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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,47549
OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11 (https://dejure.org/2013,47549)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23.10.2013 - 5 A 849/11 (https://dejure.org/2013,47549)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 (https://dejure.org/2013,47549)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    SächsKAG § 18 Abs. 1; SächsDSchG § 2, § 12 Abs. 1 Nr. 2
    Schmutzwasserbeitrag, Beitragsmaßstab, Vorteilsprinzip, ; Vollgeschosszahl, öffentlich-rechtliche Baubeschränkungen, Denkmalschutz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bemessen der Beitragshöhe nach der zulässigen Geschosszahl durch eine kommunale Beitragssatzung bzgl. Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks an eine öffentliche Einrichtung; Bestimmen der zulässigen baulichen Nutzung und Geschosszahl gem. Bauplanungsrecht und unter ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Jurion (Kurzinformation)

    Orientierung der kommunalen Beitragssatzung auch an zulässiger baulicher Nutzung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bemessen der Beitragshöhe nach der zulässigen Geschosszahl durch eine kommunale Beitragssatzung bzgl. Anschlussmöglichkeit eines Grundstücks an eine öffentliche Einrichtung; Bestimmen der zulässigen baulichen Nutzung und Geschosszahl gem. Bauplanungsrecht und unter ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2014, 663
  • DÖV 2014, 535
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (8)

  • OVG Sachsen, 18.01.2006 - 1 B 444/05

    Mädlerpassage bleibt uneingeschränkt zugänglich

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    Rn. 30 Dahinstehen kann, ob die Erteilung einer solchen Genehmigung gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 2 SächsDSchG (bzw. in den Fällen des § 12 Abs. 3 SächsDSchG deren inhaltsgleiche Zustimmung) als gebundene Entscheidung ergeht, auf die ein Rechtsanspruch besteht, wenn und soweit das Vorhaben dem Denkmalschutz entspricht oder wenn im Ausnahmefall nach der Abwägung mit anderen Belangen und Umständen der Denkmalschutz zurücktreten muss (…so Martin in: Martin/Schneider/Wecker/Bregger, SächsDSchG, § 12 Anm. 3.1.1), oder um eine Ermessensentscheidung, bei der die öffentlichen Denkmalschutzinteressen und die schutzwürdigen Interessen des Eigentümers in einen gerechten Ausgleich und ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen sind mit der Folge, dass eine denkmalschutzrechtliche Genehmigung in verfassungskonformer Ermessensausübung dann zu erteilen ist, wenn ihre Ablehnung für den Eigentümer unzumutbar wäre (vgl. SächsOVG, Urt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 39 m. w. N.).

    Da es der Eigentümer grundsätzlich hinnehmen muss, dass ihm infolge des Denkmalschutzes eine rentablere Nutzung des Grundstücks verwehrt wird, ist dies nur dann der Fall, wenn selbst ein dem Denkmalschutz aufgeschlossener Eigentümer von einem Baudenkmal keinen vernünftigen Gebrauch machen und es praktisch nicht veräußern kann, wenn er also im öffentlichen Interesse eine Last zu tragen hat, ohne dafür die Vorteile einer privaten Nutzung genießen zu können (SächsOVG, Urt. v. 18. Januar 2006 - 1 B 444/05 -, juris Rn. 41 m. w. N.).

  • OVG Sachsen, 03.07.2013 - 1 A 286/12

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Feststellung der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    Gründe, diese Einschätzung in Zweifel zu ziehen, sind weder ersichtlich noch werden sie von den Beteiligten behauptet, auch wenn die Denkmaleigenschaft einer Sache nicht von der Eintragung in die Kulturdenkmalliste abhängt (vgl. § 10 Abs. 1 Satz 2 SächsDSchG sowie SächsOVG, Beschl. v. 3. Juli 2013 - 1 A 286/12 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 27.09.2006 - 9 C 4.05

    Erschließungsbeitrag; Erschlossensein; Mischgebiet; Wohnnutzung; gewerbliche …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    22 Das von der Beklagten dazu zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Erschließungsbeitragsrecht, das auf die abstrakte Bebaubarkeit des Grundstücks abstellt, unabhängig davon, welche Nutzungsart auf dem Grundstück tatsächlich bereits verwirklicht ist (BVerwG, Urt. v. 27. September 2006 - 9 C 4/05 -, juris Rn. 23), betrifft die Frage, ob ein Grundstück überhaupt erschlossen i. S. d. § 131 Abs. 1 BauGB ist, d. h. die Frage, ob ein Grundstück an der Verteilung der Erschließungskosten teilnimmt, also dem Grunde nach beitragspflichtig ist.
  • BVerwG, 10.10.1995 - 8 C 12.94

