Rechtsprechung
| BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Möglichkeit der einseitigen Einschränkung des Aufgabenbereichs aufgrund Direktionsrechts
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Göttingen, 13.07.1992 - 2 Ca 221/92
- LAG Niedersachsen, 17.02.1993 - 5 Sa 1155/92
- BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Wird zitiert von ... (32) Zitiert selbst (10)
- BAG, 27.03.1980 - 2 AZR 506/78
Grenzen des Direktionsrechts - Teilweiser Aufgabenentzug
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Bei der Ausübung dieses Rechts steht dem Arbeitgeber regelmäßig ein weiter Raum zur einseitigen Gestaltung der Arbeitsbedingungen zu (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe).Dabei darf der Arbeitgeber auch einen Wechsel in der Art der Beschäftigung des Arbeitnehmers herbeiführen (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe).
Auch soweit es danach grundsätzlich ausgeübt werden kann, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe; BAGE 61, 77, 83 = AP Nr. 4 zu § 2 BeSchFG 1985, zu B II 1 der Gründe;… Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 45).
- BAG, 20.12.1984 - 2 AZR 436/83
Arbeitsverweigerungsrecht eine Arbeitnehmers aus Gewissensnot - …
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Es ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag meist nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe).Auch soweit es danach grundsätzlich ausgeübt werden kann, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe; BAGE 61, 77, 83 = AP Nr. 4 zu § 2 BeSchFG 1985, zu B II 1 der Gründe;… Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 45).
- BAG, 12.12.1984 - 7 AZR 509/83
Leistungsbestimmungsrecht zum Umfang der Arbeitszeit
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Es ermöglicht dem Arbeitgeber, die im Arbeitsvertrag meist nur rahmenmäßig umschriebene Leistungspflicht im einzelnen nach Zeit, Art und Ort zu bestimmen (BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe).Auch soweit es danach grundsätzlich ausgeübt werden kann, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe; BAGE 61, 77, 83 = AP Nr. 4 zu § 2 BeSchFG 1985, zu B II 1 der Gründe;… Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 45).
- BAG, 12.04.1973 - 2 AZR 291/72
Umfang des Direktionsrechts bei vertraglich nicht konkretisierter Tätigkeit
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Danach kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Tätigkeit zugewiesen werden, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe entspricht, sofern nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT). - BAG, 10.04.1985 - 7 AZR 36/83
Anspruch eines Beschäftigten der Deutschen Bundesbahn auf Grenzgängerzehrgeld - …
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustandes konnte sich für den Kläger nicht entwickeln, denn dazu hätte es über die tatsächliche Übung hinaus zusätzlicher konkreter Anhaltspunkte bedurft (vgl. statt vieler BAGE 49, 31, 38 = AP Nr. 19 zu § 242 BGB Betriebliche Übung, zu 5 der Gründe). - BAG, 14.12.1961 - 5 AZR 180/61
Inhalt, Umfang und Grenzen des Direktionsrechts
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Danach kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Tätigkeit zugewiesen werden, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe entspricht, sofern nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT). - BAG, 09.02.1989 - 6 AZR 174/87
Teilzeitbeschäftigung an Bildschirmgeräten
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Auch soweit es danach grundsätzlich ausgeübt werden kann, darf es nur nach billigem Ermessen im Sinne des § 315 Abs. 3 BGB ausgeübt werden (BAGE 33, 71, 75 [BAG 27.03.1980 - 2 AZR 506/78] = AP Nr. 26 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu III 1 der Gründe; BAGE 47, 314, 321 = AP Nr. 6 zu § 2 KSchG 1969, zu II 3 b der Gründe; BAGE 47, 363, 375 = AP Nr. 27 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu B III 2 c bb der Gründe; BAGE 61, 77, 83 = AP Nr. 4 zu § 2 BeSchFG 1985, zu B II 1 der Gründe;… Söllner, Einseitige Leistungsbestimmung im Arbeitsverhältnis, 1966, S. 45). - BAG, 17.03.1988 - 6 AZR 268/85
Ausweitung der regelmäßigen Arbeitszeit - Rettungssanitäter
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Die vertraglich (oder tarifvertraglich) eingeräumte Möglichkeit für den Arbeitgeber, Bereitschaftsdienst anzuordnen, enthält nicht gleichzeitig auch seine Pflicht, Bereitschaftsdienst anzuordnen (BAGE 58, 19, 28 = AP Nr. 11 zu § 15 BAT, zu II 3 b bb der Gründe). - BAG, 23.10.1985 - 4 AZR 216/84
Eingruppierung: Fallgruppenbewährungsaufstieg
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Danach kann dem Arbeitnehmer grundsätzlich jede Tätigkeit zugewiesen werden, die den Merkmalen seiner Vergütungsgruppe entspricht, sofern nicht ausnahmsweise Billigkeitsgesichtspunkte entgegenstehen (BAG Urteil vom 14. Dezember 1961 - 5 AZR 180/61 - AP Nr. 17 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II 4 der Gründe; Urteil vom 12. April 1973 - 2 AZR 291/72 - AP Nr. 24 zu § 611 BGB Direktionsrecht, zu II der Gründe; Urteil vom 23. Oktober 1985 - 4 AZR 216/84 - AP Nr. 10 zu § 24 BAT). - BAG, 28.09.1977 - 4 AZR 743/76
Tarifverträge - Rundfunk - Kinderzuschlag - Kinderzuschlagsordnung - Höhe des …
Auszug aus BAG, 24.11.1993 - 5 AZR 206/93
Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind (vgl. statt vieler nur BAG Urteil vom 28. September 1977 - 4 AZR 743/76 - AP Nr. 4 zu § 1 TVG Tarifverträge: Rundfunk, m.w.N.).
