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Rechtsprechung
   BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1972,543
BAG, 30.08.1972 - 5 AZR 140/72 (https://dejure.org/1972,543)
BAG, Entscheidung vom 30.08.1972 - 5 AZR 140/72 (https://dejure.org/1972,543)
BAG, Entscheidung vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 (https://dejure.org/1972,543)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1973, 292
  • DB 1973, 480
 
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Wird zitiert von ... (20)

  • BAG, 12.01.1994 - 5 AZR 41/93

    Anspruch auf bezahlte Arbeitsfreistellung an Tagen mit regionalem Brauchtum - …

    Allerdings darf der Arbeitgeber, der sich den Widerruf oder die Kürzung freiwilliger Leistungen vorbehalten hat, diese Gestaltungsrechte nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 Abs. 1 BGB ausüben (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe; BAGE 25, 194, 200 ff. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 125/86

    Widerruf von Lohnzulagen

    Ebenso wie aber der Arbeitnehmer gegen Verträge geschützt werden muß, mit denen das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird, bedarf er des Schutzes gegen Vereinbarungen, die dem Arbeitgeber entgegen § 315 Abs. 1 BGB das Recht zum einseitigen Widerruf nach freiem Ermessen oder gar nach Belieben einräumen und damit ermöglichen, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung unkontrolliert zu verändern (vgl. Bötticher, Anm. zum Urteil des BAG vom 9. Juni 1967, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 5; Herschel, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 2 R).

    Hiernach können Verdienstbestandteile nur aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 5, 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils zu 3 der Gründe; Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 16.10.1991 - 5 AZR 35/91

    Zinsvergünstigungen während des Erziehungsurlaubs

    Werden Kürzungen von Verdienstbestandteilen überprüft, so wird vielfach formuliert, es müßten sachliche Gründe dafür vorliegen (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - Ap Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe und vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 und 4 der Gründe; BAG Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl.
  • BAG, 07.09.1994 - 10 AZR 716/93

    Sonderzulage - Gehaltsstruktur - Gehaltsdifferenz - Tarifgruppe

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist es zulässig, übertarifliche Lohnbestandteile, so z.B. auch Leistungszulagen (BAG Urteil vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge), unter dem Vorbehalt jederzeitigen Widerrufs zu gewähren (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge).

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist weiter davon auszugehen, daß der Widerruf bzw. die Kürzung solcher Lohn- und Gehaltsbestandteile nur nach billigem, gerichtlich nachprüfbarem Ermessen erfolgen kann und das billige Ermessen im Sinne von § 315 BGB gewahrt ist, wenn der Arbeitgeber für den Widerruf bzw. die Kürzung der Sonderzulage einen sachlichen Grund hat (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 - und vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - aaO).

  • LAG Hessen, 14.12.1987 - 14 Sa 1849/86

    Kündigung der Nebenabrede über die Vergütung ärztlichen Bereitschaftsdiensts

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  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 366/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage - …

    Ebenso wie aber der Arbeitnehmer gegen Verträge geschützt werden muß, mit denen das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird, bedarf er des Schutzes gegen Vereinbarungen, die dem Arbeitgeber entgegen § 315 Abs. 1 BGB das Recht zum einseitigen Widerruf nach freiem Ermessen oder gar nach Belieben einräumen und damit ermöglichen, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung unkontrolliert zu verändern (vgl. Bötticher, Anm. zum Urteil des BAG vom 9. Juni 1967, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 5; Herschel, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 2 R).

    Hiernach können Verdienstbestandteile nur aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 5, 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils zu 3 der Gründe; Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 396/86

    Streitigkeit über die Wirksamkeit des teilweisen Widerrufs einer Lohnzulage - …

    Ebenso wie aber der Arbeitnehmer gegen Verträge geschützt werden muß, mit denen das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird, bedarf er des Schutzes gegen Vereinbarungen, die dem Arbeitgeber entgegen § 315 Abs. 1 BGB das Recht zum einseitigen Widerruf nach freiem Ermessen oder gar nach Belieben einräumen und damit ermöglichen, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung unkontrolliert zu verändern (vgl. Bötticher, Anm. zum Urteil des BAG vom 9. Juni 1967, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 5; Herschel, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 2 R).

    Hiernach können Verdienstbestandteile nur aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 5, 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils zu 3 der Gründe; Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

  • BAG, 13.05.1987 - 5 AZR 197/86
    Ebenso wie aber der Arbeitnehmer gegen Verträge geschützt werden muß, mit denen das Kündigungsschutzgesetz umgangen wird, bedarf er des Schutzes gegen Vereinbarungen, die dem Arbeitgeber entgegen § 315 Abs. 1 BGB das Recht zum einseitigen Widerruf nach freiem Ermessen oder gar nach Belieben einräumen und damit ermöglichen, das Gleichgewicht von Leistung und Gegenleistung unkontrolliert zu verändern (vgl. Bötticher, Anm. zum Urteil des BAG vom 9« Juni 1967, AP Nr. 5 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 5; Herschel, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. August 1972, AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, Bl. 2 R).

    Hiernach können Verdienstbestandteile nur aus sachlichen Gründen widerrufen werden (BAG Urteile vom 9. Juni 1967 - 3 AZR 352/66 -, vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 5, 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, jeweils zu 3 der Gründe; Urteil vom 22. August 1979 - 5 AZR 769/77 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Übertarifl. Lohn u. Tariflohnerhöhung).

  • LAG Hamm, 20.02.1997 - 17 Sa 1859/96

    Streitigkeit über die Berechtigung des Arbeitgebers, einseitig freiwillige …

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  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 49/84

    Herbeiführung des Tatbestands der betrieblichen Übung durch den Arbeitgeber - …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darf der Arbeitgeber, der sich den Widerruf oder die Kürzung freiwilliger Leistungen vorbehalten hat, diese Gestaltungsrechte nur nach billigem Ermessen gemäß § 315 Satz 1 BGB ausüben (BAG Urteil vom 30. August 1972 - 5 AZR 140/72 - AP Nr. 6 zu § 611 BGB Lohnzuschläge, zu 3 der Gründe; BAG 25, 194, 200 ff. = AP Nr. 6 zu § 242 BGB Ruhegehalt-Unterstützungskassen, zu B II 2 der Gründe).
  • LAG Hamm, 19.04.1999 - 16 Sa 562/98

    Übertariflichen Zulage - Widerruf

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 280/83
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.11.1999 - 3 Sa 922/99

    Ersetzung der individual-vertraglich fortgeltenden Rechte durch die geltenden …

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 50/84

    Anspruch auf kostenlose Beförderung zwischen Wohnort und Arbeitsstätte im Rahmen …

  • BAG, 20.03.1985 - 5 AZR 51/84

    Streitigkeit über das Bestehen eines Anspruchs auf Beförderung mit dem …

  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 281/83
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 279/83
  • BAG, 22.08.1984 - 5 AZR 560/82
  • BAG, 07.11.1984 - 5 AZR 278/83
  • BAG, 29.02.1984 - 5 AZR 239/82
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