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| VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.08.2018 - 3 L 293/18
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 27.04.2010 - 10 C 5.09
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beweismaß; beachtliche …
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (s. Nds. OVG Urteil vom 23. November 2015 - 9 LB 106/15 - Juris), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (BVerwG - Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - Juris; Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - Juris).Die Nachweiserleichterung, die einen inneren Zusammenhang zwischen erlittener Vorverfolgung und befürchteter erneuter Verfolgung voraussetzt, beruht zum einen auf der tatsächlichen Erfahrung, dass sich ernsthafte Schäden nicht selten in gleicher oder ähnlicher Form wiederholen, zum anderen widerspricht es dem humanitären Charakter des Asyls, demjenigen, der das Schicksal einer ernsthaften Schädigung bereits erlitten hat, wegen der meist schweren und bleibenden - auch seelischen - Folgen das Risiko einer Wiederholung aufzubürden (vgl. BVerwG - Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - Juris).
- BVerwG, 17.11.2011 - 10 C 13.10
Abschiebungsverbot; Anspruchsgrundlage; Beschränkung der Revision; Beweismaß; …
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Das Bundesverwaltungsgericht sieht dabei ein Risiko von 1 : 800 bzw. 0,125 %, in dem betreffenden Gebiet verletzt oder getötet zu werden, als so weit von der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit entfernt an, dass auch eine wertende Gesamtbetrachtung am Nichtvorliegen der Voraussetzungen des § 4 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 AsylG nichts zu ändern vermag (BVerwG, Urteil vom 17. November 2011 - 10 C 13.10 - a.a.O.).Damit liegt die Wahrscheinlichkeit, im Jahr 2017 Opfer eines Anschlages in der Provinz Balch zu werden bei 0, 009 % und folglich noch sehr weit unterhalb der als beachtlich angenommenen Schwelle von 1 : 800 (entsprechend 0, 125 %) pro Jahr (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.11.2011 - 10 C 13.10 - juris).
- BVerwG, 07.09.2010 - 10 C 11.09
Feststellung eines Abschiebungsverbots; Beweiserleichterung des Art. 4 Abs. 4 der …
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (s. Nds. OVG Urteil vom 23. November 2015 - 9 LB 106/15 - Juris), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (BVerwG - Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - Juris; Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - Juris).
- BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08
Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak); …
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Rn. 30 Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die der Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG, Urteil vom 14. Juli 2009 - 10 C 9/08 - juris). - BVerwG, 26.10.1989 - 9 B 405.89
Klageabweisung ohne Beweisaufnahme - Aufklärungspflicht - Beweisantrag - …
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Hierzu gehört die lückenlose Schilderung der in seine eigene Sphäre fallenden Ereignisse, insbesondere der persönlichen Erlebnisse (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 1989 - 9 B 405.89 - und Urteil vom 10. Mai 1994 - 9 C 44.93 - jeweils Juris). - OVG Niedersachsen, 19.09.2016 - 9 LB 100/15
Keine Verfolgung von Paschtunen in Afghanistan
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Rn. 20 Maßgebend für die Beantwortung der Frage, ob einem Ausländer ein ernsthafter Schaden in seinem Herkunftsland droht, ist der Prognosemaßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit, der voraussetzt, dass bei einer zusammenfassenden Würdigung des zur Prüfung gestellten Lebenssachverhalts die für einen ernsthaften Schaden sprechenden Umstände die dagegen sprechenden Tatsachen überwiegen - es kommt darauf an, ob in Anbetracht aller Umstände bei einem vernünftig denkenden, besonnenen Menschen in der Lage des Betroffenen Furcht vor einem ernsthaften Schaden hervorgerufen werden kann (vgl. Nds. OVG - Urteil vom 19. September 2016 - 9 LB 100/15 - Juris). - OVG Niedersachsen, 23.11.2015 - 9 LB 106/15
Afghanistan, psychische Erkrankung, medizinische Versorgung
Auszug aus VG Halle, 28.05.2018 - 5 A 445/17
Dabei greift zugunsten eines Betroffenen eine tatsächliche Vermutung, dass sich frühere Handlungen und Bedrohungen bei einer Rückkehr in das Herkunftsland wiederholen werden (s. Nds. OVG Urteil vom 23. November 2015 - 9 LB 106/15 - Juris), ohne dass hierdurch jedoch der Wahrscheinlichkeitsmaßstab geändert würde (BVerwG - Urteil vom 7. September 2010 - 10 C 11.09 - Juris; Urteil vom 17. April 2010 - 10 C 5.09 - Juris).
- VG Lüneburg, 15.11.2022 - 3 A 88/21
Auswahlermessen; Feuerwehrgebühren; Gesamtschuldner; Überdimensioniert
Bei dieser Überprüfung sind die den rechtlichen Vorgaben entsprechenden Strukturen und Aufgaben der mit der Gefahrenabwehr betrauten Behörden zu berücksichtigen (…OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 9.6.2016 - 3 L 214/15 -, juris Rn. 6; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 8.6.1998 - 1 S 1390/97 -, juris Rn. 21, VG Lüneburg, Urt. v. 26.4.2019 - 5 A 445/17 -, n.v.).
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