Rechtsprechung
| VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Streitgegenstand beim Widerruf einer Flüchtlingsanerkennung wegen ursprünglicher mittelbarer Gruppenverfolgung eines Yeziden in der Türkei, der erst im gerichtlichen Verfahren behauptet, Yezide aus Syrien zu sein
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
73 I ; AsylVfG; 73 II ; AsylVfG; 51 I AuslG; 60 I ; AufenthG; 60 II-VII ; AufenthG
Widerruf; Yezide; Türkei; Syrien - Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
AsylVfG § 73 Abs. 1; AufenthG § 60 Abs. 1; RL 2004/83/EG Art. 10 Abs. 1 Bst. b; AufenthG § 60 Abs. 2 - 7
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, mittelbare Verfolgung, Verfolgung durch Dritte, herabgestufter Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungssicherheit, Syrien, Streitgegenstand, verspätetes Vorbringen, Herkunftsland, Verfolgungsdichte, ... - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf; Yezide; Türkei; Syrien
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (10)
- BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Das Gebot des unverzüglichen Widerrufs dient ausschließlich öffentlichen Interessen, so dass ein etwaiger Verstoß dagegen keine Rechte des betroffenen Ausländers verletzt (BVerwG, Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 27.06 - NVwZ 2007, 1089, st.Rspr.).Die ist insbesondere der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - NVwZ 2007, 1089 und Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - DVBl. 2006, 511 = InfAuslR 2006, 244).
Beruft sich der anerkannte Flüchtlinge darauf, dass bei ihm bei der Rückkehr in sein Heimatstaat nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist dabei der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).
Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zwar im Rahmen der Überprüfung von Widerrufsentscheidungen nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG auch gänzlich "neue und andersartige Verfolgungsgefahren" und zwar am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).
- OVG Niedersachsen, 07.06.2007 - 2 LA 416/07
Schutzbereich der asylrechtlichen und abschiebungsschutzrelevanten …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Entgegen der Auffassung des Klägers gilt diese Einschätzung auch angesichts der Vorgaben der Qualifikationsrichtlinie (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 LA 416/07 - juris), die größtenteils in § 60 Abs. 1 AufenthG eingeflossen sind und im Übrigen ergänzend zu berücksichtigen sind.Die öffentliche Darstellung der eigenen religiösen Identität ist somit kein wesentliches hergebrachtes Element des yezidischen Glaubens (vgl. zum Vorstehenden: Nds. OVG, Beschluss vom 28. August 2008 - 11 LA 178/08 - S. 3 ff. betreffend Yeziden aus der Türkei mit detaillierten Nachweisen; Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 LA 416/07 - zu Yeziden in Syrien).
- BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Beruft sich der anerkannte Flüchtlinge darauf, dass bei ihm bei der Rückkehr in sein Heimatstaat nunmehr eine gänzlich neue und andersartige Verfolgung drohe, ist dabei der allgemeine Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit anzuwenden (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sind zwar im Rahmen der Überprüfung von Widerrufsentscheidungen nach § 73 Abs. 1 Nr. 1 AsylVfG auch gänzlich "neue und andersartige Verfolgungsgefahren" und zwar am Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit zu berücksichtigen (BVerwG, Urteile vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - und vom 18. Juli 2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).
- VG Oldenburg, 02.10.2008 - 5 A 3155/06
Rechtmäßigkeit des Widerrufs der Asylanerkennung von Yeziden; Widerruf; Yeziden; …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
1.2.1 Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 2. Oktober 2008 (5 A 3155/06) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - Nds. OVG - (etwa Grundsatzurteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - juris; Beschluss vom 1. September 2008 - 11 LA 206/08 -) entschieden, dass auch unter Beachtung des im Widerrufsverfahren gebotenen Maßstabs der hinreichenden Sicherheit vor Verfolgung für zurückkehrende Yeziden keine Gefahr einer mittelbaren Gruppenverfolgung in der Türkei besteht und daher der Widerruf von Asyl und Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 AuslG grundsätzlich rechtmäßig ist.Was die Tatbestandsvoraussetzungen eines Widerrufs nach § 73 Abs. 1 AsylVfG angeht, hat die Kammer in ihrem Urteil vom 2. Oktober 2008 (5 A 3155/06 und 3150/06 - Seite 10) entschieden, dass trotz dieser Vorlage - neben dem Wegfall der Verfolgungslage - aus Art. 11 Abs. 1 lit. e), Abs. 2 der Qualifikationsrichtlinie keine weitergehenden Anforderungen für einen Widerruf (etwa: keine Unzumutbarkeit der Rückkehr; grundlegende oder dauerhafte Änderung der Situation zur Wiederherstellung effektiven Schutzes des Heimatstaates) ableiten lassen.
- BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04
Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Die ist insbesondere der Fall, wenn sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich erheblich und nicht nur vorübergehend so verändert haben, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist und nicht aus anderen Gründen Verfolgung droht (BVerwG, Urteil vom 20. März 2007 - 1 C 21.06 - NVwZ 2007, 1089 und Urteil vom 1. November 2005 - 1 C 21.04 - DVBl. 2006, 511 = InfAuslR 2006, 244). - OVG Niedersachsen, 17.07.2007 - 11 LB 332/03
Vorliegen einer mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung der Yeziden in der …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
1.2.1 Die Kammer hat in ihrem Urteil vom 2. Oktober 2008 (5 A 3155/06) in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts - Nds. OVG - (etwa Grundsatzurteil vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 - juris; Beschluss vom 1. September 2008 - 11 LA 206/08 -) entschieden, dass auch unter Beachtung des im Widerrufsverfahren gebotenen Maßstabs der hinreichenden Sicherheit vor Verfolgung für zurückkehrende Yeziden keine Gefahr einer mittelbaren Gruppenverfolgung in der Türkei besteht und daher der Widerruf von Asyl und Flüchtlingseigenschaft nach § 51 Abs. 1 AuslG grundsätzlich rechtmäßig ist. - OVG Sachsen-Anhalt, 30.01.2008 - 3 L 75/06
Asyl und Abschiebungsschutz
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
1.2.2.2.1 Nach einhelliger Rechtsprechung (vgl. nur OVG SA, Urteil vom 30. Januar 2008 - 3 L 75/06 - juris m.w.N.) sind Yeziden in Syrien in keinem Landesteil mehr einer unmittelbaren oder mittelbaren staatlichen Gruppenverfolgung wegen ihrer Religionszugehörigkeit ausgesetzt. - OVG Rheinland-Pfalz, 05.06.2007 - 10 A 11576/06
Widerruf der Asylberechtigung eines türkischen Jeziden
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Die abweichenden Entscheidungen zur Frage der hinreichenden Verfolgungssicherheit von Yeziden vor den Gefahren einer erneuten mittelbaren Gruppenverfolgung wegen ihres Glaubens (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Februar 2008 - 10 A 11002/07 - und vom 5. Juni 2007 - 10 A 11576/06 - daran anknüpfend: OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2007 - 4 LA 40/07 - Asylmagazin 2007, 19) hat es insbesondere als nicht überzeugend erachtet, weil dort - anders als bei der eingehenden Würdigung des Niedersächsischen OVG - fünf Übergriffsfälle auf Yeziden in angreifbarer Weise zu der anderen Lageeinschätzung herangezogen werden und die bei der Annahme von Gruppenverfolgung selbst bei kleinen Gruppen gebotene Relationsbetrachtung von Größe der betroffenen Gruppe und Anzahl der Verfolgungsschläge in Zweifel gezogen wird. - OVG Rheinland-Pfalz, 21.02.2008 - 10 A 11002/07
