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Rechtsprechung
   BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1987,5689
BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86 (https://dejure.org/1987,5689)
BAG, Entscheidung vom 28.01.1987 - 5 AZR 1/86 (https://dejure.org/1987,5689)
BAG, Entscheidung vom 28. Januar 1987 - 5 AZR 1/86 (https://dejure.org/1987,5689)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Absenkung der Anfangsvergütung für Berufsberater - Übergang eines Ausbildungsverhältnisses in Angestelltenverhältnis - Abschluss einer Vergütungsvereinbarung nach Kündigung der Vergütungsordnung zum Manteltarifvertrag - Mitwirkung des Personalrats bei Eingruppierungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BAG, 20.01.1977 - 3 AZR 523/75

    Ausbildungsverhältnis - Krankheit - Tarifliche Regelbarkeit - Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Es gelten nämlich für den Beratungsanwärter dieselben Rahmenbedingungen wie später im Arbeitsverhältnis (vgl. hierzu BAG Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 523/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Ausbildungsverhältnis, zu II 1 der Gründe).

    Bei dieser speziellen Ausformung charakterisiert sich das Ausbildungsverhältnis der Beratungsanwärter als eine besondere Art des Vorbereitungsdienstes für eine spätere Tätigkeit bei der Bundesanstalt und läßt eine so enge Verflechtung zwischen Ausbildungsverhältnis und beabsichtigtem Arbeitsverhältnis deutlich werden, daß das Ausbildungsverhältnis als bindender Vorvertrag für ein späteres Arbeitsverhältnis angesehen werden kann und damit den Regeln des Arbeitsrechts - mit Ausnahme des Berufsbildungsgesetzes - unterstellt werden muß (BAG Urteil vom 20. Januar 1977 - 3 AZR 523/75 - AP Nr. 1 zu § 1 TVG Ausbildungsverhältnis, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 60/85

    Tarifverträge: Zulässigkeit einer Teilkündigung, Nachwirkung - Betriebsrat: …

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Die Beklagte hat ihre Kündigung zwar rechtswirksam zum 31. März 1984 ausgesprochen und konnte sie auf die Vergütungsordnung beschränken, wie sich aus § 71 Abs. 2 MTA ergibt (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

    Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen ebenso entschieden (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

  • BAG, 29.01.1975 - 4 AZR 218/74

    Tarifvertrag: Fortgeltung nach Auslaufen

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Allerdings erstreckt sich die Nachwirkung nicht auf Arbeitsverhältnisse, die im Nachwirkungszeitraum neu begründet worden sind (BAG Urteil vom 29. Januar 1975 - 4 AZR 218/74 - BAGE 27, 22 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung, m. w. N.).

    Die Parteien konnten die nur noch nachwirkenden Tarifnormen durch andere Abmachungen ersetzen, und zwar auch zum Nachteil des Klägers; denn gemäß § 4 Abs. 5 TVG sind nachwirkende Tarifnormen abdingbar (BAGE 29, 182, 186 f. [BAG 18.05.1977 - 4 AZR 47/76] = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; BAGE 27, 22, 26 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).

  • BAG, 03.12.1985 - 4 ABR 7/85

    Vergütung - Tarifvertrag - Teilkündigung - Öffentlicher Dienst - …

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Die Beklagte hat ihre Kündigung zwar rechtswirksam zum 31. März 1984 ausgesprochen und konnte sie auf die Vergütungsordnung beschränken, wie sich aus § 71 Abs. 2 MTA ergibt (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

    Das Bundesarbeitsgericht hat inzwischen ebenso entschieden (BAG Beschlüsse vom 3. Dezember 1985 - 4 ABR 7/85 - und - 4 ABR 60/85 - AP Nr. 1 und 2 zu § 74 BAT).

  • BAG, 27.08.1970 - 2 AZR 519/69

    Willenserklärung - Kündigung

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Das bedeutet, daß nicht nur auf den Wortlaut abzustellen ist, sondern alle Begleitumstände zu würdigen sind, die für die Frage, welchen Willen der Beteiligte bei seiner Erklärung erkennbar gehabt hat, von Bedeutung sind (BAGE 22, 424, 426 [BAG 27.08.1970 - 2 AZR 519/69] = AP Nr. 33 zu § 133 BGB).
  • BAG, 22.03.1983 - 1 ABR 49/81

    Mitbestimmungssicherungsverfahren bei Eingruppierungen

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Bei der Eingruppierung hat der Personalrat - anders als bei der Einstellung und Versetzung - nur ein Mitbeurteilungs- aber kein Mitgestaltungsrecht; er hat lediglich eine Richtigkeitskontrolle (vgl. zu der entsprechenden Vorschrift des § 99 BetrVG: BAG Beschluß vom 22. März 1983 - 1 ABR 49/81 - BAGE 42, 121 = AP Nr. 6 zu § 101 BetrVG 1972).
  • BAG, 02.07.1980 - 5 AZR 56/79

    Wirksamkeit von Arbeitsverträgen ohne Zustimmung des Betriebsrats

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Zur Sicherung des Mitbestimmungsrechts des Personalrats bedarf es keiner Nichtigkeit des Arbeitsvertrages (vgl. BAG Urteil vom 2. Juli 1980 - 5 AZR 56/79 - AP Nr. 5 zu § 101 BetrVG 1972, unter II 4 f der Gründe).
  • BAG, 18.05.1977 - 4 AZR 47/76

    Pauschalierte Fliegerzulage - Tarifliche Nebenabrede - Gesetzliche Schriftform - …

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Die Parteien konnten die nur noch nachwirkenden Tarifnormen durch andere Abmachungen ersetzen, und zwar auch zum Nachteil des Klägers; denn gemäß § 4 Abs. 5 TVG sind nachwirkende Tarifnormen abdingbar (BAGE 29, 182, 186 f. [BAG 18.05.1977 - 4 AZR 47/76] = AP Nr. 4 zu § 4 BAT; BAGE 27, 22, 26 = AP Nr. 8 zu § 4 TVG Nachwirkung).
  • BAG, 19.01.1962 - 1 AZR 147/61

    Räumlich engerer Tarifvertrag - Grundsatz der Tarifspezialität - Räumlich …

    Auszug aus BAG, 28.01.1987 - 5 AZR 1/86
    Hingegen wirkt der aufgekündigte Tarifvertrag für solche Arbeitnehmer, die sich noch vor der Aufkündigung in einem Ausbildungsverhältnis befunden haben, das sich kraft tariflicher Regelung erst im Nachwirkungszeitraum in ein Arbeitsverhältnis umwandelt (BAG Urteil vom 19. Januar 1962 - 1 AZR 147/61 - BAGE 12, 194 = AP Nr. 11 zu § 5 TVG, zu III der Gründe).
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