Rechtsprechung
| VG Schleswig, 22.02.1982 - 5 A 33/81 |
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 22.02.1982 - 5 A 33/81
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 09.08.1983 - 5 A 61/82
- BVerwG, 23.05.1985 - 6 C 121.83
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Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Pflichtstunden - Differenzierung nach Lehrbefähigung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.09.1979 - II C 5/77
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Die Unterschiede der Vorbildung und Laufbahn werden bei der Einstellung und Besoldung berücksichtigt; demgegenüber findet die Arbeitszeitregelung auf einer Stufe statt, in der die Qualität der geforderten Leistung weitgehend feststeht (OVG Lüneburg DVBl. 1980, 488).Dabei ist aus Gründen der Praktikabilität eine gewisse Typisierung zulässig, auch wenn diese in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führt (BVerfGE 13, 331 /341; 21, 12 /27; 40, 121 /136; OVG Lüneburg DVBl. 1980, 488).
- BVerfG, 18.06.1975 - 1 BvL 4/74
Waisenrente II
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Dabei ist aus Gründen der Praktikabilität eine gewisse Typisierung zulässig, auch wenn diese in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führt (BVerfGE 13, 331 /341; 21, 12 /27; 40, 121 /136; OVG Lüneburg DVBl. 1980, 488). - BVerfG, 24.01.1962 - 1 BvR 845/58
Personenbezogene Kapitalgesellschaften
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Dabei ist aus Gründen der Praktikabilität eine gewisse Typisierung zulässig, auch wenn diese in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führt (BVerfGE 13, 331 /341; 21, 12 /27; 40, 121 /136; OVG Lüneburg DVBl. 1980, 488).
- BVerfG, 20.12.1966 - 1 BvR 320/57
Allphasenumsatzsteuer
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Dabei ist aus Gründen der Praktikabilität eine gewisse Typisierung zulässig, auch wenn diese in geringfügigen und besonders gelagerten Fällen zu Ungleichheiten führt (BVerfGE 13, 331 /341; 21, 12 /27; 40, 121 /136; OVG Lüneburg DVBl. 1980, 488). - BVerwG, 13.07.1977 - 6 C 85.75
Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist die Festsetzung unterschiedlicher Regelstundenzahlen im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitsbelastung der verschiedenen Lehrergruppen unterschiedlich ist (BVerwG ZBR 1971, 171; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 69). - BVerwG, 15.12.1971 - VI C 40.68
Festsetzung der Pflichtstundenzahl für einzelne Lehrergruppen - Festsetzung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist die Festsetzung unterschiedlicher Regelstundenzahlen im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitsbelastung der verschiedenen Lehrergruppen unterschiedlich ist (BVerwG ZBR 1971, 171; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 69). - BVerwG, 29.10.1970 - II C 29.68
Festsetzung einer Pflichtstundenzahl für einzelne Gruppen von Lehrern - …
Auszug aus OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 12.10.1982 - 5 A 33/81
Nach der Rechtsprechung des BVerwG, der sich der erkennende Senat anschließt, ist die Festsetzung unterschiedlicher Regelstundenzahlen im Hinblick auf den Gleichheitsgrundsatz des Art. 3 Abs. 1 GG dann gerechtfertigt, wenn die Arbeitsbelastung der verschiedenen Lehrergruppen unterschiedlich ist (BVerwG ZBR 1971, 171; ZBR 1972, 155; ZBR 1978, 69).
- BSG, 10.02.2005 - B 10 EG 5/03 R
Erziehungsgeld - volle Erwerbstätigkeit - Arbeitszeit - Lehrerin - Pflichtstunden …
Ein derartiger sachlicher Bezug wird in der ständigen Rechtsprechung des BVerwG bei der Differenzierung zwischen den verschiedenen Schultypen im Hinblick auf die Verschiedenartigkeit der Ausbildungsziele angenommen (BVerwG, 15. Dezember 1971 - VI C 40.68; 13. Juli 1977 - VI C 85.75; Urteile vom 28. Oktober 1982 - 2 C 88.81 und 21. September 1998 - 2 B 7/98; alle JURIS s auch OVG Lüneburg, Urteil vom 12. Oktober 1982 - 5 A 33/81, JURIS).
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