Rechtsprechung
| BAG, 30.09.1968 - 5 AZR 26/68 |
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Dienstzeitzulagen - Unvollständige Kenntnis des Sachverhalts - Entdeckung des Irrtums - Einstellung der Zahlungen
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 13.11.1967 - 2 Sa 30/67
- BAG, 26.09.1968 - 5 AZR 26/68
- BAG, 30.09.1968 - 5 AZR 26/68
Papierfundstellen
- BB 1969, 716
- DB 1968, 2284
Wird zitiert von ... (5)
- LAG Schleswig-Holstein, 27.05.1998 - 2 Sa 664/97
Unwirksamkeit des Widerrufs der Ausgleichszulage bei betrieblicher Übung
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 17.08.1990 - 15 Sa 1021/89
Anspruch auf den Bezug von Vorruhestandsgeld ; Gewährung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 29.11.1985 - 7 AZR 364/82
Sonderleistungen: Bemessung der Dienstwohnungsvergütung, Heranziehung von …
Auch dann, wenn man dem Arbeitgeber gemäß § 242 BGB das Recht versagt, ohne Vertragsbindung langjährig gewährte Leistungen für die Zukunft einzustellen oder jedenfalls eine Übergangsregelung für erforderlich hält (vgl. Canaris, Anm. zum Urteil des BAG vom 31. Januar 1969 - 3 AZR 439/68 - AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagsLohnzahlungsG, unter III; Larenz, Anm. zum Urteil des BAG vom 2. April 1958 - 4 AZR 443/55 - AP Nr. 11 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche; Wiedemann, Anm. zum Urteil des BAG vom 7. August 1967 - 3 AZR 493/65 - AP Nr. 121 zu § 242 BGB Ruhegehalt, unter 3; derselbe, Anm. zum Urteil des BAG vom 30. September 1968 - 5 AZR 26/68 - AP Nr. 1 zu § 9 TVArb Bundespost, unter 2), war die Beklagte im Streitfalle nicht gehindert, die Neufestsetzung nach Maßgabe der Vorschriften der Dienstwohnungsverordnung vorzunehmen. - BAG, 23.06.1983 - 2 AZR 523/81
Wirksamkeit einer Teilkündigung einer arbeitsvertraglichen Nebenabrede mit einem …
So hat der Fünfte Senat in seiner Entscheidung vom 30. September 1968 - 5 AZR 26/68 - (AP Nr. 1 zu § 9 TVArbBundespost) betont, ein Arbeitgeber, der sich infolge einer unvollständigen Kenntnis des Sachverhalts zur Zahlung von Dienstzeitzulagen für verpflichtet gehalten habe, könne nach Entdeckung seines Irrtums weitere Zahlungen auch gegen den Willen des Arbeitnehmers einstellen. - BAG, 31.05.1983 - 3 AZR 29/81 Vielmehr war die Beklagte berechtigt, nach Erkennen ihres Irrtums die Zahlungen für die Zukunft einzustellen (vgl.BAG 21, 332, 339, 310 = AP Nr. 26 zu § 1 FeiertagslohnzahlungsG, zu II der Gründe; Urteil des Senats vom 7. August 1967 - 3 AZR 493/65 - AP Nr. 121 zu § 242 BGB Ruhegehalt, zu 2 a der Gründe; BAG, Urteil vom 30. September 1968 - 5 AZR 26/68 - AP Nr. 1 zu § 9 TV Arb-Bundespost, zu 2 der Gründe).
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Rechtsprechung
| BAG, 26.09.1968 - 5 AZR 26/68 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LAG Baden-Württemberg, 13.11.1967 - 2 Sa 30/67
- BAG, 26.09.1968 - 5 AZR 26/68
- BAG, 30.09.1968 - 5 AZR 26/68
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