Rechtsprechung
| BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19 |
Volltextveröffentlichungen (15)
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§ 111i Abs. 2 StPO; § 23 EGGVG; § 459o StPO
Rechtsschutz gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zur Stellung eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Feststellungsinteresse; Rechtsweg; Rechtsbeschwerde; Zulässigkeit; Begründetheit; Maßnahmen der Staatsanwaltschaft; spezifisch strafprozessuales ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Rechtsweg gegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Staatsanwaltschaft nach § 111i Abs. 2 StPO; Umfang der Prüfung des Antrags
- rechtsprechung-im-internet.de
- IWW
- Wolters Kluwer
Qualifizieren des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Beschuldigten als schlicht hoheitliches Handeln; Berechtigtes Interesse eines Beschuldigten an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme der ...
- zvi-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Eröffnung des Rechtswegs nach §§ 23 ff. EGGVG gegen Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Qualifizieren des Antrags der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegen einen Beschuldigten als schlicht hoheitliches Handeln; Berechtigtes Interesse eines Beschuldigten an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der angefochtenen Maßnahme der ...
- datenbank.nwb.de
Rechtsweg gegen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch Staatsanwaltschaft nach § 111i Abs. 2 StPO; Umfang der Prüfung des Antrags
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Zum Rechtsweg gegen Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Rechtsmittel gegen Justizverwaltungsakte - und das Fortsetzungsfeststellungsinteresse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Der Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft - als Justizverwaltungsakt
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Ordentlicher Rechtsweg gegen Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft - Ordentlicher Rechtsweg gegen Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft
Verfahrensgang
- AG Essen - 71 Gs 1652/16
- AG Essen - 71 Gs 593/17
- OLG Hamm, 13.06.2017 - 5 Ws 213/17
- OLG Hamm, 07.12.2017 - 5 Ws 541/17
- OLG Hamm, 21.12.2017 - 5 Ws 578/17
- LG Essen, 06.07.2018 - 56 KLs 11/17
- OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19
- BGH, 07.04.2020 - 4 StR 503/19
- BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
- BGH, 10.06.2020 - 4 StR 503/19
- BGH, 14.07.2020 - 4 StR 503/19
- BVerfG, 09.08.2023 - 2 BvR 1373/20
Papierfundstellen
- NJW 2020, 3123
- ZIP 2020, 1415
- NStZ-RR 2020, 254
- NZI 2020, 812
- StV 2020, 729 (Ls.)
- WM 2020, 1447
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (12)
- OLG Hamm, 03.06.2019 - 1 VAs 38/19
Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft kein anfechtbarer Verwaltungsakt
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Mit Beschluss vom 3. Juni 2019 (NStZ 2020, 49) hat das Oberlandesgericht unter Zulassung der Rechtsbeschwerde entschieden, dass der Antrag des Betroffenen zwar zulässig, aber unbegründet sei.Der Überprüfung im Verfahren nach § 23 EGGVG unterliegt daher nur die Frage, ob die Voraussetzungen des § 111i Abs. 2 Satz 1 StPO vorliegen (vgl. OLG Hamm, NStZ 2020, 49).
dd) Das Erfordernis eines Vorschaltverfahrens nach § 24 Abs. 2 EGGVG ist gewahrt (vgl. hierzu im Einzelnen OLG Hamm, NStZ 2020, 49, 51).
b) Nach diesen Maßstäben ist die Staatsanwaltschaft zu Recht von einem "Mangelfall' ausgegangen (vgl. auch OLG Hamm, NStZ 2020, 49, 51 ff.).
Jedenfalls im Umfang der von der Staatsanwaltschaft geschätzten Quote liegt auf der Hand, dass jeder gesetzlichen Krankenkasse, die entsprechende Forderungen angemeldet hat, mindestens ein entsprechender Schaden und damit ein Anspruch gegen den Beschwerdeführer entstanden ist (vgl. näher OLG Hamm, NStZ 2020, 49, 52 f.).
