin gestellt bleiben, ob der Gruppe der bekennenden und ihrem Glauben eng verbundenen Ahmadis, zu deren verpflichtender Überzeugung es gehört, ihren Glauben auch in der Öffentlichkeit zu leben und diesen in die Öffentlichkeit zu tragen, bei einer Rückkehr nach Pakistan mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit flüchtlingsrelevante Verfol gung droht (so z.B. VG Ansbach vom 27.2.2014 Az. AN 11 K 13.31155; VG Augsburg vom 27.1.2014 Az. Au 6 K 13.30418; VG Düsseldorf vom 14.10.2013 Az. 14 K 5758/12.A; VG Darmstadt vom 10.10.2013 Az. 6 K 1322/12.DA.A;… VGH Baden- Württemberg vom 12.6.2013 a.a.O.; a.A. VG Oldenburg vom 8.5.2013 a.a.O.).
- OVG Niedersachsen, 16.06.2021 - 6 A 411/21
Zur Lage der Ahmadis/Ahmadiyya in Pakistan
Für Angehörige der Gruppe der bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu deren identitätsprägenden Glaubensmerkmalen die Betätigung ihres Glaubens und das Werben dafür in der Öffentlichkeit gehören, kann im Regelfall nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 3 AsylG unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris und Urteil vom 30. Januar 2017 - 5 A 513/14 -, juris). - VG Oldenburg, 15.06.2021 - 6 A 230/21
Ahmadi; Ahmadiyya; Belutschen; Rabwah
Für Angehörige der Gruppe der bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu deren identitätsprägenden Glaubensmerkmalen die Betätigung ihres Glaubens und das Werben dafür in der Öffentlichkeit gehören, kann nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 3 AsylG unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris und Urteil vom 30. Januar 2017 - 5 A 513/14 -, juris). - VG Oldenburg, 16.06.2021 - 6 A 411/21
Ahmadi; Ahmadiyya; Rabwah
2. Für Angehörige der Gruppe der bekennenden Ahmadis in Pakistan, zu deren identitätsprägenden Glaubensmerkmalen die Betätigung ihres Glaubens und das Werben dafür in der Öffentlichkeit gehören, kann im Regelfall nicht davon ausgegangen werden, dass die Voraussetzungen für die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft i.S.d. § 3 AsylG unter dem Aspekt einer Gruppenverfolgung vorliegen (Fortführung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 8. Mai 2013 - 5 A 3236/10 -, juris und Urteil vom 30. Januar 2017 - 5 A 513/14 -, juris) 3. Für Angehörige der Gruppe der bekennenden Ahmadis in Pakistan besteht im Regelfall interner Schutz i.S.d. § 3e AsylG in Rabwah/Chenab Nagar.
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Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 A 3236/10 |
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.05.2013 - 5 A 3236/10
- VG Oldenburg, 09.01.2017 - 5 A 3236/10
- VG Oldenburg, 30.01.2017 - 5 A 3236/10
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