    Erschließungsanlage - Erschließungsbeitragsrechtliche Behandlung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    Stellt somit eine satzungsmäßige Verteilungsregelung im Erschließungsbeitragsrecht auch auf ein "zulässiges" Nutzungsmaß ab, etwa auf die zulässige Geschossfläche, die zulässige Baumasse oder die zulässige Vollgeschosszahl, so ist als "zulässig" im Einzelfall dasjenige Nutzungsmaß zu verstehen, das unter Berücksichtigung auch öffentlich-rechtlicher Baubeschränkungen auf dem jeweiligen Grundstück verwirklicht werden darf (so BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, juris Rn. 22 = NVwZ 1996, 800 ff.;… Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 8. Aufl. 2007, § 17 Rn. 54 ff.).
  • VGH Hessen, 16.06.2004 - 5 UE 1701/02

    Anschlussbeitrag; Verteilungsregelung; Geschossfläche; Baubeschränkungen; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber auf Grundlage des § 18 Abs. 1 SächsKAG gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 18 Abs. 1 SächsKAG gerecht wird (…ebenso für das jeweilige Landesrecht: VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, juris Rn. 5; HessVGH, Urt. v. 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, juris Rn. 28 ff.;… vgl. auch Büchel in: Büchel/Patt, SächsKAG, Stand: September 2011, § 18 Rn. 28, § 19 Rn. 27).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.05.2002 - 2 S 519/02

    Beitragsbemessung - Berücksichtigung einer Baubeschränkung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber auf Grundlage des § 18 Abs. 1 SächsKAG gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 18 Abs. 1 SächsKAG gerecht wird (ebenso für das jeweilige Landesrecht: VGH BW, Beschl. v. 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, juris Rn. 5;… HessVGH, Urt. v. 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, juris Rn. 28 ff.;… vgl. auch Büchel in: Büchel/Patt, SächsKAG, Stand: September 2011, § 18 Rn. 28, § 19 Rn. 27).
  • OVG Sachsen, 17.07.2013 - 5 A 150/11

    Gerechte Verteilung der Beitragslast aufgrund des Nutzflächenmaßstabs bei …

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    Der Umfang der zulässigen baulichen Nutzung eines Grundstücks, d. h. dessen abstrakte bauliche oder sonstige Nutzungsmöglichkeit i. S. d. § 18 Abs. 1 SächsKAG, kann jedoch nicht nur bauplanungsrechtlich, sondern auch durch andere rechtliche und tatsächliche Hindernisse eingeschränkt sein, die ihre Ursache im Grundstück selbst oder in den anliegenden öffentlichen Erschließungsanlagen haben und vom Grundstückseigentümer nicht durch geeignete eigene Maßnahmen beseitigt werden können (vgl. zur Teilflächenabgrenzung nach § 19 Abs. 1 SächsKAG: SächsOVG, Urt. v. 17. Juli 2013 - 5 A 150/11 -, juris Rn. 47 ff.).
  • OVG Sachsen, 17.11.2011 - 5 A 496/09

    Maß der baulichen Nutzung, Denkmal, Umgebungsbebauung

    Auszug aus OVG Sachsen, 23.10.2013 - 5 A 849/11
    14 Dem Senat liegen zur Entscheidung die Verwaltungsakten des Beklagten (1 Heftung) sowie die Akten des Verwaltungsgerichts (2 K 1266/06), des Berufungszulassungs- (5 A 496/09) und des Berufungsverfahrens (5 A 849/11) vor, auf die wegen der weiteren Einzelheiten verwiesen wird.
  • BVerwG, 28.07.2016 - 4 B 12.16

    Denkmalschutz; Veräußerung eines Baudenkmals; Eigentumsgarantie; …

    Rn. 25 Der 5. Senat des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts hat bereits 2013 dahin stehen lassen, ob es sich bei der Entscheidung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 SächsDSchG um eine gebundene Entscheidung oder eine Ermessensentscheidung handelt (OVG Bautzen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 - DVBl. 2014, 663 Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 19.01.2016 - 1 A 275/14

    Kulturdenkmal, Abbruchgenehmigung, Erhaltungspflicht, Wirtschaftlichkeitsprüfung, …

    An seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (…Senatsbeschl. v. 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 7; Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -, n. v.; offen gelassen vom 5. Senat: Urt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris Rn. 32) hält der erkennende Senat nicht fest.
  • VG Cottbus, 10.09.2014 - 6 K 652/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum ErschließungsbeitragsrechtBVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris;… Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.;VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).

    Denn die Regelung in § 6 Abs. 5 lit. a) KABS 2008, wonach sich die Zahl der Vollgeschosse aus der "Zahl der nach Maßgabe von § 34 BauGB zulässigen Vollgeschosse" ergibt, bezieht sich nicht allgemein auf die (baulich) zulässige, sondern lediglich auf die zulässige bauplanungsrechtliche Nutzung eines Grundstücks (vgl. zu dieser Unterscheidung OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013, a.a.O.).

