Rechtsprechung
| BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22 |
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- Bundesverwaltungsgericht
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Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts; Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Auslandsstudiums an einer brasilianischen Hochschule
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§ 52 Nr 3 VwGO, § 52 Nr 5 VwGO, § 53 Abs 1 Nr 3 VwGO, § 1 Abs 1 BAföGZustV, § 21 Abs 2 BMG
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts; Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Auslandsstudiums an einer brasilianischen Hochschule - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VwGO § 52
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das Bundesverwaltungsgericht - datenbank.nwb.de
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts; Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Auslandsstudiums an einer brasilianischen Hochschule
Verfahrensgang
- VG Koblenz, 15.07.2022 - 3 K 446/22
- BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- BVerwG, 02.07.2019 - 1 AV 2.19
Antragsbefugnis; Dublin-Verfahren; Familienangehöriger; Familienzusammenführung; …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Rn. 3 2. Die dem Bundesverwaltungsgericht danach vorbehaltene Entscheidung nach § 53 Abs. 1 VwGO hat sich an den Wertungen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung sowie dem Gebot einer effektiven und sachgerechten Verfahrensdurchführung zu orientieren und kann dabei auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 und vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 42 Rn. 13 m. w. N.). - BVerwG, 09.06.2020 - 6 AV 3.20
Anfechtungsklage; Bindungswirkung; Gerichtsstand; Rückverweisung; …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Mangels sonstiger erkennbarer Anhaltspunkte berücksichtigt der Senat hier in maßgeblicher Weise, dass die Regelung des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO eine gewisse Ortsnähe der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleisten will und damit auf die Gewährung eines möglichst "heimatnahen" Rechtsschutzes gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 9. Juni 2020 - 6 AV 3.20 - NVwZ-RR 2020, 854 Rn. 7). - BVerwG, 20.02.2020 - 6 AV 1.20
Befreiung; Rundfunkbeitrag; ortsgebundenes Recht; örtliche Zuständigkeit
Auszug aus BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Der Kläger verfügte zum Zeitpunkt der Klageerhebung über einen Erstwohnsitz bei seinen Eltern in W. und einen Zweitwohnsitz in M. Beide Wohnsitze sind im Rahmen des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO als gleichwertig anzusehen, weil die Vorschrift allein auf den "Wohnsitz" abstellt und nicht nach Erst- und Zweitwohnsitz differenziert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 20. Februar 2020 - 6 AV 1.20 - Buchholz 422.2 Rundfunkrecht Nr. 101 Rn. 6 m. w. N.).
- BVerwG, 06.10.1978 - 5 ER 402.78
Zuständigkeitsfragen - Verwaltungsgerichtsbezirke - Amt für Ausbildungsförderung …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Sie bestimmt sich nach § 52 Nr. 3 Satz 2 und 5 VwGO, weil der Kläger Ausbildungsförderung für die Durchführung eines Auslandsstudiums an einer brasilianischen Hochschule begehrt und hierüber die Beklagte aufgrund ihrer zentralen Zuständigkeit nach § 45 Abs. 4 BAföG i. V. m. § 1 Abs. 1 Nr. 5 BAföG-AuslandszuständigkeitsV zu entscheiden hat (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. Oktober 1978 - 5 ER 402.78 - BVerwGE 56, 306). - BVerwG, 02.04.1993 - 7 ER 400.93
Bestimmung des zuständigen Gerichts bei Streitigkeiten nach dem Vermögensgesetz …
Auszug aus BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Nächsthöheres Gericht ist grundsätzlich das den Gerichten, deren Zuständigkeit in Betracht kommt, gemeinsam übergeordnete Gericht, für Verwaltungsgerichte eines Landes also das gemeinsame Oberverwaltungsgericht bzw. der gemeinsame Verwaltungsgerichtshof, für die Verwaltungsgerichte verschiedener Länder und für die Oberverwaltungsgerichte bzw. die Verwaltungsgerichtshöfe das Bundesverwaltungsgericht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 2. April 1993 - 7 ER 400.93 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 22 S. 18, 19 m. w. N.). - BVerwG, 24.07.1962 - VII ER 420.62
Rechtsmittel
Auszug aus BVerwG, 27.02.2023 - 5 AV 1.22
Rn. 3 2. Die dem Bundesverwaltungsgericht danach vorbehaltene Entscheidung nach § 53 Abs. 1 VwGO hat sich an den Wertungen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung sowie dem Gebot einer effektiven und sachgerechten Verfahrensdurchführung zu orientieren und kann dabei auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 24. Juli 1962 - 7 ER 420.62 - Buchholz 310 § 52 VwGO Nr. 2 …und vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 - Buchholz 310 § 53 VwGO Nr. 42 Rn. 13 m. w. N.).