- BSG, 09.11.1977 - 3 RK 5/76
Anspruch auf vorbeugenden Rechtsschutz gegen einen befürchteten Konkursantrag der …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Im Einklang mit der Stellungnahme des Generalbundesanwalts sieht er angesichts der in Rede stehenden Summe und der wirtschaftlichen Betätigung des Beschwerdeführers jedenfalls im vorliegenden Fall schon in der Antragstellung als solcher - und nicht erst in der späteren Eröffnung des Insolvenzverfahrens - einen hinreichend tiefen Grundrechtseingriff (vgl. zur Relevanz der Auswirkungen bereits der Antragstellung auch BSGE 45, 109).Die Eignung, den Beschwerdeführer in seinen Rechten zu verletzen, kommt einem solchen Antrag grundsätzlich zu (vgl. BSGE 45, 109).
Das Bundessozialgericht (BSGE 45, 109) und der Bundesfinanzhof (BFH, ZIP 2016, 2027, 2028;… BFH/NV 2011, 1017) haben vor diesem Hintergrund und eingedenk der Tatsache, dass bereits die Antragstellung als solche geeignet sein kann, wirtschaftliche Nachteile herbeizuführen, einen Rechtsschutz gegen die hoheitliche Stellung eines Insolvenzantrags bejaht (ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - AN 11 E 15.01794; vgl. zur späteren Überprüfung im Amtshaftungsprozess auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 293/88, BGHZ 110, 253).
- BFH, 27.01.2016 - VII B 119/15
Keine Anerkennung eines ausländischen Insolvenzverfahrens bei …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Der Antrag ist als schlicht hoheitliches Handeln zu qualifizieren (vgl. BFH, ZIP 2016, 2027, 2028;… BFH/NV 2011, 1017).Das Bundessozialgericht (BSGE 45, 109) und der Bundesfinanzhof (BFH, ZIP 2016, 2027, 2028;… BFH/NV 2011, 1017) haben vor diesem Hintergrund und eingedenk der Tatsache, dass bereits die Antragstellung als solche geeignet sein kann, wirtschaftliche Nachteile herbeizuführen, einen Rechtsschutz gegen die hoheitliche Stellung eines Insolvenzantrags bejaht (ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - AN 11 E 15.01794; vgl. zur späteren Überprüfung im Amtshaftungsprozess auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 293/88, BGHZ 110, 253).
- BFH, 25.02.2011 - VII B 226/10
Zur einstweiligen Anordnung auf Rücknahme eines Insolvenzantrags
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Der Antrag ist als schlicht hoheitliches Handeln zu qualifizieren (vgl. BFH, ZIP 2016, 2027, 2028; BFH/NV 2011, 1017).Das Bundessozialgericht (BSGE 45, 109) und der Bundesfinanzhof (BFH, ZIP 2016, 2027, 2028; BFH/NV 2011, 1017) haben vor diesem Hintergrund und eingedenk der Tatsache, dass bereits die Antragstellung als solche geeignet sein kann, wirtschaftliche Nachteile herbeizuführen, einen Rechtsschutz gegen die hoheitliche Stellung eines Insolvenzantrags bejaht (ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - AN 11 E 15.01794; vgl. zur späteren Überprüfung im Amtshaftungsprozess auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 293/88, BGHZ 110, 253).