- ArbG Düsseldorf, 11.02.2026 - 3 Ca 6587/25
Homeoffice: Rückkehranordnung ohne Begründung kippt
Denn der Arbeitseinsatz ist ein tatsächliches Verhalten, dem nicht notwendig ein bestimmter rechtsgeschäftlicher Erklärungswert in Bezug auf den Inhalt des Arbeitsverhältnisses zukommt (BAG, Urteil vom 26. September 2012, 10 AZR 336/11; 17. August 2011, 10 AZR 202/10; 24. Januar 2001 - 5 AZR 411/99; 07. Dezember 2000, 6 AZR 444/99; 24. November 1993 - 5 AZR 206/93; 11. Juni 1958 - 4 AZR 514/55; LAG Hamm (Westfalen), Urteil vom 18. Januar 2023 - 3 Sa 672/22). - LAG Köln, 17.01.2006 - 9 Sa 1242/05
Rufbereitschaft, Überstundenvergütung, Freizeitausgleich
Denn dazu hätte es über die tatsächliche Übung hinaus zusätzlicher konkreter Anhaltspunkte bedurft (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, z. B. BAG, Urteil vom 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 -).Die Grundsätze der Billigkeit sind gewahrt, wenn alle wesentlichen Umstände des Falles abgewogen und die beiderseitigen Interessen angemessen berücksichtigt sind (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 -).
Daher kann der Arbeitnehmer, wenn dies nicht ausdrücklich vereinbart ist, auch nicht verlangen, in einem bestimmten Umfang Rufbereitschaft zu leisten (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 -).
Vielmehr bedarf es neben der tatsächlichen Übung zusätzlicher konkreter Anhaltspunkte (vgl. BAG, Urteil vom 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 -), die hier fehlen.
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1525/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Vielmehr müssen zu diesem weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer anderen Weise eingesetzt werden soll (…BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO;… BAG 11. April 2004 - 9 AZR 557/05 - aaO;… BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO). Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166). Jedenfalls wenn die bisher praktizierte Handhabung nicht vom Vertragsinhalt abwich, müssen zusätzliche weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts auch für die Zukunft begründen (BAG 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 - n.v., juris). Solche Umstände mögen liegen in der Ausbildung, Beförderung, Gewöhnung an einen Rechtszustand, Übertragung von Führungsaufgaben oder einer Zusage des Arbeitgebers (…HaKo-Pfeiffer, 3. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 16 mwN). Entscheidend ist, dass ein Verhalten des Arbeitgebers vorliegt, das nach dem Empfängerhorizont des Arbeitnehmers auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen lässt, sein Direktionsrecht künftig nicht mehr in einer bestimmten Weise auszuüben (BAG 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 19). Allein aus der Beibehaltung einer bestimmten betrieblichen Regelung hinsichtlich Ort oder Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben noch nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (…BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO). Allein der Umstand, dass die Beklagte in der Vergangenheit ihr Direktionsrecht gegenüber der Klägerin nicht ausgeübt und nicht schon früher Versetzungen angeordnet hat, lässt damit nicht darauf schließen, die Beklagte habe auf die Ausübung ihres Direktionsrechts auch für die Zukunft verzichten wollen.
- LAG Hamm, 29.06.2000 - 17 Sa 521/00
Urteil identisch mit 17 Sa 441/00 v. 29.06.2000
Rn. 373 Hieraus folgt dann jedoch, daß aufgrund der vorstehenden tariflichen Regelungen ein Angestellter von seinem öffentlichen Arbeitgeber auch die Anordnung von Bereitschaftsdiensten nicht verlangen kann, wie im übrigen vom Bundesarbeitsgericht einerseits schon im Urteil vom 25.10.1977 - 1 AZR 452/74 - AP Nr. 1 zu § 87 BetrVG Arbeitszeit hinsichtlich des Verlangens eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber auf Anordnung von Überstunden sowie andererseits bereits im Urteil vom 24.11.1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166, 167 bezüglich der Forderung eines Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber jetzt auf Anordnung von Rufbereitschaftsdiensten genauso entschieden worden ist.Rn. 425 bb) Andererseits hat das Bundesarbeitsgericht schon im bereits angeführten Urteil vom 24.11.1993 - 5 AZR 206/93 -, a. a. O., zudem entschieden, daß in dem Fall,.
