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| BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71 |
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Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Internationale Zuständigkeit - Angerufenes Arbeitsgericht - Berufungsinstanz - Örtliche Zuständigkeit
Verfahrensgang
- LAG Berlin, 25.11.1970 - 6 Sa 19/70
- BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71
Papierfundstellen
- NJW 1971, 2143
- NJW 1972, 407 (Ls.)
- DB 1971, 1775
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 14.06.1965 - GSZ 1/65
Internationale Zuständigkeit
Auszug aus BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71
20 Nicht anders ist das Ergebnis dann, wenn man mit dem Landesarbeitsgericht in Streitsachen mit Auslandsbeziehungen die Prüfung der örtlichen Zuständigkeit durch das Berufungsgericht zuläßt, wie dies neuerdings der Bundesgerichtshof, Großer Senat für Zivilsachen, entschieden hat (BGHZ 44, 46 = AP Nr" 3 zu § 512 a ZPO)" Bei einer solchen Nachprüfung bleibt die Zielrichtung der Rüge der örtlichen Zuständigkeit zu beachteno Wird diese Rüge, wie im vorliegenden Falle von beiden Beklagten, mit dem Ziel erhoben, allein die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts zu leugnen und wäre sie demgemäß auch vor jedem anderen vom Kläger angerufenen deutschen Gericht erhoben worden, so kann es nicht genügen, wenn das Gericht höherer Instanz allein im Hinblick auf die örtliche Zuständigkeit des angerufenen erstinstanzlichen Gerichts die Zuständigkeit deutscher Gerichte überprüfte In einem solchen Falle ist der eigentliche Streitpunkt nicht der, ob dieses oder jenes deutsche erstinstanzliche Gericht zur Entscheidung örtlich zuständig ist, sondern allein der, ob überhaupt die Zuständigkeit deutscher Gerichte gegeben ist" Dieser Streit wird lediglich formal nach den prozessualen Vorschriften ausgetragen, die für die Geltendmachung der Rüge der örtlichen Zuständigkeit gelten« Denn die ZPO regelt die internationale Zuständigkeit ~ 5 -. - BAG, 22.08.1964 - 1 AZR 64/64
Kündigung - Kündigungsfrist
Auszug aus BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71
funden haben; auch die Vorbereitungen der Tournee sind nach dem unstreitigen Sachverhalt sämtlich in Deutschland, nämlich in München, abgewickelt worden« Damit ist nach aner- , kannten Grundsätzen (BAG 16, 204 = AP Nr« 9 Internat« Privatrecht , Arbeitsrecht) von der Anwendbarkeit deutschen materiellen Hechts auf das streitige Arbeitsrecht auszugehen; hiergegen haben sich die Beklagten auch nicht gewandt« Nach § 269 Abs« 1 und 2 BGB bestimmt sich der Leistungsort ip erster Linie nach dem Parteiwillen und bei fehlender Parteibestimmung aus den gegebenen Umständen, insbesondere aus der Natur des Schuldverhältnisses; läßt sich danach kein Leistungsort bestimmen, so, hat die Leistung an dem Ort zu erfolgen, an dem der Schuldner zur Zeit der Entstehung des Schuldverhältnisses seinen Wohnsitz hatte (Absatz l) bzw« wo sieh seine gewerbliche Niederlassung befand (Absatz 2)« Hier fehlt es an einer ausdrücklichen Wahl des Leistungsortes durch die Parteien, ged-001 sprechen die «Gesamtumstände weit aus überwiegend für München als Leistungsort« In München sind nämlich die meisten und vor allem die für das Gelingen der Theatertournee wichtigsten Arbeiten der teilnehmenden Schauspieler erbracht worden""München war der Ort? an dem die gesamte -Proben- und Eegisseurarbeit geleistet wurde; von München aus wurde demgemäß dem Kläger auch dfs Proben buch zugesandt" Hinzu kommt, daß nach dem Tourneeplan die Tournee in München startete und dort die relativ meisten Aufführungen, nämlich neun, in der Zeit vom 17" bis 25° September 1968, stattgefunden haben" Damit tritt München in vieler Hinsicht deutlich aus dem Kreis der sonstigen Orte heraus, durch die sich die Tournee bewegt hat, und erscheint gerade im Hinblick auf die dort geleistete erhebliche Vorbereitungsarbeit als der selbständige Mittelpunkt der vor gesehenen Tournee, an dem die reisende Gruppe sich bei irgendwelchen Zwischenfällen oder etwa weiteren -notwendigen Vorbereitungsarbeiten wieder zusammengefunden hätte" Danach sprechen aber die Gesamtumstände für München als den Ort, an dem die Ansprüche der an der Tournee teilnehmenden Schau- 8. - RG, 14.11.1929 - IV 665/28
Werden durch die alternative Währungsklausel in Schuldverschreibungen die im …
Auszug aus BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71
Io Zu diesem Ergebnis gelangt man zunächst, wenn man dem Landesarbeitsgericht die Befugnis abspricht, die in der ersten Instanz bejahte Örtliche Zuständigkeit des angerufenen Arbeitsgerichts nachzuprüfen" Teilweise wird die Auffassung vertreten, daß dem Berufungsgericht auf Grund des § 512 a ZPO eine solche Nachprüfungsbefugnis auch in Streitsachen mit Auslandsbeziehungen fehlt, also such dann, wenn von der Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit die internationale Zuständigkeit abhängt, d.h. die Grenzziehung z\tfischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte (RGZ 126, 196 ff"; 150, 265 ffo; BAG AP. Nr0 4 zu Internat" Privatrecht, Arbeits recht) o. - RG, 14.02.1936 - II 169/35
Unter welchen Voraussetzungen ist deutsches Recht anwendbar auf die im Ausland …
Auszug aus BAG, 18.06.1971 - 5 AZR 13/71
Io Zu diesem Ergebnis gelangt man zunächst, wenn man dem Landesarbeitsgericht die Befugnis abspricht, die in der ersten Instanz bejahte Örtliche Zuständigkeit des angerufenen Arbeitsgerichts nachzuprüfen" Teilweise wird die Auffassung vertreten, daß dem Berufungsgericht auf Grund des § 512 a ZPO eine solche Nachprüfungsbefugnis auch in Streitsachen mit Auslandsbeziehungen fehlt, also such dann, wenn von der Entscheidung über die örtliche Zuständigkeit die internationale Zuständigkeit abhängt, d.h. die Grenzziehung z\tfischen der Zuständigkeit deutscher Gerichte und der Zuständigkeit ausländischer Gerichte (RGZ 126, 196 ff"; 150, 265 ffo; BAG AP. Nr0 4 zu Internat" Privatrecht, Arbeits recht) o.
