Rechtsprechung
| BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- lexetius.com
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der Konzernobergesellschaft
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen bei Inanspruchnahme der Konzernobergesellschaft; Feststellung und Eintragung von Zahlungsansprüchen zur Gesamtvollstreckungstabelle
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Sachsen, 15.11.1999 - 4 Ta 266/99
- BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (8)
- BAG, 13.06.1997 - 9 AZB 38/96
Rechtsweg bei Durchgriffshaftung
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
§ 3 ArbGG gilt deshalb nicht nur bei einer Forderungsabtretung oder einer Schuldübernahme, sondern auch bei einem Schuldbeitritt, bei einer Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen, bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 320 f.; BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BAG 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 18 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 21).Die arbeitsrechtlichen Ansprüche des Klägers sind ausschließlich gegenüber der GmbH rechtskräftig festgestellt (vgl. dazu BAG 13. Juni 1997 aaO).
- BAG, 11.11.1986 - 3 AZR 186/85
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Ansprüche aus einem Sozialplan - …
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
aa) Der Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG ist nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum weit auszulegen (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 317, 321; Ascheid, Urteils- …und Beschlußverfahren im Arbeitsrecht 2. Aufl. Rn. 568;… ErfK/Schaub ArbGG § 3 Rn. 3;… Germelmann/Matthes/Prütting ArbGG 3. Aufl. § 3 Rn. 5;… Grunsky ArbGG 7. Aufl. § 3 Rn. 4;… GK-ArbGG/Wenzel § 3 Rn. 10).§ 3 ArbGG gilt deshalb nicht nur bei einer Forderungsabtretung oder einer Schuldübernahme, sondern auch bei einem Schuldbeitritt, bei einer Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen, bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 320 f.; BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BAG 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 18 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 21).
- BAG, 23.10.1990 - 3 AZR 23/90
Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen - Verpflichtung eines Erzbistums zur …
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
§ 3 ArbGG gilt deshalb nicht nur bei einer Forderungsabtretung oder einer Schuldübernahme, sondern auch bei einem Schuldbeitritt, bei einer Pfändung oder Verpfändung von Ansprüchen, bei der Verfolgung von Ansprüchen aus Verträgen zu Gunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zu Gunsten Dritter (BAG 11. November 1986 - 3 AZR 186/85 - BAGE 53, 320 f.; BAG 13. Juni 1997 - 9 AZB 38/96 - AP ArbGG 1979 § 3 Nr. 5; BAG 23. Oktober 1990 - 3 AZR 23/90 - AP ArbGG 1979 § 2 Nr. 18 = EzA ArbGG 1979 § 2 Nr. 21).Nach diesem Zweck des § 3 ArbGG genügt es, daß ein Dritter dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 23. Oktober 1990 aaO).
- BAG, 24.04.1996 - 5 AZB 25/95
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
cc) Ob das Vorbringen des Klägers zur Konzernhaftung von ihm bewiesen werden kann oder auch nur als schlüssig anzusehen ist, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur Zuständigkeitsprüfung bei "doppelrelevanten" Tatsachen vorliegend ohne Bedeutung (vgl. zu dieser Rechtsprechung BAG 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40, 48 ff.; 9. Oktober 1996 - 5 AZB 18/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 2 = EZA § 2 ArbGG 1979 Nr. 33; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 53 ff.). - BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95
Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
Vielmehr ist es für den einheitlichen Betrieb stets kennzeichnend, daß die Arbeitsverhältnisse zu den beteiligten Arbeitgebern fortbestehen (BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112, 120). - BAG, 18.12.1996 - 5 AZB 25/96
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - Grundlage der Prüfung
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
cc) Ob das Vorbringen des Klägers zur Konzernhaftung von ihm bewiesen werden kann oder auch nur als schlüssig anzusehen ist, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur Zuständigkeitsprüfung bei "doppelrelevanten" Tatsachen vorliegend ohne Bedeutung (vgl. zu dieser Rechtsprechung BAG 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40, 48 ff.; 9. Oktober 1996 - 5 AZB 18/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 2 = EZA § 2 ArbGG 1979 Nr. 33; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 53 ff.). - BAG, 09.10.1996 - 5 AZB 18/96
Rechtsweg für Kündigungsschutzklage
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
cc) Ob das Vorbringen des Klägers zur Konzernhaftung von ihm bewiesen werden kann oder auch nur als schlüssig anzusehen ist, ist auf der Grundlage der Rechtsprechung des Senats zur Zuständigkeitsprüfung bei "doppelrelevanten" Tatsachen vorliegend ohne Bedeutung (vgl. zu dieser Rechtsprechung BAG 24. April 1996 - 5 AZB 25/95 - BAGE 83, 40, 48 ff.; 9. Oktober 1996 - 5 AZB 18/96 - AP ArbGG 1979 § 2 Zuständigkeitsprüfung Nr. 2 = EZA § 2 ArbGG 1979 Nr. 33; 18. Dezember 1996 - 5 AZB 25/96 - BAGE 85, 46, 53 ff.). - LAG Brandenburg, 02.06.1993 - 3 Ta 37/93
Zuständigkeit eines Gerichts bei einer Klage über die Feststellung einer nicht …
Auszug aus BAG, 29.03.2000 - 5 AZB 69/99
Es gab die Auffassung, § 11 Abs. 3 Satz 3 GesO lege abschließend die Zuständigkeit der Kreisgerichte fest, auch soweit es etwa um arbeitsrechtliche Ansprüche gehe (so zB LAG Brandenburg 2. Juni 1993 - 3 Ta 37/93 - ZIP 1993, 1829 f.; Schaub NZA 1991, 785, 787).
