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Rechtsprechung
   BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,356
BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 (https://dejure.org/1982,356)
BAG, Entscheidung vom 20.10.1982 - 5 AZR 110/82 (https://dejure.org/1982,356)
BAG, Entscheidung vom 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 (https://dejure.org/1982,356)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 40, 258
  • NJW 1983, 839 (Ls.)
  • DB 1983, 235
 
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Wird zitiert von ... (44)Zitiert selbst (1)

  • BAG, 17.10.1974 - 3 AZR 4/74

    Geltendmachen von Ansprüchen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses - …

    Auszug aus BAG, 20.10.1982 - 5 AZR 110/82
    Der Senat braucht deshalb in diesem Rechtsstreit nicht auf die Frage einzugehen, ob die Ausschlussfrist auch zu diesem Zeitpunkt zu laufen begann oder erst mit Eintritt der Fälligkeit der hier streitigen Forderungen (vgl. dazu BAG AP Nr. 41 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, zu 3 der Gründe; BAG AP Nr. 55 zu § 4 TVG Ausschlussfristen, zu 2 a der Gründe).
  • BAG, 28.07.2010 - 5 AZR 521/09

    Ausschlussfrist und Arbeitszeitkonto

    Mit der Zuleitung einer vorbehaltlosen Lohnabrechnung ist dieser Zweck der Ausschlussfrist erreicht, ohne dass es einer weiteren Geltendmachung bedarf (BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 92; 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP TVG § 4 Ausschlussfristen Nr. 67). Die Obliegenheit zur Geltendmachung lebt nicht wieder auf, wenn der Arbeitgeber die Forderung später bestreitet (…BAG 21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - aaO)..

    Da die erste Stufe der Ausschlussfrist nicht einzuhalten war, war der Kläger auch nicht gehalten, den Anspruch innerhalb der tariflich geregelten Frist gerichtlich geltend zu machen (vgl. BAG 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258)..

  • BAG, 10.10.2002 - 8 AZR 8/02

    Ausschlußfrist

    Die Ansprüche würden damit "streitlos" gestellt (21. April 1993 - 5 AZR 399/92 - BAGE 73, 54 = AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 124 einstufige Ausschlußfrist; 10. Juli 1991 - 5 AZR 382/90 - nv.; 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 92 = EzA TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 66; 20. Oktober 1982 - 5 AZR 110/82 - BAGE 40, 258 = AP TVG § 4 Ausschlußfristen Nr. 76).
  • BAG, 21.04.1993 - 5 AZR 399/92

    Ausschlußfrist, Widerruf von Forderungen in Lohnabrechnung

    Der Schuldner soll sich darauf verlassen können, nach Ablauf der tariflichen Verfallfristen nicht mehr weiter in Anspruch genommen zu werden (…vgl. dazu BAG Urteil vom 8. August 1979 - 5 AZR 660/77 - AP Nr. 67 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu II 3 a der Gründe mit Hinweis auf Wiedemann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 367; BAGE 40, 258, 260 f. = AP Nr. 76 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 1 a der Gründe; BAG Urteil vom 29. Mai 1985 - 7 AZR 124/83 - AP Nr. 92 zu § 4 TVG Ausschlußfristen, zu 12 b der Gründe).
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