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Rechtsprechung
   VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,37654
VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03 (https://dejure.org/2003,37654)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 17.09.2003 - 5 A 41/03 (https://dejure.org/2003,37654)
VG Lüneburg, Entscheidung vom 17. September 2003 - 5 A 41/03 (https://dejure.org/2003,37654)
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Volltextveröffentlichungen (2)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (8)

  • OVG Niedersachsen, 18.07.2002 - 7 LB 3835/01

    Möglichkeit der Verhinderung einer rechtswidrigen Entscheidungspraxis für die …

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Der Gestaltungsfreiraum bei der Konzeption der Veranstaltung und das Verteilungsermessen nach § 70 Abs. 3 GewO sind aber beschränkt durch die sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken sowie die jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätze, wie z.B. den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.4.1984, GewArch 1984, 265; Nds. OVG, Urteil v. 18.7.2002, GewArch 2002, 428; Urteil der Kammer v. 21.10.2002 - 5 A 35/02 -).

    Dabei hat sie auch zu Recht auf das Urteil des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 18. Juli 2002 ( GewArch 2002, 428) hingewiesen.

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.08.1981 - 9 A 65/81

    Kriterien der Zulassung von Schaustellern zu einem Volksfest

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Das Verfahren ist jedenfalls nicht sachwidrig (vgl. .1981, NVwZ 1983, 49).
  • VGH Bayern, 31.03.2003 - 4 B 00.2823

    Ablehnung der Zulassung zu einem Volksfest (Kiliani); …

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Die Auswahlentscheidungen zwischen einzelnen Anbietern und Anbietergruppen entfalten im Einzelfall auch keine derart weitreichende Bedeutung, dass sie vorab zwingend im Rat behandelt werden müssten (a.A.: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.8.1990, NVwZ-RR 1992, 90; Bay. VGH, Urteil v. 31.3.2003, GewArch 2003, 340).
  • BGH, 16.11.1978 - III ZR 81/77

    Maßnahmen zur Förderung des Fremdenverkehrs - Nutzung eines Uferstreifens - …

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Laufende Verwaltungsgeschäfte sind solche, die wegen ihrer Regelmäßigkeit und Häufigkeit zu den herkömmlichen und üblichen Aufgaben der Verwaltung gehören, deren Wahrnehmung nach feststehenden Grundsätzen in eingefahrenen Gleisen erfolgt und keine grundsätzliche weittragende Bedeutung entfaltet (BGH, Urteil v. 16.11.1978, DVBl. 1979, 514;… Thiele, NGO, 5. Aufl., § 62 Anm. 5).
  • BVerwG, 27.04.1984 - 1 C 24.82

    Gewerberecht - Auswahlentscheidung - Platzvergabe - Unternehmen - Bekannt und …

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Der Gestaltungsfreiraum bei der Konzeption der Veranstaltung und das Verteilungsermessen nach § 70 Abs. 3 GewO sind aber beschränkt durch die sich aus dem Grundsatz der Marktfreiheit ergebenden Schranken sowie die jede Ermessensentscheidung der Verwaltung bindenden Grundsätze, wie z.B. den Gleichheitsgrundsatz und das Willkürverbot (vgl. BVerwG, Urteil v. 27.4.1984, GewArch 1984, 265; Nds. OVG, Urteil v. 18.7.2002, GewArch 2002, 428; Urteil der Kammer v. 21.10.2002 - 5 A 35/02 -).
  • BVerwG, 24.02.1983 - 3 C 56.80

    Nachträglicher Erlass des abgelehnten Verwaltungsaktes durch die Behörde - …

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Das Interesse ergibt sich aus der nicht von der Hand zu weisenden Gefahr der Wiederholung eines gleichartigen Verwaltungsaktes (vgl. dazu BVerwG, Urteil v. 24.2.1983, DVBl. 1983, 850).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.05.1993 - 4 A 2800/92

    Vergabe von Standplätzen auf einer Kirmes

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Im Übrigen kommt es nicht entscheidend auf die Beachtung der Zuständigkeiten im Innenverhältnis der Beklagten an, sondern darauf, ob die Auswahlentscheidung sich im Ergebnis in den Grenzen des nach § 70 Abs. 2 und 3 GewO eröffneten Auswahlermessens gehalten hat (OVG Nordhein-Westfalen, Urteil v. 27.5.1993, GewArch 1994, 25).
  • VGH Baden-Württemberg, 27.08.1990 - 14 S 2400/88

    Zur Zuständigkeit des Gemeinderates für die Aufstellung von Richtlinien zur …

    Auszug aus VG Lüneburg, 17.09.2003 - 5 A 41/03
    Die Auswahlentscheidungen zwischen einzelnen Anbietern und Anbietergruppen entfalten im Einzelfall auch keine derart weitreichende Bedeutung, dass sie vorab zwingend im Rat behandelt werden müssten (a.A.: VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.8.1990, NVwZ-RR 1992, 90; Bay. VGH, Urteil v. 31.3.2003, GewArch 2003, 340).
  • VG Oldenburg, 01.07.2004 - 12 B 1203/04

    Antrag auf Zulassung zum Kramermarkt; Als öffentliche Einrichtung festgesetztes …

    Die innergemeindliche Zuständigkeit für den Erlass von Richtlinien zur Durchführung des Zulassungsverfahrens zur Teilnahme an Volksfesten/Spezialmärkten richtet sich vielmehr nach § 40 Abs. 1 Ziff. 1 NGO, wenn der Markt zugleich als öffentliche Einrichtung geführt wird (vgl. zur Frage der innergemeindlichen Zuständigkeit: Bay. VGH, Urteil vom 31. März 2003 - 4 B 00.2823 -, BayVBl. 2003, 501 = GewArch 2003, 304; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 27. August 1990 - 14 S 2400/88 -, GewArch 1991, 35 = NVwZ-RR 1992, 90; VG Lüneburg, Urteil vom 17. September 2003 - 5 A 41/03 -, in welchem die Berufung zugelassen worden ist, weil die Frage, ob Auswahlentscheidungen nach § 70 Abs. 2 GewO durch einen gemeindlichen Veranstalter nur dann ermessensfehlerfrei getroffen werden können, wenn der Gemeinderat zuvor eine Zulassungsordnung oder einschlägige Vergaberichtlinien beschlossen habe, über den Einzelfall hinaus von grundsätzlicher Bedeutung sei).
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