Rechtsprechung
| BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Techniker Krankenkasse
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Ausschluß der Lohnzahlung durch Vereinbarung - Anspruch auf Lohnzahlung während der Betriebsferien - Urlaubsberechtigung
- RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Niedersachsen, 19.03.1975 - 3 Sa 581/74
- BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75
Papierfundstellen
- NJW 1977, 456 (Ls.)
- BB 1976, 1419
- DB 1976, 2167
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BAG, 02.10.1974 - 5 AZR 507/73
Betriebsferien - Billigkeitskontrolle - Betriebsvereinbarung - Wartefrist für den …
Auszug aus BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75
Von dieser Regelung kann durch Parteivereinbarung abgewichen werden ( Bestätigung des Urteils vom 2. Oktober 1974 - 5 AZR 5o?/73 - AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien, auch zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vor gesehen).Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 1. Juli 1974- - 5 AZR 600/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; ferner Urteil vom 2. Oktober 1974- - 5 AZR 507/73 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien [beide zu 1 der Gründe]).
- BAG, 08.03.1976 - 5 AZR 361/75
Ausschlußfristen - Wahrung einer tariflichen Ausschlußfrist durch einfachen Brief …
Auszug aus BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75
Geht man von dem Erfordernis einer schriftlichen Geltendmachung der Forderung innerhalb von zwei Monaten nach Fälligkeit aus, so würde der Eingang der Klage am 11. September 1973 nicht genügen; denn die Klage ist erst am 5- Oktober 1973 zugestellt worden (Bl. 5 d.A. ; vgl. hierzu BAG AP Nr. 3 zu § 4-96 ZPO und Nr. 4- zu § 34-5 ZPO; ferner Urteil des Senats vom 8. März 1976 - 5 AZR 361/75 - [demnächst] AP Nr. 4- zu § 496 ZPO). - BAG, 21.12.1970 - 3 AZR 510/69
Sondervergütung: Bestimmungsrecht des Arbeitgebers - Interessenausgleich
Auszug aus BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75
Es sind daher Bedenken gegen ihre Zulässigkeit nicht von der Hand zu weisen, wenn sie in vom Arbeitgeber entworfenene Mustervereinbarungen aufgenommen werden, da hier die Gefahr unangemessener Benachteiligung des Arbeitnehmers besteht (vgl. BAG 23, 160 [163 f.] = AP Nr. 1 zu § 305 BGB Billigkeitskontrolle [zu II der Gründe];… BAG AP Nr. 2 aaO [zu II 2 der Gründe]). - BAG, 01.07.1974 - 5 AZR 600/73
Teilurlaub - Unbezahlter Sonderurlaub - Krankheitsbedingte Arbeitsunfähigkeit
Auszug aus BAG, 30.06.1976 - 5 AZR 246/75
Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. z.B. Urteil vom 1. Juli 1974- - 5 AZR 600/73 - [demnächst] AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; ferner Urteil vom 2. Oktober 1974- - 5 AZR 507/73 -, zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung bestimmt = AP Nr. 2 zu § 7 BUrlG Betriebsferien [beide zu 1 der Gründe]).
- BAG, 04.09.1985 - 7 AZR 531/82
Überstundenausgleich durch Arbeitsbefreiung - Krankheitsbedingte …
Gerade diese Frage, die auch für die Anwendbarkeit des § 9 BUrlG auf einen unbezahlten Sonderurlaub entscheidend ist (vgl. z. B. BAG Urteile vom 1. Juli 1974 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; vom 30. Juni 1976 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; vom 17. November 1977 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; vom 13. August 1980 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; vom 25. Mai 1983 - 5 AZR 236/80 - AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG), ist jedoch für § 17 Abs. 5 BAT zu verneinen. - LAG Rheinland-Pfalz, 27.04.2017 - 5 Sa 497/16
Annahmeverzugslohn für Betriebsferien
Es ist dem Arbeitgeber in diesem Falle zuzumuten, den nicht urlaubsberechtigten Arbeitnehmer im nicht stillgelegten Betriebsteil zu beschäftigen; andererseits wird auch dem Arbeitnehmer zuzumuten sein, während der Betriebsferien vorübergehend solche Arbeiten zu übernehmen, die ihm nach dem Inhalt des Arbeitsverhältnisses an sich nicht übertragen werden können (vgl. ausführlich BAG 30.06.1976 - 5 AZR 246/75; BAG 02.10.1974 - 5 AZR 507/73;… Neumann/ Fenski/ Kühn BUrlG 11. Aufl. § 7 Rn. 34 mwN).Vereinbarungen über unbezahlten Urlaub während der Betriebsferien müssen zwischen den Parteien des Arbeitsverhältnisses klar und deutlich besprochen und zuvor ausgehandelt werden (vgl. BAG 30.06.1976 - 5 AZR 246/75).
- LSG Bayern, 08.06.2016 - L 16 R 265/14
Bindungswirkung und Vertrauensschutz einer früheren sozialrechtlichen …
Problematisch ist daher auch ihre Regelung in einer vom Arbeitgeber entworfenen Mustervereinbarung (Bundesarbeitsgericht - BAG, Urteil vom 30.06.1976 - 5 AZR 246/75). - BAG, 13.08.1980 - 5 AZR 296/78
Urlaubsrecht - Unbezahlter Urlaub - Klausel - Vorbehalt - Einseitiges …
Zwar ist die Vorschrift des § 615 BGB grundsätzlich abdingbar; doch setzt die Wirksamkeit einer abdingenden Vereinbarung voraus, daß auch die Interessen des Arbeitnehmers berücksichtigt und gegen die Interessen des Arbeitgebers ab gewogen werden (BAG AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien [zu 3 b und c der Gründe]). - ArbG Berlin, 18.10.2001 - 60 Ca 8706/01
Anspruch auf Abgeltung von krankheitsbedingt nicht angetretenem Erholungsurlaub; …
Das entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur Freizeitabgeltung z.B. von unbezahltem, nicht der Erholung dienenden Sonderurlaub (vgl. z.B. BAG 1, 7.74 - 5 AZR 600/73 - AP Nr. 5 zu § 9 BUrlG; BAG 30.6.96 - 5 AZR 246/75 - AP Nr. 3 zu § 7 BUrlG Betriebsferien; BAG 17.11.77 - 5 AZR 599/76 - AP Nr. 8 zu § 9 BUrlG; BAG 13.8.80 - 5 AZR 296/78 - AP Nr. 1 zu § 1 BUrlG Unbezahlter Urlaub; BAG 25.5.83 - 5 AZR 236/80 AP Nr. 53 zu § 1 LohnFG) oder von Überstunden wie zum Beispiel im Rahmen des § 17 Abs. 5 BAT-O (vgl. u.a. BAG 4, 9.85 AP Nr. 13 zu § 17 BAT; BAG 25.2.86 AP Nr. 4 zu § 15 MTB II; BAG 20.7.89 6 AZR 774/87 ZTR 90, 155).
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