- BGH, 03.10.1961 - VI ZR 242/60
Verletzung des Rechts am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb durch …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Es ist anerkannt, dass ein derartiges Feststellungsinteresse bei Wiederholungsgefahr, fortwirkender Diskriminierung oder tiefgreifenden Grundrechtseingriffen anzunehmen ist; die Absicht der Erhebung einer - in der vorliegenden Konstellation ohnehin von geringen Erfolgsaussichten geprägten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1961 - VI ZR 242/60, BGHZ 36, 18; Pape ZIP 1995, 623) - Amtshaftungsklage soll aufgrund des subsidiären Charakters des Rechtszuges nach §§ 23 ff. EGGVG (vgl. § 23 Abs. 3 EGGVG) hierfür nach ganz überwiegender Ansicht indes nicht ausreichen (…vgl. Meyer-Goßner/Schmitt, 63. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 8;… LRStPO/Böttcher, 26. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 9 ff.;… MüKoStPO/Ellbogen, § 28 EGGVG Rn. 11 f.;… KKStPO/Mayer, 8. Aufl., § 28 EGGVG Rn. 19 f.;… BeckOKGVG/Köhnlein, § 28 EGGVG Rn. 25, je mwN). - BayObLG, 14.04.2020 - 203 VAs 42/20
Anfechtbarkeit von staatsanwaltschaftlichen Entscheidungen
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Zwar sind Maßnahmen der Staatsanwaltschaft, die auf die Einleitung, Durchführung und Gestaltung des Ermittlungsverfahrens und des Strafverfahrens vor Gericht gerichtet sind, als Prozesshandlungen nach der gesetzlichen Systematik nur mit den im Strafverfahrensrecht abschließend geregelten Rechtsbehelfen anfechtbar (vgl. BayObLG, Beschluss vom 14. April 2020 - 203 VAs 42/20 mwN). - BGH, 15.02.1990 - III ZR 293/88
Amtshaftung einer Gemeinde wegen Stellung eines unberechtigten Konkursantrages
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Das Bundessozialgericht (BSGE 45, 109) und der Bundesfinanzhof (BFH, ZIP 2016, 2027, 2028;… BFH/NV 2011, 1017) haben vor diesem Hintergrund und eingedenk der Tatsache, dass bereits die Antragstellung als solche geeignet sein kann, wirtschaftliche Nachteile herbeizuführen, einen Rechtsschutz gegen die hoheitliche Stellung eines Insolvenzantrags bejaht (ebenso VG Ansbach, Beschluss vom 22. Oktober 2015 - AN 11 E 15.01794; vgl. zur späteren Überprüfung im Amtshaftungsprozess auch BGH, Urteil vom 15. Februar 1990 - III ZR 293/88, BGHZ 110, 253). - OLG Hamm, 04.07.2019 - 1 VAs 29/19
Besichtigung und Übersendung amtlich verwahrter Beweisstücke im Sinne des § 474 …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Dies ist anerkannt, wenn sie als Vollstreckungsbehörde tätig wird (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 1 VAs 29/19; KG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 5 VAs 20/18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. September 2018 - 2 VAs 36/18, jeweils mwN). - BFH, 26.02.2010 - VII B 166/09
Erledigung des Verfahrens über die Rechtmäßigkeit des Insolvenzantrags - …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Ob der letztgenannten Ansicht in Fällen wie dem vorliegenden zu folgen ist, in dem die Erledigung erst nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts eingetreten ist (…vgl. Mayer, aaO Rn. 20: kein Rechtsschutzinteresse lediglich bei Erledigung "vor' Stellung des Antrags nach § 23 EGGVG; vgl. auch BFH/NV 2010, 1122), muss der Senat nicht entscheiden. - KG, 18.12.2018 - 5 VAs 20/18
Datenübermittlung in Strafsachen von Amts wegen: Zulässigkeit und Begründetheit …
Auszug aus BGH, 10.06.2020 - 5 ARs 17/19
Dies ist anerkannt, wenn sie als Vollstreckungsbehörde tätig wird (vgl. nur OLG Hamm, Beschluss vom 4. Juli 2019 - 1 VAs 29/19; KG, Beschluss vom 18. Dezember 2018 - 5 VAs 20/18; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 3. September 2018 - 2 VAs 36/18, jeweils mwN). - VG Ansbach, 22.10.2015 - AN 11 E 15.01794
Unbegründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, …
- OLG Karlsruhe, 03.09.2018 - 2 VAs 36/18
Gerichtszuständigkeit bei Öffentlichkeitsfahndungen
- BGH, 17.12.2020 - IX ZB 4/18
Insolvenzfähigkeit eines als nicht eingetragener Verein organisierten …
Zu deren Überprüfung ist das Finanzgericht zuständig, nicht das Insolvenzgericht (…BFH/NV 2011, 1017 Rn. 9;… BFH/NV 2011, 2105 Rn. 5; vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, WM 2020, 1447 zum Insolvenzantrag der Staatsanwaltschaft). - BGH, 28.04.2021 - StB 47/20
Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation; …
Ihr Rechtsschutzbedürfnis ist nicht dadurch entfallen, dass der Anordnungszeitraum verstrichen ist; denn es besteht zumindest, gerade angesichts unterschiedlicher Rechtsprechung (s. einerseits LG München I, Beschluss vom 4. Dezember 2019 - 9 Qs 15/19, MMR 2020, 336; LG Köln, 3 4 5 Beschluss vom 15. Juli 2020 - 118 Qs 7/20, MMR 2021, 179; andererseits LG Hannover, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 96 Qs 8/20; vom 4. Juni 2020 - 46 Qs 26 und 27/20), die von ihr geltend gemachte Wiederholungsgefahr (vgl. allgemein BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, NJW 2020, 3123 Rn. 13 mwN; BVerfG…, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 1 BvR 1259/16, NJW 2017, 1164 Rn. 14). - OLG Stuttgart, 09.08.2022 - 302 AR 16/22
Voraussetzungen einer Stellung eines Insolvenzantrags durch die …
Zur Zulässigkeit des Antrags bezieht er sich auf den Beschluss des BGH vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 -.Rn. 6 Gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, nach § 111i Abs. 2 StPO einen Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens zu stellen, ist der Rechtsweg nach §§ 23 ff. EGGVG eröffnet (BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 -, Rn 16, juris).
Die hier aufgeworfenen Rechtsfragen sind durch den vom Antragsteller selbst genannten Beschluss des BGH vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 - geklärt.
- OLG Celle, 18.09.2020 - 3 Ws 192/20
Vollstreckung der Einziehung: Zuständiges Gericht bei Einwendungen des Verletzten
Eine Unterscheidung danach, ob die Ablehnung aus sachlichen oder - wie hier - verfahrensrechtlichen Gründen erfolgt ist, wäre weder sachgerecht noch praktikabel (vgl. zu diesem Gesichtspunkt bei der Auslegung von Pauschalverweisungen: BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19, NStZ-RR 2020, 254). - OLG Hamm, 02.03.2021 - 3 Ws 16/21
Einziehung von Wertersatz; Vollstreckung; Pfändung; Einwendungen; Art und Weise …
Einen sachlichen Grund für eine solche Differenzierung und namentlich dafür, über Einwendungen gegen die Art und Weise der Zwangsvollstreckung nicht in dem Verfahren nach §§ 459o, 462, 462a StPO und möglicherweise auch nicht durch die Strafvollstreckungskammer oder das Tatgericht zu entscheiden (vgl. BGH, Beschluss vom 10.06.2020 - 5 ARs 17/19 -, juris), sieht der Senat nicht. - BayObLG, 17.10.2024 - 203 VAs 349/24
Vollstreckungsversuch, Vollstreckungsschutz, Ersatzfreiheitsstrafe, Mitteilungen …
§ 459o StPO schließt in seinem Anwendungsbereich sowohl den Rechtsschutz nach § 458 StPO wie auch einen Antrag nach § 23 EGGVG aus (…Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt a.a.O. § 459o Rn. 1 m.w.N.;… Pollähne a.a.O. § 459o StPO Rn. 2; vgl. auch BGH, Beschluss vom 10. Juni 2020 - 5 ARs 17/19 -, juris Rn. 23; Senat…, Beschluss vom 29. Juni 2023 - 203 VAs 120/23 -, juris Rn. 2 f.).
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