- OLG Köln, 27.04.2001 - 11 U 63/00
Hinweispflichten des Bauunternehmers
Die internationale Zuständigkeit darf aber gemäß § 512a ZPO vom Berufungsgericht dann nicht mehr geprüft werden, wenn statt des angerufenen deutschen Gerichts ein anderes deutsches Gericht örtlich und damit international zuständig wäre; es kann demnach nur auf die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte insgesamt ankommen (vgl. BAG NJW 1971, 2143;… Zöller/Gummer, ZPO, 22. Auflage, § 512 a Rdn. 6;… Stein/Jonas/ Grunski, ZPO, 21. Auflage, § 512 a, Rdn. 6). - KG, 07.11.2000 - 5 U 6923/99
Internationale Zuständigkeit Deutschlands - markenrechtliche Ansprüche von …
Die Rüge der internationalen Zuständigkeit des angerufenen Gerichtes in der Berufungsinstanz ist nicht zu beachten, falls statt des angerufenen ein anderes deutsches Gericht örtlich und damit international zuständig ist (vgl. BAG NJW 1971, 2143).Dabei ist zu betonen, dass es um die internationale Zuständigkeit Deutschlands geht und nicht um die internationale Zuständigkeit irgendeines Instanzgerichts (vgl. Geimer NJW 1972, 407 f.).
- BAG, 12.10.1977 - 5 AZR 443/76
Erstattung - Arbeitnehmeranteil - Sozialversicherung - Gericht fürArbeitssachen - …
Ist danach ein deutscher Gerichtsstand begründet, dann ist das deutsche Gericht im Regelfälle auch international zuständig (vgl. BAG AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit [zu 2 der Grün de] ; BAG AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972 [zu II 2 der Gründe]} BGHZ [GrS] 44, 46 [47] - AP Nr. 3 zu § 512 a ZPO [zu 2 der Gründe]).
- LAG Düsseldorf, 15.12.2005 - 11 TaBV 47/05
Abgesonderte Verhandlung über internationale Zuständigkeit im Beschlussverfahren …
a) Richtig hat das Arbeitsgericht gesehen, dass sich die internationale Zuständigkeit im deutschen Recht nach den Vorschriften der örtlichen Zuständigkeit bestimmt (vgl. BAG 18.06.1971 - 5 AZR 13/71 - AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; BAG 31.10.1975 - 1 ABR 4/74 - AP Nr. 2 zu § 106 BetrVG 1972; BGH - GSZ 1/65 - AP Nr. 3 zu § 512 a ZPO). - OLG Hamburg, 22.08.1995 - 2 U 29/94
Anspruch auf vorzeitigen Erbausgleich gegen kanadischen Vater; Internationale …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 21.03.1985 - 6 AZR 565/82
Internationale Zuständigkeit deutscher Arbeitsgerichte auf Grund einer …
Die Zivilprozeßordnung regelt die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte nicht als selbständige Prozeßvoraussetzung, sondern nur mittelbar durch stillschweigende Verweisung auf die Vorschriften über den Gerichtsstand (BAG Urteile vom 18. Juni 1971 - 5 AZR 13/71 -, AP Nr. 5 zu § 38 ZPO Internationale Zuständigkeit; vom 12. Oktober 1977 - 5 AZR 443/76 -, AP Nr. 3 zu §§ 394, 395 RVO). - OLG München, 15.02.1990 - 29 U 5500/89
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für einen auf ein …
Zwar fällt die Prüfung der internationalen Zuständigkeit - wie oben ausgeführt - regelmäßig nicht unter § 512 a ZPO , es sei denn, es wird gerügt, daß andere, gleichgeordnete deutsche Gerichte örtlich und damit international zuständig seien (BAG NJW 71, 2143). - BGH, 12.06.1975 - VII ZR 46/73
Örtliche Zuständigkeit und internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichtes …
Die internationale Zuständigkeit der Gerichte ist im deutschen Zivilprozeßrecht nur für wenige, hier nicht in Betracht kommende Ausnahmefälle unmittelbar geregelt; im übrigen ergibt sie sich mittelbar aus den Vorschriften über den Gerichtsstand: Ist ein deutsches Gericht örtlich zuständig, so ist es das grundsätzlich auch international (BGHZ 44, 46, 47; BAG NJW 1971, 2143 Nr. 17; Riezler, Internationales Zivilprozeßrecht, S. 219; Matthies, Die deutsche internationale Zuständigkeit, S. 40;… Rosenberg/Schwab, Zivilprozeßrecht, 11. Aufl., § 20 II 1;… Stein/Jonas, 19. Aufl., Anm. V 1 vor § 12 ZPO;… Thomas/Putzo, 8. Aufl., Vorbem. II 4 vor § 1 ZPO; Wieczorek, § 12 ZPO Anm. A I a).
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