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| OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 A 585/15.A |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
VwGO § 138 Nr. 6 VwGO § 117 Abs. 2 Nr. 5 VwGO § 108 Abs. 1 Satz 2
Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Urteil, nicht mit Gründen versehen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 27.08.2015 - 5 K 1059/14
- OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 A 585/15.A
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.09.2013 - 1 B 8.13
Gehörsrüge; Vertagungsantrag; Entscheidungsgründe
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 A 585/15
Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstands fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (BVerwG, Beschl. v. 25. September 2013 - 1 B 8.13 -, juris Rn. 16). - OVG Sachsen, 02.08.2010 - A 5 A 314/08
Rechtliches Gehör, Tschetschenien, fehlende Gründe, Verfahrensmangel
Auszug aus OVG Sachsen, 08.01.2016 - 5 A 585/15
Eine lediglich unvollständige, oberflächliche oder unrichtige Entscheidung erfüllt die Voraussetzungen des nach § 138 Nr. 6 VwGO erforderlichen groben Formmangels nicht (SächsOVG, Beschl. v. 2. August 2010 - A 5 A 314/08 -, juris Rn. 7 m. w. N.).
- OVG Sachsen-Anhalt, 23.04.2020 - 3 L 21/20
Zulässigkeit des Ausschlusses einer 2. Wiederholungsmöglichkeit bzgl. der …
Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe vollständig oder zu wesentlichen Teilen des Streitgegenstandes fehlen oder sich als derart verworren oder unverständlich darstellen, dass sie unbrauchbar sind (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 25. September 2013 - 1 B 8.13 - juris Rn. 16; SächsOVG, Beschluss vom 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A - juris Rn. 2). - OVG Sachsen, 16.04.2020 - 5 A 580/17
Ausbaubeitrag, Verbesserung und Erneuerung einer Verkehrsanlage, …
Ein Verstoß gegen den Überzeugungsgrundsatz gemäß § 108 Abs. 1 Satz 1 VwGO (…vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 21. September 2018 - 5 A 88/18.A -, juris Rn. 4) oder gegen die Begründungspflicht gemäß § 108 Abs. 1 Satz 2 VwGO (vgl. dazu: SächsOVG, Beschl. v. 8. Januar 2016 - 5 A 585/15.A -, juris Rn. 2) ist somit weder dargelegt noch sonst ersichtlich.
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