  • OVG Sachsen, 15.01.2016 - 5 A 529/13

    Schmutzwasserbeitrag; Voraussetzungen der Teilflächenabgrenzung; überschlägige …

    Denn im Falle regelmäßiger eingeschossiger Umgebungsbebauung ist der Ermittlung des Nutzungsmaßes nach § 30 Abs. 1 Satz 2 AbwS die hier tatsächlich vorhandene Zahl von zwei Geschossen zugrunde zu legen; bei zweigeschossiger Umgebungsbebauung ist dies die nach § 30 Abs. 1 Satz 1 AbwS maßgebliche Zahl der zulässigen Geschosse, und bei zulässiger höherer Bebauung in der Umgebung wäre der Nutzungsfaktor ebenfalls auf den Nutzungsfaktor 1, 5 begrenzt, da der Denkmalschutz als öffentlich-rechtliche Baubeschränkung es ausschließen würde, das Grundstück der Klägerin dreigeschossig und damit in beitragsrelevant größerem Umfang zu bebauen (vgl. dazu ausführlich Senatsurt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris).

    Ein solcher Fall lag der von der Klägerin herangezogenen Entscheidung des Senats vom 23. Oktober 2013 (a. a. O.) zugrunde, weshalb dem Vorteilsprinzip des § 18 Abs. 1 SächsKAG bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung dadurch Rechnung zu tragen war, dass die Geschosszahl nicht nur bauplanungsrechtlich zu bestimmen, sondern unter Berücksichtigung der für das konkrete Grundstück geltenden denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen, zu reduzieren war.

  • VG Cottbus, 09.05.2019 - 6 K 423/17

    Schmutzwasserbeitrag

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
  • OVG Sachsen, 24.02.2016 - 1 B 35/16

    Ausbildungsförderung, Masterstudiengang, Diplom-Studiengang

    An seiner entgegenstehenden bisherigen Rechtsprechung (…Senatsbeschl. v. 23. Juni 2006 - 1 B 227/05 -, juris Leitsatz 2 und Rn. 7; Senatsbeschl. v. 14. Juli 2003 - 1 B 166/02 -, n. v.; offen gelassen vom 5. Senat: Urt. v. 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, juris Rn. 32) hält der erkennende Senat nicht fest.
  • VG Cottbus, 22.06.2015 - 6 K 853/14

    Wasseranschlussbeitrag

    Denn wenn eine öffentlich-rechtliche Baubeschränkung die Ausschöpfung des für ein Grundstück sonst planungsrechtlich zugelassenen Maßes der baulichen Nutzung zusätzlich einschränkt und das Nutzungsmaß ein Merkmal des vom Satzungsgeber gewählten Verteilungsmaßstabs bildet, so ist dem bei der Anwendung der satzungsmäßigen Verteilungsregelung Rechnung zu tragen, damit diese dem Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 KAG gerecht wird (…vgl. zum Erschließungsbeitragsrecht BVerwG, Urt. v. 10. Oktober 1995 - 8 C 12.94 -, zit. nach juris; zum Anschlussbeitragsrecht OVG Berlin- Brandenburg…, Beschluss vom 24. April 2014 - 9 S 41.13 - Urteil der Kammer vom 9. Februar 2012 - VG 6 K 2/11 -, zit. nach juris Rz. 22; Urteil vom 5. Juli 2012 - 6 K 844/11-, zit. nach juris; Beschluss vom 4. Februar 2014 - 6 L 338/14 -, zit. nach juris; Urteil vom 10. April 2014 - 6 K 370/13 -, zit. nach juris; zu denkmalschutzrechtlichen Baubeschränkungen ausdrücklich OVG Sachsen, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 -, zit. nach juris, Rn. 24 ff.; Hessischer VGH…, Urteil vom 16. Juni 2004 - 5 UE 1701/02 -, zit. nach juris, Rn. 28 ff.; VGH Baden- Württemberg…, Beschluss vom 7. Mai 2002 - 2 S 519/02 -, zit. nach juris Rn. 5; VG Magdeburg…, Urteil vom 28. Juli 2005 - 9 A 431/02 -, zit. nach juris, Rz. 17 und 22).
  • VG Cottbus, 19.10.2017 - 3 K 414/11

    Vorausleistung auf einen Erschließungsbeitrag

    Dies gilt allerdings nur, wenn eine solche Baubeschränkung das Nutzungsmaß betrifft, auf das es nach der jeweiligen Verteilungsregelung ankommt (vgl. BVerwG, Urteil vom 03. Februar 1989 - 8 C 66/87 - Sächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 5 A 849/11 - jeweils zitiert nach juris).
  • VG Leipzig, 07.04.2014 - 6 K 410/12

    Rechtmäßigkeit der Erhebung eines Straßenausbaubeitrags zur Ausbesserung der …

    Dies entspricht dem Vorteilsprinzip (SächsOVG, Urt. v. 23.10.2013 - 5 A 849/11 - Driehaus, 9. Auflage, § 17 Rn. 54 ff).
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