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Rechtsprechung
   BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1974,1531
BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74 (https://dejure.org/1974,1531)
BAG, Entscheidung vom 20.03.1974 - 5 AZB 3/74 (https://dejure.org/1974,1531)
BAG, Entscheidung vom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 (https://dejure.org/1974,1531)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist - Verfügung - Wirksamkeit - Bekanntgabe innerhalb der ursprünglichen Begründungsfrist - Entgegenstehendes Urteil des Bundesgerichtshofs - Prozeßbevollmächtigter - Gefestigte Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts - ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1974, 1350
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 31.01.1952 - IV ZR 104/51

    Urteilsnichtigkeit nach AllHohKomG 13

    Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74
    Das entgegenstehende Urteil des Bundesgerichts hofs vom 31 Januar 1952 (BGHZ 4, 389) ändert daran nichts.

    Bei Inkrafttreten des Bechtsprechungseinheitsgesetzes vom 19- Juni 1968 gab es im Bundesarbeitsgericht bereits eine ge festigte Bechtsprechung aus der Zeit nach BGHZ 4, 389, die dem Bundesgerichtshof nicht unbekannt geblieben sein kann.

    Damit mußte BGHZ 4, 389 als überholt gelten.

    b) Die Beklagte beruft sich demgegenüber auf ein Urteil des Vierten Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 31. Januar 1952, BGHZ 4, 389 C399 7" wo es ausreichend erachtet worden ist, daß die Verlangerungsverfugung vor Ablauf der ursprünglichen Frist der Post mur Zustellung an den Beklagten ubergeben worden war.

    Jedenfalls gibt die Entscheidung m BGHZ 4, 389 dem erkennenden Senat nicht das Hecht, von der übereinstimmenden Rechtsprechung aller Senate des Bundesarbeitsgerichts abzuweichen.

    Damals gab es im Bundesarbeitsgericht bereits eine gefestigte Rechtsprechung aus der Zeit nach BGHZ 4, 389, die dem Bundesgerichtshof nicht unbekannt geblieben sein kann.

    Damit mußte BGHZ 4, 389 als überholt gelten.

  • BGH, 05.07.1954 - IV ZR 69/54

    Verlängerung der Rechtsmittelbegründungsfrist

    Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74
    Es kann dahinstehen, ob der Bundesgerichtshof diese Ansicht in BGHZ 14, 148 und LM Nr. 2 zu § 329 ZPO inzwischen preisgegeben hat, wie der Dritte Senat des Bundesarbeitsgerichts in seinem Beschluß vom 26. Marz 1973 /"zu II 1 der Grunde 7 angenommen hat, oder ob dies nicht der Fall ist, wie die Beklagte meint.
  • BAG, 26.03.1973 - 3 AZB 11/73

    Verlängerung der Frist zur Begründung eines Rechtsmittels - Wirksamkeit - …

    Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74
    Das ist ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Urteil des Ersten Senats vom 17. Februar 1961, AP Nr. 16 zu § 519 ZPO, (vgl. aus neuerer Zeit den den Parteien bekannten Beschluß vom 26 Marz 1973 - 3 AZB 11/73 - /7demnachst 7 AP Hr 27 zu § 519 ZPO /"zu II 1 der Grund e m.w.N., ferner BAG AP Hr. 3 zu § 236 ZPO).
  • BAG, 06.12.1973 - 3 AZR 348/73

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Begründungsfrist - Glaubhaftmachung - …

    Auszug aus BAG, 20.03.1974 - 5 AZB 3/74
    Darunter ist ein Ereignis zu verstehen, das auch durch äußerste verstandigerweise zu erwartende Sorgfalt weder abgewehrt noch m seinen schädlichen Folgen verhindert werden konnte (vgl, für viele BAG vom 6. Dezember 1975 - 3 AZB 34-8/73 - ~demnachst 7 AP Nr. 5 zu § 236 ZPO /"zu II 1 der GrundeJ/).
  • BAG, 10.01.2003 - 1 AZR 70/02