Türkei, Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Jesiden, Gruppenverfolgung, Änderung …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Die abweichenden Entscheidungen zur Frage der hinreichenden Verfolgungssicherheit von Yeziden vor den Gefahren einer erneuten mittelbaren Gruppenverfolgung wegen ihres Glaubens (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Februar 2008 - 10 A 11002/07 - und vom 5. Juni 2007 - 10 A 11576/06 - daran anknüpfend: OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2007 - 4 LA 40/07 - Asylmagazin 2007, 19) hat es insbesondere als nicht überzeugend erachtet, weil dort - anders als bei der eingehenden Würdigung des Niedersächsischen OVG - fünf Übergriffsfälle auf Yeziden in angreifbarer Weise zu der anderen Lageeinschätzung herangezogen werden und die bei der Annahme von Gruppenverfolgung selbst bei kleinen Gruppen gebotene Relationsbetrachtung von Größe der betroffenen Gruppe und Anzahl der Verfolgungsschläge in Zweifel gezogen wird. - OVG Schleswig-Holstein, 22.08.2007 - 4 LA 40/07
Türkei, Jesiden, Gruppenverfolgung, Verfolgung durch Dritte, mittelbare …
Auszug aus VG Oldenburg, 16.10.2008 - 5 A 529/06
Die abweichenden Entscheidungen zur Frage der hinreichenden Verfolgungssicherheit von Yeziden vor den Gefahren einer erneuten mittelbaren Gruppenverfolgung wegen ihres Glaubens (OVG Rh.-Pf., Urteil vom 21. Februar 2008 - 10 A 11002/07 - und vom 5. Juni 2007 - 10 A 11576/06 - daran anknüpfend: OVG Schleswig, Beschluss vom 22. August 2007 - 4 LA 40/07 - Asylmagazin 2007, 19) hat es insbesondere als nicht überzeugend erachtet, weil dort - anders als bei der eingehenden Würdigung des Niedersächsischen OVG - fünf Übergriffsfälle auf Yeziden in angreifbarer Weise zu der anderen Lageeinschätzung herangezogen werden und die bei der Annahme von Gruppenverfolgung selbst bei kleinen Gruppen gebotene Relationsbetrachtung von Größe der betroffenen Gruppe und Anzahl der Verfolgungsschläge in Zweifel gezogen wird.
- VG Karlsruhe, 02.12.2008 - A 5 K 1217/06
Rechtsschutz gegen Widerruf der Asylberechtigung türkischer Staatsangehöriger …
Rn. 29 Sie folgt nicht den Entscheidungen, die eine Rückkehr auch bei Anwendung des herabgestuften Wahrscheinlichkeitsmaßstabs als zumutbar beurteilen (…Nieders. OVG, Urt. v. 17.07.2007 - 11 LB 332/03 - OVG Sachs.-Anh., Urt. v. 24.10.2007 - 3 L 303/04 …und Urt. v. 30.01.2008 - 3 L 75/06 - freilich nur eine beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr eindeutig verneinend OVG NW, Urt. v. 14.02.2006 - 15 A 2119/02.A; ferner VG Hannover, Urt. v. 19.12.2007 - 1 A 2781/07 - VG Oldenburg, Urt. v. 16.10.2008 - 5 A 529/06 - VG Stuttgart, Urt. v. 12.09.2008 - A 10 K 4484/07 -, allerdings nur zu Dörfern um Viransehir, alle juris). - VG Arnsberg, 30.03.2010 - 8 K 410/08
Widerrufsverfahren, Türkei, Yeziden, Kurden, Gruppenverfolgung, religiöse …
Demnach sind Yeziden - und damit vorliegend der Kläger - in der Türkei insbesondere auch unter Berücksichtigung von Art. 10 Abs. 1 lit. b QRL (i.V.m. § 60 Abs. 1 Satz 5 AufenthG) im Falle ihrer Rückkehr in die Türkei hinreichend sicher vor einer Gruppenverfolgung im vorgenannten Sinne (im Ergebnis ebenso nach Auswertung zahlreicher Erkenntnisquellen: Hessischer Verwaltungsgerichtshof (VGH Hessen), Beschluss vom 6. August 2009 - 2 A 2842/05.A - OVG Niedersachsen, Urteile vom 24. März 2009 - 2 LB 643/07 -, juris, und vom 17. Juli 2007 - 11 LB 332/03 -, juris; VG Minden, Urteile vom 26. Mai 2009 - 12 K 2489/06.A - und vom 15. Januar 2008 - 8 K 1733/06.A -, juris, VG Bremen, Urteil vom 5. Juni 2008 - 2 K 1001/06.A -, juris; VG Oldenburg - Urteil vom 16. Oktober 2008 - 5 A 529/06 -, juris).
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