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1530/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166) . - LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1524/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Vielmehr müssen zu diesem weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer anderen Weise eingesetzt werden soll (…BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO;… BAG 11. April 2004 - 9 AZR 557/05 - aaO;… BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO). Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166). Jedenfalls wenn die bisher praktizierte Handhabung nicht vom Vertragsinhalt abwich, müssen zusätzliche weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts auch für die Zukunft begründen (BAG 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 - n.v., juris). Solche Umstände mögen liegen in der Ausbildung, Beförderung, Gewöhnung an einen Rechtszustand, Übertragung von Führungsaufgaben oder einer Zusage des Arbeitgebers (…HaKo-Pfeiffer, 3. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 16 mwN). Entscheidend ist, dass ein Verhalten des Arbeitgebers vorliegt, das nach dem Empfängerhorizont des Arbeitnehmers auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen lässt, sein Direktionsrecht künftig nicht mehr in einer bestimmten Weise auszuüben (BAG 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 19). Allein aus der Beibehaltung einer bestimmten betrieblichen Regelung hinsichtlich Ort oder Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben noch nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (…BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO). Allein der Umstand, dass die Beklagte in der Vergangenheit ihr Direktionsrecht gegenüber der Klägerin nicht ausgeübt und nicht schon früher Versetzungen angeordnet hat, lässt damit nicht darauf schließen, die Beklagte habe auf die Ausübung ihres Direktionsrechts auch für die Zukunft verzichten wollen. - LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1571/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Vielmehr müssen zu diesem weitere Umstände hinzutreten, aus denen sich ergibt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer anderen Weise eingesetzt werden soll (…BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO;… BAG 11. April 2004 - 9 AZR 557/05 - aaO;… BAG 13. März 2007 - 9 AZR 433/06 - aaO). Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166). Jedenfalls wenn die bisher praktizierte Handhabung nicht vom Vertragsinhalt abwich, müssen zusätzliche weitere Umstände hinzukommen, die ein schutzwürdiges Vertrauen des Arbeitnehmers auf Beibehaltung des bisherigen Leistungsinhalts auch für die Zukunft begründen (BAG 30. Oktober 1991 - 5 AZR 6/91 - n.v., juris). Solche Umstände mögen liegen in der Ausbildung, Beförderung, Gewöhnung an einen Rechtszustand, Übertragung von Führungsaufgaben oder einer Zusage des Arbeitgebers (…HaKo-Pfeiffer, 3. Aufl., KSchG, § 2 Rdnr. 16 mwN). Entscheidend ist, dass ein Verhalten des Arbeitgebers vorliegt, das nach dem Empfängerhorizont des Arbeitnehmers auf einen Bindungswillen des Arbeitgebers schließen lässt, sein Direktionsrecht künftig nicht mehr in einer bestimmten Weise auszuüben (BAG 10. April 1985 - 7 AZR 36/83 - AP BGB § 242 Betriebliche Übung Nr. 19). Allein aus der Beibehaltung einer bestimmten betrieblichen Regelung hinsichtlich Ort oder Zeit der Arbeitsleistung über einen längeren Zeitraum hinweg kann ein Arbeitnehmer nach Treu und Glauben noch nicht auf den Willen des Arbeitgebers schließen, diese Regelung auch künftig unverändert beizubehalten (…BAG 07. Dezember 2000 - 6 AZR 444/99 - aaO) Allein der Umstand, dass die Beklagte in der Vergangenheit ihr Direktionsrecht gegenüber der Klägerin nicht ausgeübt und nicht schon früher Versetzungen angeordnet hat, lässt damit nicht darauf schließen, die Beklagte habe auf die Ausübung ihres Direktionsrechts auch für die Zukunft verzichten wollen. - LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1573/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166) . - LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1531/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166) . - LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1553/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
Über den bloßen Zeitablauf und die während dieser Zeit gegebenenfalls langjährig praktizierte Handhabung hinaus müssen konkrete Anhaltspunkte bestehen, aufgrund derer sich ein besonderer Vertrauenstatbestand auf Aufrechterhaltung des bisherigen Zustands entwickeln kann (BAG 24. November 1993 - 5 AZR 206/93 - ZTR 1994, 166) . - LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1550/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1548/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1551/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1547/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1555/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Sachsen, 18.10.2017 - 5 Sa 8/17
Wirksamkeit der Abberufung einer Fachleiterin in einem Gymnasium
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1527/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1532/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1528/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1545/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1572/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1526/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1574/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1533/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1544/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1549/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1546/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1552/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1529/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Hessen, 10.03.2008 - 17 Sa 1554/07
Zur Unwirksamkeit der Versetzung fliegenden Personals aufgrund einer …
- LAG Niedersachsen, 27.09.1994 - 13 Sa 558/94
Wirksamkeit einer Umsetzung beruhend auf Direktionsrecht; Anspruch des …
- LAG Niedersachsen, 12.10.1998 - 13 Sa 103/98
Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis nicht durch eine außerordentliche …
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