- VGH Hessen, 21.02.2025 - 3 F 179/25
Bestimmung des örtlich zuständigen Verwaltungsgerichts durch den Hessischen …
Rn. 15 Bei der Auslegung der Zuständigkeitsregelung des § 4 Abs. 4 Satz 2 i. V. m. Satz 3 Nr. 1 AuslBehZustVO im Rahmen der Entscheidung nach § 53 Abs. 1 VwGO hat sich der Hessischen Verwaltungsgerichtshof an den Wertungen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung sowie dem Gebot einer effektiven und sachgerechten Verfahrensdurchführung zu orientieren und kann dabei auch Gesichtspunkte der Zweckmäßigkeit in den Blick nehmen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2023 - 5 AV 1.22 -, juris Rn. 3 …und vom 2. Juli 2019 - 1 AV 2.19 -, juris Rn. 13 m. w. N.).Mangels sonstiger erkennbarer Anhaltspunkte berücksichtigt der Senat hier in maßgeblicher Weise, dass die Regelung des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO eine gewisse Ortsnähe der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleisten will und damit auf die Gewährung eines möglichst "heimatnahen" Rechtsschutzes gerichtet ist (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 27. Februar 2023 - 5 AV 1.22 -, juris Rn. 3 …und vom 9. Juni 2020 - 6 AV 3.20 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim…, Beschluss vom 16. April 2020 - 11 S 25/20 -, juris Rn. 11).
- OVG Niedersachsen, 17.04.2025 - 8 PS 43/25
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts i.R.d. Zuerkennung der …
Die Entscheidung ist daher nach Gesichtspunkten der Zweckmäßigkeit zu treffen und hat sich an den Wertungen der gesetzlichen Zuständigkeitsordnung sowie dem Gebot einer effektiven und sachgerechten Verfahrensdurchführung zu orientieren (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 13.3.2009 - 7 AV 1.09 u. a. -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 18.4.2019 - 2 AV 1.19 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 27.2.2023 - 5 AV 1.22 -, juris Rn. 3;… Beschl. v. 30.5.2023 - 10 AV 2.23 -, juris Rn. 4;… Niedersächsisches OVG, Beschl. v. 27.3.2003 - 8 PS 37/03 -, juris Rn. 15;… VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 16.4.2020 - 11 S 25/20 -, juris Rn. 11;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 24.3.2025 - 5 F 11/25 -, juris Rn. 10).Angesichts dessen, dass die Regelung des § 52 Nr. 3 Satz 2 VwGO eine gewisse Ortsnähe der Verwaltungsgerichtsbarkeit gewährleisten will und damit auf die Gewährung eines möglichst "heimatnahen" Rechtsschutzes gerichtet ist (…vgl. BVerwG, Beschl. v. 9.6.2020 - 6 AV 3.20 -, juris Rn. 7; Beschl. v. 27.2.2023 - 5 AV 1.22 -, juris Rn. 3), hat der Senat das Verwaltungsgericht Braunschweig als das für den Antragsteller heimatnähere der beiden in Betracht kommenden Gerichte als örtlich zuständiges Gericht bestimmt.
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