    Gesamtbetriebsvereinbarung über Mehrarbeitsvergütung - Tarifvorrang - …

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts hat der Rechtsanwalt, dem die Handakten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Prozeßhandlung vorgelegt werden, eigenverantwortlich den Fristablauf zu überprüfen (BGH 16. März 2000 - VII ZR 320/99 - nv.; 20. August 1998 - VII ZB 4/98 - nv.; 14. Januar 1997 - VI ZB 24/96 - NJW 1997, 1311 mwN; 18. Dezember 1980 - III ZB 30/80 - VersR 1981, 282; BAG 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP ZPO § 519 Nr. 28 = EzA ZPO § 519 Nr. 1; 12. Dezember 1996 - 2 AZR 838/95 - nv.).
  • BAG, 24.08.1979 - GS 1/78

    Verlängerung einer Rechtsmittelbegründungsfrist nach ihrem Ablauf - Eingang des …

    Im Gegensatz zum Bundesgerichtshof haben sie jedoch entschieden, daß die Verlängerungsverfügung nur wirksam wird, wenn sie dem Rechtsmittelkläger vor Ablauf der Begründungsfrist bekanntgegeben wird, was formlos - mündlich, telefonisch oder schriftlich - geschehen kann (so:Urteil des Ersten Senats vom 17. Februar 1961 - 1 AZR 287/59 - AP Nr. 16 zu § 519 ZPO;Urteil des Zweiten Senats vom 19. Juni 1969 - 2 AZR 407/68 - AP Nr. 3 zu § 236 ZPO;Beschluß des Dritten Senats vom 26. März 1973 - 3 AZB 11/73 - AP Nr. 27 zu § 519 ZPO - und Beschluß des Fünften Senatsvom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP Nr. 28 zu § 519 ZPO).
  • BGH, 22.10.1981 - VII ZB 3/81

    Vorlagefrage an den Großen Senat für Zivilsachen des Bundesgerichtshofs - …

    Nach seiner Auffassung war es dazu notwendig, daß die Verlängerungsverfügung dem Antragsteller vor Ablauf der Frist auch schon - formlos - mitgeteilt worden war (…u.a. Urt. vom 17. Februar 1961 - 1 AZR 287/59 = AP § 519 Nr. 16; 19. Juni 1969 - 2 AZR 407/68 = AP § 236 Nr. 3; Beschl. vom 26. März 1969 - 3 AZB 11/73 = AP § 519 ZPO Nr. 27; 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 = AP § 519 ZPO Nr. 28).
  • BGH, 12.11.1975 - IV ZR 155/74

    Klage eines nichtehelichen Kindes auf Feststellung der Vaterschaft - Verlängerung …

    Diese Auffassung entspricht nicht nur der ständigen Rechtsprechung des Reichsgerichts, des Bundesgerichtshofs und des Bundesarbeitsgerichts (RGZ 77, 159; 109, 83; 109, 341; 137, 270; BGHZ 14, 148; BGH VersR 1961, 1046; BAG NJW 1974, 1350; AP Nr. 16 und 27 zu § 519 ZPO; Nr. 3 zu § 236 ZPO), sondern auch der im Schrifttum überwiegend vertretenen Meinung; sie ist insbesondere sowohl von Baumbach als auch von Lauterbach in sämtlichen von ihnen besorgten Auflagen ihres Kurzkommentars zur ZPO vertreten worden (Anm. 3 zu § 224; Anm. 2 zu § 519 ZPO).
  • BAG, 28.03.1985 - 5 AZB 4/85
    Dazu gehört die Prüfung, ob die Frist läuft und ob sie noch eingehalten werden kann (ständige Rechtsprechung vgl. zuletzt BAG Beschluß vom 20. März 1974 - 5 AZB 3/74 - AP Nr. 28 zu § 519 ZP0= NJW 1974, 1350; BAG Urteil vom 27. Juli 1972 - 1 AZR 155/72 - AP Nr. 18 zu § 232 ZPO; BAG Urteil vom 9. Oktober 1972 - 3 AZR 318/72 - AP Nr. 62 zu § 233 ZPO = NJW 1973, 343, jeweils mit weiteren Nachweisen).
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