Rechtsprechung
| BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rechtswirksamkeit von Zustellungen - Postalische Dienstanweisungen - Prozessuale Vorschriften - Zuzustellendes Schriftstück - Niederlegung bei Postanstalt - Geschäftsgang des Zustellpostamtes
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 05.11.1969 - 6 Ca 1021/69
- BAG, 23.07.1970 - 5 AZR 166/70
- BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70
Papierfundstellen
- NJW 1970, 1894
- MDR 1970, 959
- DB 1970, 1792
Wird zitiert von ... (6)
- LSG Bayern, 11.05.2022 - L 2 U 140/13
Bekanntgabefiktion gilt im Sozialverwaltungsverfahren auch an Sonn- und …
Rn. 47 Weiter sieht der Senat Wertungswidersprüche in der finanzgerichtlichen Rechtsprechung, wenn diese bei grundsätzlicher Anwendbarkeit der Dreitagesfiktion die Zugangsfiktion auf einen späteren Tag verlegt, sofern am Ende des Dreitageszeitraums das Wochenende oder ein Feiertag liegt, andererseits aber keinerlei Probleme damit hat, dass eine Zustellung mittels Postzustellungsurkunde auch bei einer Steuerberatungs- oder Anwaltskanzlei durchaus am Samstag möglich ist, nämlich durch Einlegen in den Briefkasten der Kanzlei (vgl. bei Zustellung an einen Steuerberater: BFH, Beschluss vom 02.08.2004, V B 75/04: "Der Umstand, dass das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und die Möglichkeit besteht, dass der Kläger die Sendung erst am darauffolgenden Montag zur Kenntnis genommen hat, weil die Kanzlei am Samstag nicht besetzt war, lässt die Wirksamkeit der Zustellung unberührt."; vgl. auch BFH, Urteil vom 11.12.1985, I R 352/83: "Der Umstand, daß die Einspruchsentscheidung an einem Samstag zugestellt worden ist und der Kläger sie wegen vorzeitiger Schließung des Postamtes erst am darauffolgenden Montag abholen konnte, läßt die Wirksamkeit der Zustellung im Zeitpunkt der Niederlegung unberührt (vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 27.Juli 1970 5 AZR 166/70, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 1894; Beschluss des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 8.September 1981 16 B 796/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 564; Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2.Aufl., § 182 ZPO Anm.B I; Zöller, Zivilprozeßordnung, 14.Aufl., § 182 Anm.4)."). - LAG Baden-Württemberg, 04.03.2021 - 3 Sa 45/20
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zustellungsurkunde - fehlender Vermerk …
Dies gilt umso mehr, als er wegen Versäumung des Gütetermins am 8. Juli 2020 mit entsprechender Post rechnen musste (vgl. BAG 23. Juli 1970 - 5 AZR 166/70 - NJW 1970, 1894). - BFH, 01.08.1984 - V R 66/84
Postzustellung - Duldung - Zustellungsweise
Ob eine solche Zustellung in der "üblichen Weise", in der gewöhnliche Briefe abgegeben werden (§ 182 ZPO), erfolgt ist, richtet sich nicht allein nach postalischen Dienstanweisungen oder dem in der Postordnung niedergelegten Postbenutzungsrecht, sondern ist nach den prozessualen Vorschriften zu beurteilen (vgl. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27. Juli 1970 5 AZR 166/70, Steuerrechtskartei, VwZG, § 3, R. 16 (L) = Der Betrieb 1970, 1792).
- BayObLG, 29.10.1998 - 1Z BR 7/98
Unabänderbarkeit eines Beschlusses, der die Annahme als Kind ausspricht
(4) Eine Ersatzzustellung ist nach § 182 ZPO mit Abgabe der schriftlichen Benachrichtigung und Niederlegung der Sendung bei dem zuständigen Wohnortpostamt dann als wirksam vollzogen anzusehen, wenn das zuzustellende Schriftstück beim zuständigen Postamt abgeliefert wird (vgl. BAG NJW 1970, 1894;… Zöller/Stöber § 182 Rn. 5). - BFH, 11.12.1985 - I R 352/83
Versäumung der einmonatigen Klagefrist - Voraussetzungen für eine …
Der Umstand, daß die Einspruchsentscheidung an einem Samstag zugestellt worden ist und der Kläger sie wegen vorzeitiger Schließung des Postamtes erst am darauffolgenden Montag abholen konnte, läßt die Wirksamkeit der Zustellung im Zeitpunkt der Niederlegung unberührt (vgl. auch Urteil des Bundesarbeitsgerichts - BAG - vom 27. Juli 1970 5 AZR 166/70, Neue Juristische Wochenschrift - NJW - 1970, 1894; Beschluß des Oberverwaltungsgerichts - OVG - Münster vom 8. September 1981 16 B 796/81, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 1982, 564;… Wieczorek, Zivilprozeßordnung und Nebengesetze, 2. Aufl., § 182 ZPO Anm. B I;… Zöller, Zivilprozeßordnung, 14. Aufl., § 182 Anm. 4). - BVerwG, 12.02.1971 - VI C 29.69
Zustellung an den Inhaber eines Postfaches - Zustellung in der Form der …
Die Heranziehung der Postordnung für die Beurteilung der Wirksamkeit der Zustellung widerspricht nicht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 27. Juli 1970 - 5 AZR 166/70 - [NJW 1970, 1894]), nach der die Rechtswirksamkeit von Zustellungen durch die Post nicht nach den postalischen Dienstanweisungen, sondern allein nach den prozessualen Vorschriften zu beurteilen ist.
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| BAG, 23.07.1970 - 5 AZR 166/70 |
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 05.11.1969 - 6 Ca 1021/69
- BAG, 23.07.1970 - 5 AZR 166/70
- BAG, 27.07.1970 - 5 AZR 166/70
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