Rechtsprechung
| BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Verdrängung der Urlaubsbestimmungen - Margarineindustrie - Betriebsordnung - Regelung von Arbeitsbedingungen - Betriebszweck - Ordnungsfunktionsgedanken
Verfahrensgang
- LAG Hamburg, 20.01.1961 - 3 Sa 162/60
- BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61
Papierfundstellen
- BAGE 14, 5
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BAG, 30.11.1961 - 5 AZR 96/61
Arbeitsplatzwechsel - Urlaubsabgeltung - Verweisungsrecht
Auszug aus BAG, 12.12.1962 - 5 AZR 221/61
Der Antrag auf "Gewährung eines Urlaubs von drei Tagen" ist auf die Abgabe einer Willenserklärung gerichtet, die mit der Rechts kraft des dem Klageantrag stattgebenden Urteils als durch den Arbeitgeber abgegeben gilt" Der Senat hat zu diesem Komplex, insbesondere zu der Frage, ob durch den Arbeitnehmer oder durch den Arbeitgeber die zur Urlaubsgewährung noch erforderliche Festsetzung der konkreten Urlaubszeit zu erfolgen hat, in dem Urteil vom 12" Oktober 1961 (AP Nr. 85 zu § 611 BGB Urlaubsrecht) in den Entscheidungsgründen unter III ausführlich Stellung genommen, auf die insoweit verwiesen wird" - itil.
- BAG, 16.09.1986 - GS 1/82
Ablösende Betriebsvereinbarung - Kriterien für die Zulässigkeit des Eingriffs in …
Der Fünfte Senat hat in einem Fall, in dem ein Tarifvertrag eine Betriebsordnung abgelöst hatte, das Ordnungsprinzip herangezogens um die Rechtsstellung der Außenseiter zu klären (BAG 14, 5 = AP Nr. 11 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip). - BAG, 12.10.1988 - 4 AZR 331/88
Vereinbarung bzgl. einer Tronc-Vergütungsregelung für Angestellte in Spielbanken …
Dabei weist das Landesarbeitsgericht mit Recht darauf hin, daß solchenfalls das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG im Verhältnis einer vortariflichen Betriebsvereinbarung zu einem neuen Tarifvertrag - wie vorliegend - keine Geltung hat (vgl. BAGE 51, 178, 181 = AP Nr. 12 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, das Urteil des Fünften Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 12. Dezember 1962 - 5 AZR 221/61 - AP Nr. 11 zu § 4 TVG Ordnungsprinzip, auch Fitting/Auffarth/Kaiser/Heither, aaO, § 77 Rz 62;… Wiese in GK- BetrVG, § 87 Rz 41 sowie Wiedmann/Stumpf, TVG, 5. Aufl., § 4 Rz 309 und 315). - BAG, 13.11.1984 - 3 AZR 31/82 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hat ein Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes die arbeitsvertragliche Nebenpflicht, die Bewerber oder angestellten Arbeitnehmer auf die Versorgungsmöglichkeiten im öffentlichen Dienst hinzuweisen (BAG 14, 5.
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