- LAG München, 06.11.2001 - 2 Ta 283/01
Rechtsweg für die Geltendmachung des Anspruchs auf Zahlung des Mindestentgelts
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Rheinland-Pfalz, 07.02.2012 - 3 Ta 2/12
Rechtsweg - Rechtsnachfolge i. S. v. § 3 ArbGG
Vielmehr genügt es, dass ein Dritter dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Rn. 20, [juris]).Zur Begründung der Zuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen genügt bereits die Rechtsbehauptung des Klägers, es liege eine Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG vor (BAG 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - [juris];… Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge ArbGG 7. Aufl. § 3 Rn. 4;… Erfurter Kommentar zum Arbeitsrecht/Koch 12. Aufl. § 3 ArbGG Rn. 1).
- LAG München, 19.01.2008 - 11 Ta 356/07
Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen
Der Begriff der Rechtsnachfolge im Sinne von § 3 ArbGG ist nach allgemeiner Meinung in Rechtsprechung und Schrifttum weit auszulegen (BAG, Beschl. vom 29.3.2000, 5 AZB 69/99, n.v. zit. nach JURIS, m.w.N.).
- LAG Hamm, 24.07.2013 - 2 Ta 81/13
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten - nichtiges Scheingeschäft - …
(vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris). - LAG Köln, 10.04.2006 - 6 Ta 50/06
Rechtsweg; Arbeitgeber; Stock-options
Danach muss das Arbeitsverhältnis gerade zwischen den Parteien des Rechtsstreits bestehen oder bestanden haben (vgl. BAG vom 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; BAG vom 15.03.2000 - 5 AZB 70/99, NJW 2000, 2690). - LAG Hessen, 16.10.2001 - 9 Ta 375/01
Rechtsweg; Durchgriffshaftung; Rechtsnachfolge
Als Rechtsnachfolge in diesem Sinne kommt auch eine Durchgriffshaftung auf ein Unternehmen in Betracht, das neben der Gesellschaft, die Arbeitgeberin ist, für arbeitsvertragliche Ansprüche haften soll (BAG Beschluss vom 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Juris). - LAG Hamm, 06.08.2012 - 2 Ta 787/11
Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Rechtsstreit um Rückzahlung der …
(vgl. Gemeinsamer Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, Beschl. v. 27.09.2010 - GmS - OGB 1/09, DB 2010, 2722; BAG, Beschl. v. 29.03.2000 - 5 AZB 69/99, juris; LAG München, Beschl. v. 19.01.2008 - 11 Ta 356/07, juris). - LAG Hessen, 23.07.2021 - 14 Ta 35/21
Rechtswegzuständigkeit der Gerichte für Arbeitssachen
Das Bundesarbeitsgericht begründet die Rechtswegzuständigkeit der Arbeitsgerichte hier gerade nicht mit § 2 Abs. 1 Nr. 4a ArbGG, sondern mit § 3 i.V.m. § 2 Abs. 1 Nr. 3 ArbGG (v gl. etwa BAG 13. Juni 1997 -9 AZB 38/96- NZA 1997, 1128; BAG 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Juris) . - ArbG Frankfurt/Main, 16.09.2020 - 11 Ca 5619/20 Nach dem Zweck des § 3 ArbGG genügt es, dass ein Dritter dem Arbeitnehmer die Erfüllung arbeitsrechtlicher Ansprüche zusätzlich schuldet (BAG 29. März 2000 - 5 AZB 69/99 - Rn. 20).
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